Geschrieben von Jacky028 am 06.01.2016, 18:45 Uhr |
Kontaktregelung vor Gericht
Hallo! Habe einen Brief bekommen von Gericht was mein ex beantragt hat und habe das Problem mein Sohn will ned zum Vater hat angst davor es war mehr mein ex hat mi geschlagen und mein Sohn alles mitbekommen. Zu den termin muss i e hin ende Jänner..was wird das Gericht dazu sagen zu so einem mal? Sie können gerne denn kleinen befragen er ist 6.Jahre.
Aber meine Meinung zwingen auf gar keinen fall kann nur Schäden verursachen...was denkt ihr?? Und er hatte kein kontakt seit 6.Monate will also nur lästig sein weil fürn Sohn hat er e nix...keine geschenke nichts Danke
Re: Kontaktregelung vor Gericht
Antwort von mf4 am 06.01.2016, 18:57 Uhr
Bei so einer Vorgeschichte (ich gehe davon aus, dass es bekannt ist, dass er gewalttätig war, auch angezeigt worden ist) würde ich widersprechen und Umgang gäbe es nur mit mir und im Jugendamt unter Aufsicht.
Dass jemand sich 6 Monate nicht meldet und keine Geschenken macht en-vatert allerdings keinen Mann.
Du solltest dich auch kümmern, dass dein Sohn psychol. Hilfe bekommt, um das zu verarbeiten, was er erlebt hat.
Re: Kontaktregelung vor Gericht
Antwort von Jacky028 am 06.01.2016, 19:11 Uhr
Das stimmt genau er wurde gewalttätig ja wurde angezeigt und er wurde sofort weggewiesen von der polizei. Ich habe a angst vo erm trau erm ned. Und eben er hat se nie gekümmert um erm und zum Geburtstag nix da is er sogar später kema weila nimma genau gwusst hat wann er geb hat. Wie soll i dann am Gericht vorgehen?
Alles erzählen was wird da raus kommen- mein ex gehts ned umam Sohn sondern das er uns ärgern mag. Hatte das besuchsrecht e vom JA geregelt er haltet sich ned dran einfach nimma kema...drum schaue i a warum er das jz wieder so macht bei Gericht aber...
Re: Kontaktregelung vor Gericht
Antwort von mf4 am 06.01.2016, 19:39 Uhr
Erstmal vorab... ist es möglich deutsch zu schreiben, dass ich es wirklich verstehe?
Es ist angezeigt und du hast also Beweise für die Gewalttätigkeit. Ich mutmaße mal, dass er nicht lange Bock hat auf betreuten Umgang. Im Jugendamt unter Aufsicht mit seinem Kind zu spielen usw.
Re: Kontaktregelung vor Gericht
Antwort von pauline-maus am 07.01.2016, 12:02 Uhr
hier ähnlich, meine tochter hat vom gericht einen verfahrensbeistand, so etwas wie eigene anwältin für das kind.
diese sprach daheim mit ihr und vertritt sie dann vor gericht. somit muss meine tochter nicht persönlich in den saal.
wie das ganze dann wirklich läuft weiss ich leider noch nicht. kommt auch auf die richter an,wie entschieden wird
Re: Kontaktregelung vor Gericht
Antwort von Murmeltiermama am 07.01.2016, 19:42 Uhr
Eigentlich wird in so einem Fall ein Verfahrensbeistand bestimmt. Der/die spricht dann mit beiden Eltern (getrennt) und mit dem Kind. Wenn du nichts dagegen hast, kommt der Verfahrensbeistand zu euch nach Hause. Ob das Kind dann nochmal von Richter/Richterin befragt wird, ist unterschiedlich. Falls in deiner Post vom Gericht kein Verfahrensbeistand benannt wurde, dann ruf mal beim Gericht an, wie das Verfahren weiter geht. Ein Anwalt für dich wäre sicher auch nicht schlecht. Gegebenenfalls übernimmt die Kosten die Verfahrenskostenhilfe. Wie das Verfahren ausgeht, kann man vorab schlecht voraussagen. Viel spricht aber für begleiteten Umgang. (Meine Ausführungen gelten für Deutschland.)
Re: Kontaktregelung vor Gericht
Antwort von pauline-maus am 07.01.2016, 20:39 Uhr
genauso ist das
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