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Geschrieben von Marinaelena am 28.01.2017, 23:17 Uhr

Betrag Unterhaltstitel

Hallo liebe Alleinerziehende und alle die sich auskennen...

Mein Mann und ich sind seit letztem Jahr getrennt. Bisher zahlt er 800,- Unterhalt für unser Kind und mich. Ab April wird er nur noch den Kindesunterhalt zahlen. Unsere Tochter wird im März 2, er hat etwa 1700 netto.
Laut DDT müsste er 360, nach Abzug des Kindergelds 264 Euro bezahlen.
Es ist so: er will freiwillig 360 Euro zahlen, er hat aber einen ausschweifenden Lebensstil und ist verschuldet. Ich habe Angst, wenn wir das wie seither auf freiwilliger Basis belassen, dass ich irgendwann weniger oder gar nix mehr sehe.
Vom Mitlesen hier kenne ich das mit dem Titel. Doch wie funktioniert das? Kann ich mit ihm zum Jugendamt gehen und sagen "Guten Tag wir wollen 360,- Kindesunterhalt titulieren lassen"? Oder können nur die uns eigentlich zustehenden 264,- tituliert werden? Obwohl er mehr zahlen würde?
Kann man beliebige Summen mit dem Einverständnis des Zahlenden oder nur den Mindestbetrag als Titel festsetzen?

Ich hoffe es kann mir jemand eine erste Auskunft geben... Vielen Dank!

 
9 Antworten:

Re: Betrag Unterhaltstitel

Antwort von fsw am 29.01.2017, 8:22 Uhr

Theoretisch brauchst du für den Unterhalt kein Jugendamt.Ihr könnt alles allein,unter euch,klären.Es kann funktionieren.Oft kommt es dann anders,wenn zum Beispiel eine neue Partnerin da ist oder der Herr sein neues Leben entdeckt und plötzlich meint,du verprasst den ganzen Unterhalt für teure Schuhe und Taschen.Das ist nur ein Beispiel.Ganz schnell werden aus den ach so guten Freunden nach der Trennung nicht zahlen wollende KV.

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Re: Betrag Unterhaltstitel

Antwort von mf4 am 29.01.2017, 8:45 Uhr

Von 1700€ netto hat er bisher 800€ an euch bezahlt und dabei noch ausschweifend gelebt? Wow, wie macht dein Ex das denn?
Vielleicht könnte dein Ex meinen mal kontaktieren zum Erfahrungsaustausch.
Ich hätte auch gern Unterhalt für die Kinder.

Ich würde lieber die 260€ nehmen aber mit Titel als die versprochenen 360€.
Wie du ihn beschreibst wird er wohl bald pleite und/oder verschuldet sein und da wirst du froh sein überhaupt einen Cent zu bekommen.

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fsw und mf4

Antwort von Marinaelena am 29.01.2017, 12:41 Uhr

Ich möchte gerne einen Titel, denn sein Trennungsgrund war, dass er wieder mehr Zeit und mehr von seinem Geld für sich haben will.
Ich wäre ja noch bis März 2018 in Elternzeit und er war der Alleinverdiener. Die 800,- € Unterhalt habe ich mir hart erkämpft und ausdiskutiert, seine Bedingung war, dass ich nach dem 2. Jahr EZ wieder arbeiten gehe. Deshalb hat er die 800,- "freiwillig" bezahlt, also ohne Gericht, Jugendamt oder ähnliches. So gehe ich ab April Teilzeit in Elternzeit arbeiten und er wird nur noch den Kindesunterhalt zahlen. Er ist bereit 360,- zu bezahlen weil ich ihm die DDT gezeigt habe. Allerdings habe ich ihm nicht den Zahlbetrag gezeigt, er ist nicht der Hellste und hat sich auch selber nicht informiert. Er überlies und überlässt es mir, alles zu regeln und in die Wege zu leiten. Deshalb ist es so, dass er 360,- bezahlen wird, solange er nicht weiß, dass er eigentlich nur 264,- bezahlen müsste. Ich weiß aber auch, dass er nicht mit Geld umgehen kann und wirklich ausschweifend lebt (dicke Karre die viel Sprit schluckt, Gepose, teure Klamotten, neues Handy, ständig mit Kumpels Essen und am Wochenende ausgelassen weggehen, usw.).
Daher möchte ich möglichst den höheren Betrag titulieren lassen. Darum war meine Frage, ob nur der entsprechende Mindestunterhalt oder beliebige Summen tituliert werden können.

Wie er sich das leisten kann: er (26) wohnt wieder bei seinen Eltern, teilt sich mit seinem kleinen Bruder (16) wieder ein Zimmer. Er muss nichts zuhause abgeben, hat also das ganze Geld, abzüglich vielleicht 100,- € für eigene Versicherungen, für sich.
Keine Miete, Nebenkosten, GEZ, Lebensmittel, oder ähnliches.


Also zum Verständnis... mf4, ich kann nur den Mindestunterhalt, also in meinem Fall 264 Euro, titulieren lassen? Wenn ja wäre das zwar schade, aber ich würde es machen. Bevor ich in einem Jahr ganz ohne was da stehe.

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Re: fsw und mf4

Antwort von sterntaler82 am 29.01.2017, 13:12 Uhr

Es geht nur ein titel nach seinem verdienst, und spätestens das Jugendamt würde ihm wohl alles genau erklären

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Re: fsw und mf4

Antwort von fsw am 29.01.2017, 13:44 Uhr

Die Summe wird genau nach Titel berechnet.Ja,das ist so.Es kann auch mal sein,dass ein Titel in ein paar Jahren veraltet ist und neu berechnet wird.Leider hat mein Kind davon nichts,weil eben kein Unterhalt kommt.Irgend etwas machen wir Frauen falsch.Es gibt so viele Väter,die nicht oder zu wenig zahlen und kommen damit jahrelang durch.Ich denke,rein rechtlich darf ein Mitarbeiter vom Jugendamt nicht einfach andere Beiträge einsetzen.Lass' es doch so wie es ist.Zahlt er irgendwann nicht,kannst du immer noch Schritte einleiten.Auch,wenn das gerade komisch klingt.Ich weiß,was du meinst.

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Ihr könnt jeden x-beliebigen Betrag titulieren lassen.

Antwort von Petra28 am 29.01.2017, 14:51 Uhr

Beim Notar z.B.

Wir haben einen dynamischen Titel, der sich an den jeweils gültigen Regelbeträgen prozentual orientiert und sich so automatisch anpasst. (Mit prozentual meine ich mehr als 100%). Man könnte das so ausrechnen, dass man auf 360 Euro rauskommt...

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Re: Betrag Unterhaltstitel

Antwort von Susanne.75 am 29.01.2017, 17:54 Uhr

Ich würde erstmal die höhere Summe nehmen, ohne es mit dem Jugendamt fest zu machen. Davon würde ich 100,-Euro im Monat schon fest mit Dauerauftrag "weglegen". Du rechnest ja damit, daß er irgendwann nicht mehr zahlt. Dann hättest du Geld zur Überbrückung, bis alles geregelt ist.
Auch ein Notar wäre verpflichtet, ihn aufzuklären, wenn er nach den rechtlichen Begebenheiten fragt.

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Re: Betrag Unterhaltstitel

Antwort von Petra28 am 29.01.2017, 20:09 Uhr

Ich war davon ausgegangen, dass er freiwillig mehr zahlen möchte, das ist natürlich die Voraussetzung für einen solchen Titel mit einem höheren Betrag.

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Re: Betrag Unterhaltstitel

Antwort von clarence am 01.02.2017, 12:25 Uhr

Ich würde ihn mal freiwillig das zahlen lassen. Du siehst es ja am monatlichen Kontoauszug ob er zahlt oder nicht.
Und wenn das nicht funktioniert, dann lass es gesetzlich festlegen (aber auch da kann es sein, dass er mal nicht zahlt).

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