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von Käthchen  am 30.01.2017, 13:55 Uhr

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Hallo ihr Lieben, ich habe eine wahrscheinlich ziemlich komisch klingende Frage
Ich suche nach einer Lösung, den Papa meines Sohnes von seinen hohen Unterhaltskosten ein wenig zu befreien.
Meine Frage - Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und dann Arbeitslosengeld bekommen, bis ich einen neuen Job gefunden habe?
Haben seit einigen Tagen auch einen KiTa-Platz! :)
Ich befürchte, das mein Anliegen nicht so alltäglich ist
Dankeschön trotzdem vorab

 
11 Antworten:

Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.01.2017, 14:32 Uhr

Hast Du derzeit keinen Job? Dann bist Du auch nicht in Elternzeit. Elternzeit hat man nur, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorübergehend ruht.

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von Terkey235 am 30.01.2017, 14:34 Uhr

Hallo Käthchen,

Glückwunsch zum Kita-Platz!

Es ist ehrenwert, dass du deinen Ex (?) entlasten möchtest. Dass wir dann aber stattdessen dafür zahlen sollen, damit der KV mehr Geld hat, finde ich nicht so fair. Wie siehst du das?

LG terkey

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von Käthchen am 30.01.2017, 14:44 Uhr

Doch ich bin noch angestellt, kann aber in den alten Job als Teilzeitkraft nicht zurück, betriebsbedingt.
Deshalb dachte ich an einen Aufhebungsvertrag damit ich mich dann arbeitslos melden kann!?

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von Käthchen am 30.01.2017, 14:50 Uhr

Jaa da geb ich dir Recht!! ;)
Ich habe nur die Hoffnung, das der Kleine und ich nicht komplett nur von seinem Unterhalt leben müssen, sondern das ich andere Unterstützung bekommen kann, bis ich einen neuen Job habe (was nicht allzu lange dauern wird, hoffe ich).
So wäre dann der Kontakt zum Kindsvater ein wenig entspannter und die Vorhaltungen von ihm würden nachlassen.
Ich weiß, das ist nicht der korrekte Weg, aber der angenehmste für den Kleinen und mich!

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von Terkey235 am 30.01.2017, 14:51 Uhr

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, bekommst du eine Sperre vom Amt. Damit wäre also nichts gewonnen.

LG terkey

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von Terkey235 am 30.01.2017, 14:55 Uhr

Das kann ich gut verstehen. Stress mit dem Ex braucht ihr natürlich beide nicht.

Und in deinen alten Job kannst du auf keinen Fall zurück? Das wäre natürlich die eleganteste Variante, wobei deine Vorgesetzten erstmal zustimmen müssten, dass du deine Elternzeit vorzeitig beendest.

Ich würde alternativ schauen, wie es mit einem neuen Job aussieht und mich schon mal auf die Suche machen, bevor ich etwas kündige oder einstelle. Wie oben beschrieben, würdest du eine Sperre bekommen bei Aufhebungsvertrag und der KV wäre wieder in der Pflicht.
Wenn du ihm signalisierst, deine Elternzeit freiwillig zu verkürzen und schon nach Jobs zu suchen, ist die Lage für ihn absehbar und er müsste sich nicht mehr so aufregen

LG terkey

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von fsw am 30.01.2017, 18:53 Uhr

Du möchtest den armen Papa vom ach so vielen Unterhalt befreien??? Dann spende doch das viele Geld! SCHERZ...Du darfst den Unterhalt nicht kürzen,er steht deinem Kind zu! Gut,du kannst arbeiten gehen,damit er für dich nicht mehr zahlen muss.Viel Glück bei der Jobsuche und-findung!

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von clarence am 01.02.2017, 12:23 Uhr

Möchte er weniger Kindesunterhalt zahlen oder weniger Unterhalt für dich?
Du bekommst ja in der Elternzeit auch Elterngeld - denke das ist etwa das, was man als Arbeitslosengeld bekommt. Somit wäre das gleich.
Und der Kindesunterhalt richtet sich nach seinem Einkommen + dem Alter deines Kindes (dein Einkommen wird da nicht eingerechnet) und er steht außerdem dem Kind zu.
Und Gründe, dass ihm was nicht passt gibt es viele - das liegt denk ich nicht nur am Geld.

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit!?

Antwort von Käthchen am 01.02.2017, 13:11 Uhr

Ich habe nur im 1. Jahr Elterngeld bekommen.
Er hatte nicht erwartet das er jetzt auch für mich Unterhalt zahlen muss!
Deswegen möchte ich möglichst schnell arbeiten und mein eigenes Geld verdienen.
Ja ich weiß, komisches Anliegen von mir.
Kann das so schlecht mit meinem Gewissen vereinbaren, auf seine Kosten leben zu müssen.
Danke für deine Antwort! :)

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Dass Du in Elternzeit bist

Antwort von Kolkrabe am 04.02.2017, 22:30 Uhr

bedeutet ja nicht, dass du dich nicht bewerben kannst.
Darüber hinaus werden alle Ämter sowieso erst einmal schauen, wieviel Geld dein Ex bezahlen muss.
Er hat also nichts gewonnen, und du kannst nicht "freiwillig" auf Unterhalt verzichten, damit du von öffentlichen Geldern finanziert wirst.

Dass der Ex zahlen muss, würde mich auch traurig stimmen. Zumindest solange, bis mir klar werden würde, dass du nun die Hauptlast trägst - und er nun einmal AUCH Verantwortung für dich und EUER Kind trägt!!!!!

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Re: Dass Du in Elternzeit bist

Antwort von Käthchen am 04.02.2017, 23:54 Uhr

Danke für deine Antwort, das hast du schön geschrieben und du hast natürlich vollkommen recht!
Ja ich denke, die Aufregung legt sich wohl irgendwann und ich versuche, mir darüber nicht mehr den Kopf zu zerbrechen ;)

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