1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von birtejohanna am 15.06.2011, 12:28 Uhr

Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Wir sind gerade entsetzt über die Dreistigkeit mancher Eltern...

Wir haben unsere Tochter im Januar in die für uns zuständige Grundschule in unserem Bezirk angemeldet. Sie besucht in der Schule z.Zt. auch noch die Vorschulklasse. Nun haben wir im letzten Monat eine Ablehnung der Schule erhalten mit der Begründung, dass die 1. Klassen voll seien. Es würden erstmal die Kinder berücksichtigt, die ganz in der Nähe der Schule wohnen und wir mit 2,3 km da zu weit weg sind.
Nun haben wir erfahren, dass sich einige Eltern mit Hilfe einer Scheinadresse bei Verwandten/Bekannten einen Schulplatz ergattert haben, so dass wir "leer ausgegangen" sind. Können wir dagegen vorgehen? (Die 2. Schule in der Nähe ist schon voll. Die 3. liegt 7 km entfernt...)
Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht? Hörte, dass es in Berlin auch viele betrogene Eltern wie uns gab/gibt.
Vorab Danke für jede Info!

 
56 Antworten:

Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von Expo2 am 15.06.2011, 12:52 Uhr

Hi,
ja was willst du denn erreichen? Eine Scheinadresse haben sie in dem Fall ja nicht angegeben, sondern nur die Adresse der Person, die das Kind von der Schule abholt. Ist scheinbar ein Mittel um sein Kind an angesagter Schule unterzubekommen, deshalb ja nicht "illegal".
Ich würde mal sagen, du kannst gar nichts ausrichten, du scheinst zu spät dich für die Schule beworben zu haben und nun ist alles belegt.

LG
Ex

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von SylviaD am 15.06.2011, 12:58 Uhr

Wenn die Kinder da nicht wohnhaft sind sondern nur Verwandte, dann würde ich das schon mitteilen, entweder in der Schule oder beim Schulamt.

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von Pebbie am 15.06.2011, 13:21 Uhr

Hallo !

Wenn diejenigen als Betreuungspersonen angegeben sind, z.B. für die Zeit nach der Schule bis die Eltern zu Hause sind, haben die Kinder das Recht diese Schule zu besuchen. Das war schon damals bei meinem Mann so, der nach der Schule immer zu seiner Oma ging und deswegen die Schule die in der Nähe der Oma war, besuchen durfte.

Den Leuten direkt Betrug zu unterstellen finde ich dreist von Dir. Nur weil man was gehört hat, wird der Stab über die anderen gebrochen, nur weil man sich selber nicht im Recht fühlt.

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Das Problem sehe ich eher darin...

Antwort von MM am 15.06.2011, 14:19 Uhr

... dass es keine freie Wahl der Grundschule gibt.

Wenn Eltern nicht die Möglichkeit haben, ihr Kind in der Schule anzumelden, die ihnen am meisten zusagt, greifen sie halt zu verschiedensten möglichen und unmöglichen Mitteln...

Bei freier Schulwahl (haben wir hier in Tschechien bereits seit cca. 20 Jahren) wird auch die Nähe der Schule mit einbezogen, wenn mehr Kinder angemeldet sind als es Plätze gibt - aber trotzdem sind die Chancen dann insgesamt besser. Man hat eben die WAHL und bekommt die Schule nicht von Amts wegen (und von oben herab) "verordnet".

Wobei ich in dem beschriebenen Fall auch nicht unbedingt gleich Urteile von wegen "Betrug" fällen würde, weil du ja gar nicht genau weisst, wie es in dieser Familie mit der Betreuung läuft... etc.

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Wenn man sowas mach, hat das Kind da auch einen Wohnsitz. Muss nicht der 1. sein.

Antwort von mozipan am 15.06.2011, 14:35 Uhr

Meine Große hat auch einen 2. Wohnsitz beim EMA eingetragen und zwar bei ihrer Oma, damit sie den Kindergartenplatz damals bekommen konnte. Es waren aber genug Plätze da, so dass wir keinem Kind den Platz genommen haben. Das war damals nur pro forma. Kurz darauf wurde auch unser Wohnort diesem Kindergarten zugeteilt, dass wir dann auch mit 1. Wohnsitz im Einzugsgebiet wohnten.

Den Wohnsitz bei Oma haben wir nie mehr abgemeldet, den hat sie immernoch.

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von birtejohanna am 15.06.2011, 14:50 Uhr

Nur weil man eine Betreuungsperson nach der Schule in dessen Nähe hat, hat man noch keinen Anspruch auf einen Schulplatz. Selbst einen Hortplatz in der Schule zu haben, reicht nicht aus. Diese Info ist veraltet.

Wir empfinden es schon als Betrug an, wenn man sein Kind nur zum Zweck der Erlangung eines Schulplatzes ummeldet, da man sonst keinen Anspruch darauf gehabt hätte. Es kann doch nicht sein, dass einige Kinder, die sich im Übrigen fristgerecht angemeldet haben, nicht in die für sie zuständige Grundschule gehen können, weil andere die Schule so toll finden und sich kurzerhand in das Mehrfamilienhaus gegenüber der Schule bei Freunden und Verwandten zum Schein einquartieren!? Einige Eltern reden ja ganz offen über das Thema Scheinadresse: "Wer wohnt denn jetzt bei wem im Bezirk". Geben sich untereinander auf dem Schulhof Tipps dazu. Wir finden das ist dreist! Anhand unserer Klassenliste der Vorschulklasse können wir Dank ständiger Aktualisierungen ersehen, wer rechtzeitig zur Schulanmeldung in unseren Bezirk gezogen ist. Das sind nämlich fast alle, die sonst außerhalb gewohnt haben, und deshalb keinen Platz erhalten hätten. Denkt denn niemand an die Kinder, die jetzt ihre Schule nicht besuchen können? Deren Freunde in die Schule gehen? Deren Schulweg sich unnötig verlängert? Wir möchten doch nur den Platz, der uns ohne diese Ummeldungen sonst zugeteilt worden wäre.

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Wieso ´betrogen`?! Kinder, die nicht in der ´richtigen` Gegend ...

Antwort von Daffy am 15.06.2011, 15:01 Uhr

wohnen, haben m.E. das gleiche Recht auf die ´gute` Schule wie diejenigen, die weiter entfernt wohnen.

Ja, besser wäre es sicher, wenn alle Kinder ihre Wunschschule bekämen, aber oft scheitert das schon an den Räumlichkeiten. Es ist doch klar, dass alle Eltern (mit gleichem Recht) das Beste für ihre Kinder wollen. Und für viele (auch für mich) ist die Qualität der Schule ein entscheidender Punkt.

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Re: Wieso ´betrogen`?! Kinder, die nicht in der ´richtigen` Gegend ...

Antwort von birtejohanna am 15.06.2011, 15:25 Uhr

"Danke" für die vielen Beiträge, die zum Ausdruck bringen, dass wir doch für die Eltern Verständnis haben sollen, die ihre Kinder zum Schein umgemeldet haben, um einen Schulplatz an unserer Schule zu bekommen. Nur hilft uns das nicht weiter. Gibt es denn Niemanden, der Verständnis für unsere Situation hat? Wir möchten doch auch nur das Beste für unser Kind! Wir haben nichts falsch gemacht. Die Scheinanmeldungen der anderen Eltern haben uns aus unserer Schule gekickt! Fühlen uns wie im falschen Film...

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@birthejohanna

Antwort von Pebbie am 15.06.2011, 15:48 Uhr

Hallo !

Bei uns ist es aber noch so, das man den Anspruch hat.
Vielleicht ist es von Kommune zu Kommune verschieden.

LG Ute

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von golfer am 15.06.2011, 16:12 Uhr

dann ist es ja bei uns in Bayern besser....schulspregel Schule fertig.....und in einem problematischen stadtteil hat die Montessori extremen zulauf da Migrationsanteil 50% und keiner will sein Kind da hingeben.....warum mietest nciht ein kleines Appartment in der Nähe der Schule....und ihr meldet euch ochmal an....ich find es im übrigen auch nciht ok...und würde Schulamt etc und ggf auch die Presse einschalten.....

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bin da voll Deiner Meinung, birtejohanna

Antwort von Suka73 am 15.06.2011, 16:23 Uhr

Bitte? Es ist also kein Betrug, wenn Eltern sich unter Angabe einer Scheinadresse einen Schulplatz ergattern (egal, ob die Schule jetzt besser, gut oder doller ist)?! Und somit Kinder, die in der Nähe wohnen, hinten runter fallen? Also da bin ich ein wenig anderer Meinung. Das ist das Gleiche mit den reservierten Hortplätzen von Eltern, die gar nicht arbeiten gehen und dem Bezirksamt gefakte Arbeitsbescheinigungen vorlegen (diesen Tipp habe ICH bekommen von einer arbeitslosen Mutter, als der Hortplatz meines Sohnes abgelehnt wurde)

Also über einige Aussagen muss ich mich hier schon echt wundern. Selbst wir mussten damals um den Kindergartenplatz kämpfen, auch weil es Eltern gab, die längst umgezogen waren, aber der Meinung waren, dass das Kind zwingend in DIESEN Kindergarten müsste – sie haben dann einfach die alte Adresse angegeben. Ich finde so was unfair, sorry. Wenn das Andere hier anders sehen – gut, dann waren sie vielleicht noch nie in dieser Situation.

Du musst selbst einschätzen, ob es Dir eine Anzeige und somit der Groll der Leute wert ist. Ich könnte Dich aber verstehen. Immerhin haben die Kids den Platz nicht durch VERGABE sondern durch Betrug bekommen, dafür hätte ich kein Verständnis. Wenn die Schule das von sich aus so entschieden hätte und man von Anfang an die richtige Adresse angegeben hätte – ok. Aber so? nö.

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung - wollte ich gerade sagen, Golfer

Antwort von Suka73 am 15.06.2011, 16:25 Uhr

und das ist auch hier in Berlin so.
Wir sind auch nur an unsere Wunschschule gekommen, weil wir in DIESER Straße wohnen. Wären wir eine Hauptstraße weiter gewesen, wäre eine andere Schule für uns zuständig gewesen. Das war in Bayern, wo ich ja das erste Halbjahr noch gewohnt habe, genau so.

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von birtejohanna am 15.06.2011, 16:29 Uhr

Ja, wir haben auch schon in Erwägung gezogen einmal mit dem Schulamt zu sprechen. Wenn wir uns jetzt zum Schein eine Wohnung anmieten würden, wären wir genau wie die Anderen - das ist einfach nicht o.k.!

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Re: bin da voll Deiner Meinung, birtejohanna

Antwort von birtejohanna am 15.06.2011, 16:49 Uhr

Lieben Dank für diesen Beitrag! Ach, vor dem Groll der Leute hätte ich keine Angst - wir haben ja schließlich keine Scheinadresse angegeben. Und die besagten Eltern haben ja mit ihrem "Schmu" auch in Kauf genommen, dass dies auf Kosten anderer Kinder geht (wir sind ja nicht die einzigen, die das betrifft). Stelle mir nur die Frage: Wird den Kinder der Schulplatz wieder aberkannt, wenn herauskommt, dass sie nur zum Schein angemeldet waren?

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von Caipiranha am 15.06.2011, 17:30 Uhr

Bei uns wird bei allem betrogen, daß sich die Balken biegen.

Bei uns haben Arztfrauen dann plötzlich einen Job bei ihrem Mann, dessen Praxis im Einzugsgebiet liegt und brauchen den Schulplatz dort, damit sie ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit abgeben und holen können. Die Damen haben in ihrem Leben noch keine Stunden gearbeitet...

Oder die im Einzugsgebiet wohnende Oma wird kurzerhand zur Hauptbetreuungsperson.

Es gewinnt halt der, der die besten Argumente auf seiner Seite hat.

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Re: Wieso ´betrogen`?! Kinder, die nicht in der ´richtigen` Gegend ...

Antwort von Caipiranha am 15.06.2011, 17:36 Uhr

Meine Freundin hat für ihren 50 m von der Schule entfernt wohnenden Sohn damals keinen Betreuungsplatz bekommen. Es wurde bei der Vergabe (70 Anmeldungen auf 16 Plätze) nach "Bedürftigkeit" entschieden, Alleinerziehende haben Vorrang. Man wunderte sich, wer plötzlich alles alleinerziehend war, welche Männer "erstmal zurück zu den Eltern" gezogen waren, sich aber noch "super verstanden" und wieviele Ehen, 1 Jahr später, glücklicherweise wieder intakt sind.

Ohne Betreuungsplatz hätte sie kündigen müssen, also kam ihr Sohn und bester Freund meines Sohnes in eine andere Schule, wo sie einen Betreuungsplatz kriegen konnte.

Einige haben dermaßen rumgeheult, daß sie "verloren" seien ohne Betreuungsplatz, da sie "niemanden" haben... Wir reden mal nicht darüber, daß diese armen Kindern wechselweise von den Omas, Tanten oder wem auch immer geholt und gebracht werden, während andere sehen können, wie sie klar kommen, "nur" weil sie verheiratet sind...

Das System stinkt zum Himmel.

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Ich verstehe dich voll und ganz!!!

Antwort von momworking am 15.06.2011, 19:01 Uhr

Hi!
Also hier in Hessen ist es auch so, dass das Kind an der Schule, die dem Einzugsgebiet entspricht angemeldet werden MUSS.

1. Wenn aber sehr, sehr, sehr viele Kinder angemeldet werden, habe ich NOCH NIE gehört, dass Kinder aus dem tatsächlichen Einzugsbereich abgelehnt werden. Vielleicht ist es hier aber auch einfach nicht "so arg".
Kurzum: An allen Schulen die ICH kenne, werden alle Kinder aus dem Einzugsbereich aufgenommen und ggf. eben mehr Klassen gebildet, bzw. Lehrer an die Schule von anderen Schulen abgeordnet.

2. Das Thema "Scheinadresse" würde mich auch wurmen. Ich würde mich dann immer fragen: Wenn man als Erwachsener einen zweiten Wohnsitz hat, dann hat das u.a. steuerrechtliche Konsequenzen. Was spuckt denn google da im Bezug auf Kinder aus? Z.B. Anspruch auf Kindergeld? Anspruch auf Unterhalt? Ggf. Sozialleistungen? Steuerrechtliche Vorteile (Kinderfreibetrag?)? Ggf. Baukindergeld o.ä.?
ABER: Wenn die Eltern angeben, dass sie nur an DER EINEN Schule eine Betreuung für nachmittags haben und beide berufstätig sind, können sie natürlich trotzdem einen Gastschulantrag stellen. Wohnort hin oder her.

3. Ich verstehe dich voll und ganz, da ich weiß, dass die Mieten und Unterhaltskosten in den "richtigen" Wohngegenden mitunter horrend sind, während man an anderen Orten deutlich billiger lebt eben mit entsprechenden Einschränkungen. Und das würde mich auch ärgern.

4. Der weitere Schulweg für dein Kind. Wer kommt dafür auf? Versicherung? Und BESTIMMT liegt der Weg des Kindes nicht auf deinem Arbeitsweg, gellllllllllll? Und eine Betreuung für nach der Schule hast du am anderen Ort natürlich auch nicht. Und das soziale Umfeld? Das ALLES sind Gründe, die ich im Widerspruch aufführen würde.


Ich wünsche dir viel Erfolg.

Annette

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von IngeA am 15.06.2011, 19:34 Uhr

Hallo,

Schulamt?
einen Weg von 7 km halte ich für ein Grundschulkind nicht für zumutbar. Das Schulamt muss dafür sorgen, dass euer Kind in eine Grundschule in erreichbarer Nähe gehen kann. Ob das dann natürlich die Wunsschule ist, oder die andere naheliegende Schule, kann keiner sagen.

LG Inge

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von Patti1977 am 15.06.2011, 19:54 Uhr

bei uns geht es nach gemeldeter adresse der eltern bzw. eines elternteiles. manche melden sich näher an um an die schule zu kommen. machen kann man da nichts.

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Re: @birtejohanna

Antwort von montpelle am 15.06.2011, 21:06 Uhr

Die böse Schule .... !

Erst erkennt sie den Rad-Wander-Weg nicht an und jetzt nimmt sie euer Kind nicht auf, weil es doch tatsächlich auch noch andere Kinder gibt, die gerne auf diese Schule möchten.

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also Montpelle

Antwort von Suka73 am 15.06.2011, 22:06 Uhr

wie ich Dich hier kennengelernt habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du das spurlos an Dir vorbeigehen lassen würdest, wenn Du Dein Kind an der Wunschschule anmeldest und Ihr nicht genommen werdet, weil andere Eltern sich durch Scheinadressen einen Platz ergattert haben?!

Übrigens - weil das hier jemand geschrieben hatte, ich als Alleinerziehende hatte damals KEINERLEI Prioritäten bei irgend welchen Vergaben, sei es Kindergartenplatz oder Hortplatz. Wir hatten damals nicht mal einen Hortplatz und ich arbeitete damals als Selbständige. Da wurde ausgelost. Es gab sogar Eltern, die dann den Klageweg beschritten haben..
LG sue

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Hm, also wenn es wirklich so eindeutig Betrug ist...

Antwort von MM am 15.06.2011, 23:36 Uhr

.. wie jetzt nochmal hier von einigen geschildert, dann seh ich das natürlich auch kritisch! Aber trotzdem auch das System, wo man nicht frei wählen kann... :-/

Ich würde wohl schon überlegen, mich zu beschweren (Schulamt etc.)? Wobei ich nicht weiss, ob das was bringt...

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Ein 2. Wohnsitz ist doch keine Scheinadresse.

Antwort von mozipan am 16.06.2011, 8:09 Uhr

Auch bei Erwachsenen mit 2. Wohnsitz hat die Anmeldung eines solchen ja praktische Gründe.

Diejenige Person, bei der das Kind den 2. Wohnsitz hat, muss dazu auch eine Erklärung abgeben, dass sie damit einverstanden ist und wie das sich mit dem Zweitwohnsitz gestalten. Die Begründung für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes für ein Kind muss auch abgegeben werden und da wird normalerweise angegeben, dass das Kind aus Grund XYZ die Schule oder den Kindergarten in diesem Einzugsgebiet besuchen soll. Das ist bei uns eine offizielle Regelung und Träger von diversen Einrichtungen empfehlen eine Solche Vorgehensweise im Bedarfsfall. Hier wäre eine Beschwerde daher total sinnlos.

Mittlerweile ist es aber nicht mehr nötig, da Gastschulanträgen in der Regel stattgegeben wird. Hier ist keine Schule und kein Kindergarten so überfüllt, dass es da Platzprobleme gibt, bzw. gibts die höchst selten und wenn, dann nur kurzfristig.

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Danke fürs Mitleid, montpelle...

Antwort von birtejohanna am 16.06.2011, 9:33 Uhr

...Galgenhumor ist genau das, was wir jetzt brauchen...!

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Re: also Montpelle

Antwort von birtejohanna am 16.06.2011, 10:03 Uhr

Danke für Dein Kommentar! Auch bei uns zählt weder eine bestehender Hortplatz an der Schule (den wir ja haben), alleinerziehend zu sein, Betreuungsperson in der Nähe der Schule oder die Vorschule dort besucht zu haben.
Elternteile melden sich einfach mal gegen 15,- Euro Bearbeitungsgebühr um und wir haben keinen Schulplatz und auch keinen Hortplatz mehr und müssen sehen, wie wir jetzt wieder alles geregelt kriegen. Das ist nicht mehr witzig...

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Re: also Montpelle

Antwort von Caipiranha am 16.06.2011, 10:07 Uhr

Nun, ich würde beim Bürgermeister vorstellig werden und die Presse einschalten.

Erfahrungsgemäß rechnet keine Schule oder Schulleitung mit Widerstand, weil die meisten Leute einfach kein ZEIT für Widerstand haben, darauf wird gesetzt.

Ich kenne zwei Mütter, die diesen Weg bei uns gegangen sind und *schwups* ging alles seinen geregelten Weg.

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Re: Danke fürs Mitleid, montpelle...

Antwort von geiz_ist_geil am 16.06.2011, 10:09 Uhr

Aber wenn es sich um die für euch zuständige Grundschule handelt, müssen die euer Kind doch aufnehmen, egal wie voll sie schon sind, was machen die denn wenn es sich um einen Geburtenreichen Jahrgang handelt? Bei uns waren alleine aus unserem Kindergarten letztes Jahr 28 Schulkinder und dann kamen noch die aus den anderen 2 Kindergärten, da gabs halt in dem Jahr eine Klasse mehr, dieses Jahr wirds wieder eine weniger, da weniger Kinder.

Bei uns ist es so, dass man Anfang des Jahres Post von der zuständigen Schule im Einzugsgebiet bekommt, mit den Anmeldeunterlagen, die muss man auch ausfüllen, wenn man das Kind an einer anderen Schule anmelden möchte - Das trägt man dann halt mit ein.

Also heißt, wir haben zwar freie Wahl, aber nur sofern Plätze vorhanden sind und als erstes sind halt immer die Kinder aus dem Einzugsgebiet dran. Da kann es dann aber auch schon mal vorkommen, dass es an einer Grundschule nur zwei 1. Klassen gibt und an der anderen gleich sechs Klassen eröffnet werden müssen, weil in dem Gebiet halt 130 Kinder wohnen, die man aber nicht auf die andere Schule abschieben kann, da halt zuständige Schule.

Und wenn du sagst, diese Ablehnungen betreffen nicht nur euch, sondern noch mehr, würde ich mich mit den anderen betroffenen Eltern zusammen tun und dagegen vorgehen, auch eure Kinder müssen an die für euch zuständige Schule kommen.

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Stimmt, das hab ich auch nicht ganz verstanden...

Antwort von MM am 16.06.2011, 10:16 Uhr

... warum sie nicht einfach mehr erste Klassen eröffnen, wenn halt viele Kinder aus dem Einzugsgebiet angemeldet sind?

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von Mattibärchen am 16.06.2011, 12:06 Uhr

Letztes Jahr fiel unserem Schulamt "mal eben" auf, dass in unserem Bezirk (Berlin-Pankow) die Grundschulen 400! Kinder mehr aufzunehmen hatten. Ob durch Scheinanmeldung, tatsächlichen Zuzug oder geburtenstarkem Jahrgang bleibt dahingestellt. Die Schulen wurden nicht groß gefragt. Es mussten 20 neue Klassen entstehen. Egal wie. Teilweise wurden Container auf dem Hof aufgestellt. Die Schule meiner Kinder traf es auch. Es gingen 2 Fachräume für die neue Klasse drauf. Es ist zwar nicht schön, aber machbar. Und es konnten alle Kinder aus dem Einzugsgebiet angenommen werden.

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von birtejohanna am 16.06.2011, 12:47 Uhr

Bis vor 2 Jahren war unsere Schule auch noch in jedem Jahrgang 4-zügig. Da gab es bisher keine Engpässe. Seit letztem Jahr sind die neuen 1. Klassen leider nur noch 3-zügig, da die Schule nicht genügend Räumlichkeiten hat, aber kein Geld für einen Anbau da war. Auch im letzten Jahr gab es deswegen wohl schon Ärger (erzählte mir eine Mama, die schon ein größeres Kind an der Grundschule hat). Ich weiß von ca. 12 abgelehnten Kinder. Ob man für sie einen Container beschaffen und zusätzl. Lehrer einstellen würde?

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von mosel1 am 16.06.2011, 12:48 Uhr

Typisch Montepelle, Gift spritzen und dann kein weiterer Kommentar.

Vielleicht ist einfach der Platz nicht vorhanden. Bei uns wurden dieses Jahr 46 Schüler abgelehnt, weil einfach die Räumlichkeiten nicht vorhanden sind,
um weitere Klassen zu schaffen. Unsere Schule ist aber auch ziemlich klein.

Ich kann Dich verstehen. Aber erwarte hier nicht, daß dies für alle gilt.
Es gibt ein paar hier im Forum, denen kommt soetwas gerade recht.
Das ist gefundenes Fressen für diese Leute.
Ich würde auch noch mal alles versuchen, keine Ahnung, Schulamt, Bürgermeister usw.
Viel Glück

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Aber wieso kann man sich einfach so...

Antwort von MM am 16.06.2011, 22:05 Uhr

... ummelden?
Hier ist das nicht so einfach, man muss einiges nachweisen, v.a. auch die Erlaubnis des Vermieters, dort zu wohnen usw.

Man kann doch nicht einfach auf dem Amt auflaufen und einfach sagen, man wohnt jetzt da und da, und fertig! Da könnte ja jeder kommen...
Oder wie ist das da bei euch???

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von berita am 17.06.2011, 11:05 Uhr

Bei uns war es letztes Jahr auch so, dass einige Vorschulkinder abgelehnt wurden (was ich unmöglich finde, weil diese Kinder ja quasi schon eingewöhnt sind in die Schule), weil andere näher dran wohnten. Die Eltern der Vorschulkinder sind aber dagegen vorgegangen und letztlich haben sie erreicht, dass die Kinder doch noch aufgenommen wurden, obwohl die Klassen eigentlich schon "voll" waren. Irgendwie ist es ja doch eigentlich immer möglich, noch was zu drehen. Im Extremfall würde ich mir sogar einen Anwalt nehmen, wenn die Alternative in einer kilometerweit entfernten Schule besteht.

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Re: Aber wieso kann man sich einfach so...

Antwort von birtejohanna am 17.06.2011, 11:11 Uhr

Ja, früher war es ja auch so, dass man Nachweise zur Meldestelle mitbringen musste, wie z.B. Bestätigung des Vermieters. Da das Meldegesetz aber geändert wurde, kann sich jetzt jeder überall anmelden. Und das ist deutschlandweit so.

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Ach so, das wusste ich nicht...

Antwort von MM am 17.06.2011, 15:04 Uhr

... hier in Tschechien ist das ein ziemlicher Akt (und früher in Deutschland ja auch)...

Warum wurde das denn geändert? Muss wohl mal googeln... ;-)

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von montpelle am 17.06.2011, 17:34 Uhr

Schonmal etwas von 2.Wohnsitz gehört ?

Aber wenn es einem selber nicht in den Kram passt, was andere machen, ist es gleich Betrug.

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von Suka73 am 17.06.2011, 21:40 Uhr

aber mal ehrlich - zweiter Wohnsitz im gleichen Ort?! Sind da alle vermögend???

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2. Wohnsitz

Antwort von birtejohanna am 18.06.2011, 0:08 Uhr

Wenn sich jeweils ein Elternteil zusammen mit dem gerade ´zufälligerweise` schulpflichtig werdenden Kind bei Oma und Opa in einer 3-Zimmer-Wohnung, die natürlich auch noch ´zufällig´ ganz in der Nähe der begehrten Wunschschule liegt, anmeldet und dies geschieht ganz klar auch wieder rein ´zufällig´ kurz vor Schulanmeldung (hier ist jetzt nämlich die Anschrift wegen der Entfernung zur Schule relevant) während der Rest der Familie weiterhin im Einfamilienhaus im ca. 3,5 km entfernten anderen Bezirk wohnt, stinkt das ganz einfach bis zum Himmel hinauf!

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Re: 2. Wohnsitz

Antwort von montpelle am 18.06.2011, 10:46 Uhr

Uhhhh .... bist du jetzt unter die Detektive gegangen ?

Als Jurist wüsstest du, dass daran nichts verboten ist.

Vielleicht solltest du dir einfach andere Betätigungsfelder suchen ..... dann wärst du wahrscheinlich auch zufriedener.

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War ja klar...

Antwort von birtejohanna am 18.06.2011, 11:21 Uhr

...und als Mathamatiker wüßtest du, dass man 1 und 1 zusammenzählen kann.

Vielleicht sollstest du dir einfach andere Betätigungsfelder suchen... dann wären hier wahrscheinlich viele zufriedener...

Und Danke für den Tipp - ne´ eigene Detektei - das wäre doch mal was.

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@montepelle

Antwort von mosel1 am 18.06.2011, 13:17 Uhr

Vielleicht solltest Du Dir einfach mal "andere Betätigungsfelder" suchen und nicht ständig deine dummen Kommentare hier ablassen.
Aber dann wäre dein Leben ja sinnlos. Die letzen Tage bist Du ja extrem
mies drauf. Das kann deutlich aus deinen d............... Kommentaren rausgelesen werden.

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Nachtrag: War ja klar...

Antwort von birtejohanna am 18.06.2011, 13:43 Uhr

Ach ja ich weiß, es müßte heißen Mathematiker! Bevor jemand, der hier ständig auf Konfrontation aus ist, wieder schreibt:

Und als Deutschlehrer wüßtest du, dass es Mathematiker und nicht Mathamatiker heißt!

Warum benennt derjenige sich nicht eigentlich um in "DAGEGEN egal was ist"?

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Re: Ein 2. Wohnsitz ist doch keine Scheinadresse.

Antwort von birtejohanna am 18.06.2011, 15:02 Uhr

Unser Schulgesetz besagt, dass der 1. Wohnsitz eines Kindes bei der Schulvergabe zählt, d.h. ein Zweitwohnsitz bei den Großeltern rechtfertigt noch keinen Anspruch auf einen Schulplatz.

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Wir haben es auch so gemacht, aber wir haben

Antwort von Seansmama am 18.06.2011, 20:21 Uhr

keinem anderen KInd den Platz weggenommen, weil die Schule einfach groß genug ist, außerdem ist es bei uns Pflicht im Einzugsgebiet zur Schule zu gehen, vielleicht funktioniert es mit dem Platz einklagen.
Dem Einwohnermeldeamt ist es schlichtweg egal, wo Du Dich anmeldest, Betrug ist es meistens bei den Wohnungsgesellschaften, wenn man NUR angemeldet ist, aber die Personen garnicht im Mietvertrag stehen, die Schulen interessiert es nicht, unsere Schulleiterin weiss, dass wir garnicht in diese Schule gehören, wie so einige andere Kinder.

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Achso, bei uns ist das anders!

Antwort von mozipan am 19.06.2011, 0:53 Uhr

Bei uns zählt Wohnsitz. Egal ob 1. oder 2.

Allerdings hat es uns ja nur beim KiGa betroffen, bei der Schule nicht. Hier ist in unserer Schule massig Platz, da können auch noch Kinder hin, die nicht im Einzugsgebiet wohnen.

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Re: Adressenbetrug bei Schulanmeldung

Antwort von Kati-F am 19.06.2011, 9:33 Uhr

Wo ist Dein Problem??
Dein Kind wird schulpflichtig, und die nächstgelegene (Sprengelschule) muss es aufnehmen...oder willst du es gerade da nicht einschulen?
Gruß
Kati

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Keine Ahnung was eine Sprengelschule ist - bei uns ist das so...

Antwort von birtejohanna am 19.06.2011, 11:12 Uhr

Unsere Grundschule macht für die neuen Grundschüler drei 1. Klassen auf. Wenn es im Einzugsgebiet der Schule, zu dem wir gehören, mehr Kinder gibt als Plätze in der Schule, dann geht es bei uns nach Entfernung zwischen Schule und Wohnort.

Nun haben halt einige Eltern kurzfristig ihre schulpflichtig werdenden Kinder zum Schein bei den Großeltern oder Freunden angemeldet, die in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, da sie selbst aus anderen Einzugsbereichen anderer Schulen kommen und daher gar keinen Anspruch auf einen Schulplatz an unserer Schule gehabt hätte.

Da wir gute 2 km weit entfernt von der Schule wohnen, hieß es dass wir abgelehnt werden müssen, da es viele Kinder gibt, die dichter an der Schule wohnen und die Klassen voll seien. Wir möchten unser Kind gerne an unserer Grundschule unterrichten lassen und nicht in der anderen Schule, die uns jetzt zugeteilt wurde und etwa 7 km entfernt von uns liegt - das ist unser Problem...

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Sprengel = Einzugebereich! Oder? (mit weiterem Text)

Antwort von MM am 19.06.2011, 22:27 Uhr

So hab ich es zumindest bisher immer verstanden, ist quasi nur ein anderes Wort/Ausdruck, je nach Region etc. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!

Die Frage scheint ja zu sein - was genau beinhaltet die Tatsache, dass eine Schule Sprengelschule/Einzugsbereichschule ist?

Hier in Tschechien haben wir freie Schulwahl, aber soviel ich weiss, ist es doch in Deutschland so, dass die Schule, in deren Einzugsbereich man wohnt, das Kind nehmen MUSS.
Also sozusagen Pflicht auf beiden Seiten: Man MUSS das Kind dorthin und nirgends anders zur Schule schicken, und andererseits MUSS aber auch die Schule das Kind aufnehmen! Oder ist das bei Euch anders? Ist die Pflicht etwa nur einseitig, oder...?

Wenn sie das Kind aufnehmen müssen, dann wäre es rechtlich gar nicht möglich, dass es dann auf eine andere Schule muss, so wie es jetzt von euch verlant wird - sondern die Schule müsste es halt irgendwie einrichten, dass alle im Einzugsbereich wohnenden/gemeldeten schulpflichtigen Kinder aufgenommen werden! Fertig. Notfalls gibt es halt - was weiss ich - 5 erste Klassen oder so...
(Mein Mann z.B. erzählt, dass sie so ein geburtenstarker Jahrgang waren bzw. die Siedlung wo er wohnte, so kinderreich war, dass es bei seiner Einschulung die Klassen 1a bis 1e gab und in jeder Klasse waren 30 Kinder! Das war in der Tschechoslowakei, als es hier vor der Wende auch noch "Sprengel"/Einzugsbereiche gab).

Im Falle, dass es wirklich so ist, würde ich gegen die Ablehnung meines Kindes (bzw. gegen die Auflage, es anders wohin zu schicken) Einspruch erheben und darauf bestehen, dass es in die Schule geht, in dessen Einzugebereich/Sprengel wir wohnen. Ich weiss halt nicht, WIE es rechtlich genau ist, ob man da wirklich eine Grundlage hat - aber du kannst dich ja mal schlau machen...

Wenn sie sagen, sie haben keinen Platz, dann ist das ja eigentlich deren Problem, nicht das der Eltern oder Schüler.... Oder sie müssten halt - bei Verdacht auf "fingierte" Meldeadressen, wo das Kind nicht wirklich wohnt irgendwelche Massnahemn ergreifen, dass es z.B. Kontrollen gibt etc. Aber auch da weiss ich die Rechtsgrundlage nicht...

Kann man aber bestimmt alles feststellen!

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@Birtejohanna, nochwas...

Antwort von MM am 19.06.2011, 23:08 Uhr

... mir fällt noch was ein (je mehr ich drüber nachdenke, desto seltsamer finde ich das Ganze) - und zwar:

Mir kommt es seltsam und suspekt vor und ich kann mir kaum vorstellen, dass die Praxis, die du beschreibst, so rechtens ist! Denn das heisst ja im Grunde, dass das Einzugsgebiet, das eigentlich klar definiert war/ist/sein müsste, auf einmal willkürlich verkleinert wird! Denn wenn ihr zum Einzugsgebiet gehört, gehört ihr doch dazu, und Punkt! Und nicht, dass auf einmal gesagt wird, es geht nach Entfernung und der TRennungsstrich wwird einfach irgendwo anders gezogen = sprich, das Einzugsgebiet willkürlich verkleinert. Das kann doch wohl kaum rechtens sein?!

Denn entweder ist das Einzugsgebiet etwas rechtlich Verbindliches, Definiertes (= "die, die da und da wohnen, gehen in die und die Schule") und bleibt auch so (und die dort befindlichen Schulen müssen halt entsprechende Kapazitäten haben bzw. schaffen, das ist ja auch Sinn dieses Systems!) - oder es gibt von vornherein keine Einzugsbereiche, sondern freie Schulwahl!

In letzterem Fall KÖNNTE (muss aber nicht) es zu dem kommen, was du beschreibst - nämlich, dass zu viele Kinder an einer Schule angemeldet werden und man dann nach bestimmten Kriterien schaut, wer aufgenommen wird und wer nicht (hier bei uns wird u.a. das Wohnen in der Nähe berücksichtigt, aber nicht nur das, sondern auch andere Kriterien). Ich denke aber, dann würde das nicht so oft passieren - denn manche wollen zwar gerne an diese Schule, andere aber eben nicht, und es gleicht sich eher aus...

Was du beschreibst, ist ein ganz komischer Mix von beidem, finde ich!

Mein Mann meinte, als es hier noch die Einzugsbereiche gab, wurden die Schulen gleich recht gross und mit "Reserven" konzipiert und gebaut. Eigentlich war schon laut den Unterlagen des Meldeamtes etc. klar, wer dort von Geburt an (von klein auf) wohnte (gemeldet war) - im Groben wusste man also, wer alles wann in die Schule kommt und wie stark die einzelnen Jahrgänge werden würden. Bei der Schuleinschreibung (immer cca. ein Jahr bis dreiviertel Jahr vor der Einschulung) wurde diese vorläufige Schätzung halt noch etwas korrigiert bzgl. dessen, wer inzwischen evtl. weg- oder zugezogen war. Aber die Schulen stellten sich halt drauf ein. Er meinte es kam nie dazu, dass kein Platz war.

Der Nachteil an dem Ganzen war, die Schule wurde einem einfach "autoritär" zugeteilt, ohne zu fragen ob man sein Kind vllt. lieber in eine andere schicken würde. Der Vorteil war aber, man hatte in ihr den PLatz für sein Kind sicher, ganz klar und ohne Diskussion - auch wenn es ein starker Jahrgang war.

Bei euch hört es sich für mich so an, als hättet ihr aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen nur die Nachteile beider Systeme... :-( (?)

Ich würde da nochmal recherchieren (wie das rechtlich genau ist) und nachhaken!!!

Haben eigentlich diese Eltern mit den "fingierten" (oder wie auch immer man es nennt) Wohnadressen das schon vor/bei der Schuleinschreibung/Schulanmeldung gemacht? Denn später kann das ja wohl kaum noch berücksichtigt werden, oder?!

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Hab noch nen Link dazu gefunden...

Antwort von MM am 19.06.2011, 23:34 Uhr

... ein Rechtsurteil zu den "Schein-Anmeldungen":

http://info.folkertjanke.de/einschulung-scheinummeldu ng-lohnt-nicht/

Ausserdem könntest du vllt. die Rechtsexpertin Frau Bader hier im Forum fragen...

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Und noch einen...

Antwort von MM am 19.06.2011, 23:38 Uhr

... http://www.mitfugundrecht.de/2007/08/vg-berlin-schulverwaltung-darf/

.... aber nun wirklich Gute Nacht ;-)!

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Re: Und noch einen...

Antwort von birtejohanna am 20.06.2011, 10:46 Uhr

Lieben Dank für die Links, die hatte ich auch schon mit Interesse gelesen.

Wenn bei uns die Schulen voll sind, dann wird man zu der nächstgelegenen Schule geschickt, die noch Plätze frei hat. Ich hätte im Grunde auch kein Problem damit gehabt, wenn ich gewußt hätte, dass es tatsächlich viel zu viele Kinder in unmittelbarer Umgebung gibt, die dort schon immer wohnten und schulpflichtig werden. Dann ist es halt Pech.

Wir hätten unser Kind auch nicht auf diese Schule in die Vorschule geschickt, wenn ich gewußt hätte, dass wir da sowieso nicht eingeschult werden können aufgrund der vielen Kinder in der Nachbarschaft und aufgrund dessen nochmal die Schule hätten wechseln müssen.

Ich habe mich ja vor der Vorschule in dieser Grundschule im Schulsekretariat informiert und gefragt, ob es da Probleme geben könnte und der Jahrgang besonders geburtenstark sei und man sagte mir, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Engpässe geben würde. Man hätte 2 Vorschulklassen noch nicht ganz voll bekommen und wenn man in der 1. Klasse 3-zügig wird, dann hätte man ja immer noch über 20 Plätze für Kinder, die auch schulpflichtig werden, dort aber nicht die Vorschule besucht hätten. Laut Listen von schulpflichtig werdenden Kindern aus dem Einzugsbereich, die vom Schulamt gekommen sind, würden diese 3 Klassen ausreichen.

Da hatte man wohl, wie wir auch, nicht mit kurzfristigen Ummeldungen (natürlich rechtzeitig bevor man die Schulanmeldung im Januar ´11 abgeben musste) gerechnet. Ich kann nicht nachvollziehen, wie viele Kinder, die vorher nicht im Einzugebereich gewohnt haben und auch nicht die Vorschule besucht haben, sich rechtzeitig umgemeldet haben. Aber ich kann genau wie die Schule und das Schulamt auch, anhand der ständig aktualisierten Klassenlisten mit Namen und Adressen nachvollziehen, wer sich allein aus unserer Vorschulklasse kurz vor Schulanmeldung umgemeldet hat. Kurz nach Jahreswechsel wohnten einige plötzlich in unserem Bezirk und natürlich kostengünstig bei Verwandten und Bekannten, wie sie sich ja selbst auf dem Schulhof lauthals erzählen...

Der Schulleiter sagt, dass er selbst gegen diese Ummeldungen nichts machen kann, auch wenn sie ihm auch schon merkwürdig aufgefallen sind, und er die Kinder aufgrund der Anmeldung aufnehmen muss. Wir sollten mal das Schulamt fragen oder, da das Amt wohl stark überlastet ist und wahrscheinlich nicht mehr bis zum Schulbeginn tätig werden kann, und einen Anwalt fragen.

Ich habe beim Schulamt angerufen und mal gefragt, was man machen könnte, wenn man wegen Scheinummeldungen in unseren Bezirk beim Schulplatz selbst leer ausgeht. Die Frau am Telefon machte mir ein schlechtes Gewissen und fragte in einem vorwurfsvollen Ton, `ob ich diese Leute jetzt verpfeifen will und denen damit einen Beamten auf den Hals hetzen wolle, damit der eine Ordnungsstrafe verhängt. Den umgemeldeten Kindern, sei es zum Schein oder wirklich so, könne man den Schulplatz sowieso nicht mehr nehmen und wenn die Schule voll ist, hätten wir halt Pech gehabt.` NA DANKE! Dort verschließt man zu Gunsten der Leute, die sich falsch verhalten haben, die Augen und macht denen, in diesem Fall uns, noch Vorwürfe... Wenn ich eins hasse, dann ist es Ungerechtigkeit!

Habe jetzt schon einige Internetseiten durchforstet und viel über die vielen Ummeldungsgeschichten in Berlin gelesen, wo es wohl teilweise über 40 Ummeldungen in einen Bezirk gab, dessen Grundschule begehrt war.
Da haben sich die betroffenen Eltern, die wie wir, deswegen auch keinen Platz mehr in ihrer Grundschule bekommen haben, einen Anwalt genommen.
Ich denke, dass wir das auch machen werden. Die Kinder, der "schummelnden" Eltern werden ihren Platz in der Grundschule nicht mehr verlieren, wenn wir unseren Schulplatz einklagen (was ich gut finde, denn die können ja nichts dafür). Das muss doch jedem Richter auffallen, dass die ganze Sache bis zum Himmel stinkt! Dann muss uns die Schule aufnehmen und die mogelnden Eltern hoffentlich die Prozesskosten zahlen. Ich finde, das wäre gerecht!

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Re: @birtejohanna

Antwort von montpelle am 20.06.2011, 16:20 Uhr

Du bist viel zu nett und nachsichtig.
Eigentlich solltest du die Todesstrafe für diese bösen und verlogenen Eltern fordern, wenn du zum Anwalt gehst.
Und Schadensersatz und Schmerzensgeld steht dir bestimmt auch zu. Vielleicht könnt ihr euch dann davon eine eigene Schule bauen, in der euch keine anderen Eltern stören und womöglich noch Luft zum Atmen wegnehmen.

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Nur du verstehst uns, montpelle!

Antwort von birtejohanna am 20.06.2011, 19:15 Uhr

Ich danke Dir für Deine überaus hilfreichen und nützlichen Hinweise und Tipps zu allen Problemen dieser Welt. Wenn wir dich nicht hätten, wären wir verloren!

Mein Dank gilt aber vor allem den Menschen in diesem Forum, die wirklich helfen wollen und nicht nur ihren Frust an anderen auslassen...

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Nur du verstehst uns, montpelle!

Antwort von birtejohanna am 20.06.2011, 19:17 Uhr

Ich danke Dir für Deine überaus hilfreichen und nützlichen Hinweise und Tipps zu allen Problemen dieser Welt. Wenn wir dich nicht hätten, wären wir verloren!

Mein Dank gilt aber vor allem den Menschen in diesem Forum, die wirklich helfen wollen und nicht nur ihren Frust an anderen auslassen...

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Re: @birtejohanna

Antwort von montpelle am 20.06.2011, 21:07 Uhr

Frustriert bist du, weil dein Kind nicht an die Schule kommt, die Mama auserwählt hat und du nun neidisch auf die bist, die einen Platz haben.

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