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Geschrieben von wickiemama am 06.10.2010, 10:19 Uhr

liebe susafi

na dann gibt es da ja offensichtlich tolle Betreuungsschlüssel...

Die Polizei nimmt nur strafrechtliche Anzeigen entgegen, keine zivilrechtlichen. Für die muß man zum Rechtsanwalt (aber auch diese Auskungt bekommt man auf der Wache)
Unterlassene Hilfeleistung ist es nur, wenn keine Erste Hilfe geleistet wurde bzw bei Lebensgefahr kein Notarzt gerufen wurde . In diesem Fall ja nicht so gewesen, es wurde sich ja um das Kind gekümmert, Arm gekühlt, Eltern verständigt.


ich würde nicht wollen, daß mein Kind mit einer fremden Person im PKW mitfährt. Auch wenn es die Horterzieherin ist, ist es eine fremde Person! (hat die überhaupt einen Kindersitz im Auto?) da ist es mir lieber es wartet im Hort auf mich....
Aber jedem das Seine...

 
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