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Geschrieben von kravallie am 23.01.2016, 20:08 Uhr

@ stt, kravallie

tja, erst mal muß der gewinn da sein, damit der zugewinn geteilt werden kann.

das klingt alles plausibel und geht u.u. auch lange gut. was aber wenn der gutverdienende nach dem auszug der kinder ein bißchen mehr als ein saftiges steak und gelegentlich einen bj verlangt?
wenn er dich auf seine kosten dann immer noch durchfüttert, hast du das mittelgroße los gezogen. solche pläne hatten schon einige....

ne, wenn ich schon abhänge, dann von einem "chef" mit dem ich nicht ins bett gehe(n) (muß).

mittelfristig = trennungsjahr, das ist mir persönlich zu kurz (hab ich aber tatsächlich auch schon "genossen") und wenn einem die kinderbetreuungsregelung zum hausfrauenschlund raushängt, kann man die süßen kleinen dann immer noch beim vater lassen. immer vorausgesetzt, die kinder sind noch so betreuungswürdig.
das ist nämlich irgendwann auch rum ums eck. dann allerdings rentiert sich hartz4, sonst ist man als mutter gar zu unterhalt verpflichtet.

aber dann kann man ja vorausschauend nachlegen

 
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