Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.02.2017, 15:27 Uhr

einspruch shinead

Ich kenne es von einem befreundeten Ex-Paar so, dass Kindes- und Trennungsunterhalt ab dem Moment der Trennung zu zahlen waren. Mit der Trennung endete das gemeinsame wirtschaften direkt, weswegen der Geldfluss notwendig wurde.
Da war allerdings kein Jugendamt, sondern Anwälte im Spiel.

 
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