Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 01.02.2017, 19:53 Uhr

einspruch shinead

Ich schrieb schon mal, da laeuft irgendwas schief


Habe fuer 2 kinder uhv bekommen trotz auszugsunwilligen
Lief nur uebers JA

"Rausgetragen" hat ihn dann der gerichtsvollzieher im eilverfahren vor gericht, mit hilfe des frauenhauses



Sollte es finanziell irgendwie gehen, dann anwalt und alle tipps hier befolgen.

Schriftlich zum auszug/kostenbeteiligung auffordern..ueber einschreiben(nicht nachweisbar), anwalt oder per gerichtsvollzieher (gar nicht so viel teurer als einschreiben-rueckschein, aber 100% nachweisbar auch vor gericht)

 
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