Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 01.02.2017, 4:27 Uhr

Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Guten Morgen Steffi!

Dein Ex ist ja selten dämlich, mit der Neuen das Kind abholen, hahaha.
Es kommt mir so vor als ob er mutwillig auf diese Weise die Trennung herbeiführen wollte, denn dann ist er ja fein raus.

Daß er gegenwärtig toter Mann spielt und sich um nichts kümmert, spricht ja auch Bände. Es scheint so, als könntest du dich zumindest in nächster Zeit auf viel Spaß einstellen. Zumindest so lange, wie er mit der Hose denkt...

Und aufgrund der Konstellation mit gemeinsamem Mietvertrag und der von ihm nicht erkannten Notwendigkeit, sich an den gemeinsamen Kosten zu beteiligen, solltest du dir am besten einen Anwalt nehmen, der dich beraten und die notwendigen Schritte einleiten kann.
Du sagst, du kannst die Wohnung behalten: Ist dein Vermieter auch an einer weiteren Vermietung zu den gleichen Konditionen interessiert - mit dir als alleiniger Vertragspartnerin? So oder so werdet ihr den Vertrag kündigen müssen, damit du einen Folgemietvertrag abschließen kannst.
Inwieweit du auf Zuweisung der ehelichen Wohnung klagen könntest, weiß ich nicht (vor allem, ob das auch bei unverheirateten Paaren möglich ist) - zumal ja auch keine außergewöhnliche Härte vorzuliegen scheint: Der Herr ist ja eh nie anwesend.

Kindesunterhalt kann der Anwalt auch berechnen und durchsetzen, im Rahmen der Beistandschaft beim Jugendamt ist das halt kostenlos. Dort ist es eben wie überall: Du kannst an einen fähigen, motivierten Beistand geraten, aber auch an jemanden, dem selbst ein bißchen Einsatz zu viel ist. Dazu bekommst du hoffentlich noch die ein oder andere Meinung. Ich muß dazu sagen, daß ich bisher mit dem Jugendamt nur gute Erfahrungen gemacht habe und jederzeit diesen Weg wieder gehen würde (im Nachhinein), wobei ich vorher schon das ein oder andere Mal der Verzweiflung nahe war. Aber bei mir gab es anwaltlich nie etwas zu regeln, ich war mit den Vätern meiner beiden Töchter auch nicht verheiratet, lebte jedoch auch mit keinem der beiden zusammen, beide sind US Amerikaner...
Vater #1 hat dabei die Jahre über immer brav gezahlt. Da habe ich nie neu berechnen lassen. Er hat jedoch alle paar Jahre mal selbst geringfügig mehr gezahlt. Insofern: Er hat es mir leicht gemacht, also bin ich ihm entgegen gekommen. Zumal der US$ ja auch immer Währungsschwankungen unterliegt.

Bei Vater #2 war es anders, da lief erst jahrelang die Vaterschaftsklage über die Beistandschaft, und dann fast ebenso lange die Aufenthaltsermittlung. Freiwillig gezahlt hat er natürlich nicht. Bis vor einem Jahr, da war das Kind acht. Seitdem kommt zwar ein geringer Betrag, aber er kommt regelmäßig. Immerhin.

Im übrigen solltest du nicht herum sitzen und hoffen, daß dein Ex in die Puschen kommt, sondern so schnell wie möglich tätig werden. Jetzt ist zB der Monat Januar vorbei und du hast den Kindesunterhalt nicht gefordert. Ich weiß nicht, inwieweit man den rückwirkend noch fordern kann, normalerweise gilt der Tag der Antragstellung. Und die Wohnung ist ebenfalls noch nicht gekündigt.

Wie ist eigentlich das Sorgerecht geregelt? Habt ihr euch schon auf Modalitäten bzgl Umgang geeinigt?
Und: Hast du ein solides Umfeld, das dir auch mal dein Kind versorgen kann, zB bei Krankheit? Egal, ob du krank bist oder das Kind...

Viele Grüße, Martina

 
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