Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 01.02.2017, 14:14 Uhr

einspruch shinead

ich hab das im mai/juni/juli versucht. die beistandschaft rechnet und fordert erst auf, wenn der unterhaltspflichtige nicht mehr im selben haushalt lebt. denn im selben haushalt ist er nicht barunterhaltspflichtig.
auch habe ich im dezember, obwohl die trennung beim jugendamt aktenkundig ist, weil es ja auch eine gerichtsverhandlung gab, die aufforderung bekommen, meinen antrag auf beistandschaft zurückzunehmen. dem habe ich widersprochen und gestern einen brief bekommen, ich solle anrufen. leider ist der sb aber die ganze woche nicht da.
beim uvh habe ich wegen zwei monaten nicht mehr rumgeeiert, aber auch da musste ich den antrag zurücknehmen.

so einfach ist das alles leider nicht.

 
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