Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NussNou am 01.02.2017, 8:08 Uhr

Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Wenn du es dir leisten kannst, dann mach alles über einen Anwalt, wäre mein Tipp. Das mit der Wohnung ist natürlich ungünstig - wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, dann müsstest du das mit dem Vermieter klären, ob das aufgehoben werden kann und du als einzige Mieterin eingetragen wirst.
Andererseits hat dein Mann natürlich auch die Verantwortung die Hälfte der Kosten zu tragen.
Wegen Unterhalt: Schriftliche (nachweisbare) Mitteilung an ihn mit der Aufforderung seine Einkünfte offenzulegen (falls du diese Info nicht hast) und Unterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle in Höhe von xy) zu zahlen, dann hast du einen offiziellen Nachweis, ab wann diese Forderung gilt. Dann kannst du das auch rückwirkend einklagen.
Wenn er sich einfach weigert, kommst du um einen Anwalt eh nicht rum, deswegen lieber gleich alle Geschütze auffahren.
Wegen Umgang müsstet Ihr Euch einigen, hängt auch davon ab, wie vorher die Situation war. Ein Standardmodell ist das Wochenende alle 14 Tage und ein Tag unter der Woche, aber da kann man natürlich von abweichen. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, kann man ein Gespräch über das JA versuchen, letzte Instanz ist Familiengericht (hier ohne Anwaltszwang).
Bzgl. JA, die können nur unterstützend/beratend tätig werden, da sie keinerlei rechtliche Befugnisse haben was die Entscheidung über Umgang z.B. angeht. Sie können schon helfen (manchmal reicht es ja schon, wenn der andere Elternteil was von einer 3. Person gesagt bekommt, weil es eben nicht der/die Ex-Partner/in ist), aber das kann von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter sehr variieren.
Du wirst einen langen Atem brauchen, viel Kraft und Erfolg!

 
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