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Geschrieben von nociolla am 05.03.2011, 9:35 Uhr

Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Ich musste ja ALG II beantragen so lange wie geprüft wird ob ich für mein ALG I eine Sperre bekomme .
Ab April bekomme ich eh ALG I und ab Mai arbeite ich wieder alleine und bekomme nichts mehr .

Nun habe ich die Berechnung bekommen .
Problem :
Bis jetzt hat mir mein Freund jeden Monat 250 ,- € Überwiesen aber nicht um mir MEINEN Lebensunterhalt zu Finanzieren sondern um SEIN Lebensunterhalt zu Finanzieren .
* Sprich er isst 3x die Woche hier das essen soll ich davon bezahlen.

* Ich gehe Freitags immer Einkaufen da ich die Zeit habe er nicht , darum
gibt er mir auch immer seinen Einkaufszettel per mail und ich besorge für
ihn für seine Wohnung einigen Dinge damit er von Sonntag Abend wenn
er zu sich fährt bis Dienstag bis er einkaufen kann etwas im KS hat und
andere alle gegangene Haushaltartikel .
* Und ich bringe von den Geld seine Anzüge zur Reinigung die er ja
Täglich braucht für seinen Beruf .

Nun hat das Amt das Geld zu 100 % als mein Einkommen was mir zur Verfügung steht um MEINEN Lebensunterhalt zu decken angerechnet . Wir hatten eigentlich geschaut es darf nur Geld angerechnet werden was den gleichen Zweck wie ALG II dient und das ist die Deckung meines Lebensunterhalt und dafür ist das Geld ist .

Klar wird mir mein Freund das Geld jetzt streichen wenn ich ihm kein Essen kaufen kann von seinem Geld und Dinge erledigen wird er mir das auch nicht mehr bezahlen . Warum auch wir kenne uns seit einen guten Jahr warum sollte er mich Finanzieren ?
Aber es geht auch um die Rückwirkende Berechnung .
Ich habe halt jetzt insgesamt 750 € weniger bekommen wie ohne die Anrechnung .

Macht es Sinn da Einspruch zu erheben ?
Und wenn wie ?

Danke schon mal
Anja Fritz

 
20 Antworten:

Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von vallie am 05.03.2011, 9:43 Uhr

ich denke den einspruch zu beweisen wird schwierig werden.
sehe für die vergangenheit wenig chancen.

aber in der zukunft kann dir dein freund das geld doch bar geben??
versteh das eh nicht, warum er das überwiesen hat....also auch ohne alg1 oder 2 oder 3...

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von nociolla am 05.03.2011, 9:49 Uhr

Weil er es für sich auch schwarz auf weiß für seine Buchführung haben wollte , wo sein Geld hingeht .
Er bekommt dafür die Quittungen von mir sind auch noch alle da bei ihm .
Und warum sollte man es nicht Überweissen ich habe nicht damit gerechnet was beantrage zu müssen . Ist für mich das erste mal .

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von vallie am 05.03.2011, 10:00 Uhr

kann ich trotzdem nicht verstehen, schrieb ja, egal was man meint irgendwann mal beantragen zu müssen. so eine buchhaltung wäre für meine liebe tödlich.
bin ja nicht angestellt.

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Und

Antwort von nociolla am 05.03.2011, 10:01 Uhr

Sie beziehen sich auf § 11 und dort steht aber unter anderen

Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.
Einnahmen, soweit sie als
a)
zweckbestimmte Einnahmen,

einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen.

Und mein Freund hat mir das Geld immer Überwiesen mit den Text Haushalt ( seinen Namen ) .
NICHT mit den Text Unterstützung zum Haushalt von ( meinen Namen )

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Re: Und

Antwort von vallie am 05.03.2011, 10:10 Uhr

was für eine haarspalterei!
ist dein freund controller???

wenn ich argefrau wäre, würde ich auch sagen, das ist der freund, der zum lebensunterhalt beiträgt. geht das denn immer 1:1 aus? anzüge und die 10gr wurscht, die er isst? und das semmelchen? kaiser oder korn?

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Re: Und

Antwort von +emfut+ am 05.03.2011, 10:20 Uhr

Ich finde 250,- Euro für Essen und Hemdenreinigung für eine Person ganz schön viel. So viel hast Du nicht pro Person zur Verfügung, wenn Du ALG2 beziehst. Und da die ARGE wahrscheinlich zu Recht davon ausgehen kann, daß Du nicht für Deinen Freund Bio-Lachs kaufst und für Euch Billig-Hering, liegt der Verdacht einer (anzurechnenden) "Querfinanzierung" nahe. Die genaue Höhe wird schwer zu ermitteln sein, das ist auch nicht Aufgabe der ARGE - also rechnen sie es komplett an und feddich.

Nicht schön - aber verständlich.

Und ein Freund, dem ich Quittungen vorlegen müßte, wäre mir extrem unangenehm.

Warum kann man nicht einfach ganz getrennte Kassen machen? Ich bin definitiv ein netter und großzügiger Mensch - aber wenn ich jemandem als Dauerjob die Hemden aus der Reinigung holen müßte, dann wäre der Geldfaktor das geringste Problem. Entweder man ist eine Haushälterin - dann holt man die Hemden, kocht das Essen und rechnet die Ausgaben dafür ab, aber dann wird man dafür auch bezahlt. Oder man ist eine Lebensgefährtin/Freundin - dann läuft das auf Gegenseitigkeit und Vertrauensbasis.

Gruß,
Elisabeth.

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Nicht wenn Quittungen gebraucht werden

Antwort von nociolla am 05.03.2011, 10:39 Uhr

Ich gebe ihn die Quittungen da er sie braucht . Ab und an ist da auch z.b. Sekt oder Süßes bei was er zum Geburtstag einer Angestellten braucht und das ist Steuerlich absetzbar . Oder Kaffee / Selters fürs Büro .
Genau wie die Reinigung und die Briefmarken bei der Post .
Ud dann sind 250 € nicht viel .

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Ich bin keine Putzfrau

Antwort von nociolla am 05.03.2011, 10:42 Uhr

Ich bringe die Sachen weg und kaufe ein , da ich die Zeit habe bei nun zu Hause sein und sonst Teilzeit .
Er hat sie nicht da Führungsposition in der Firma .
Und Anzüge / Hemden kosten nicht so wenig im Monat wenn man sie 5 - 6 Tage die Woche braucht .

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Re: Ich bin keine Putzfrau

Antwort von krümel und murmel am 05.03.2011, 11:06 Uhr

hmmm
also ich versteh das du damit der arge nicht übereinstimmst ABER ich frage mich auch warum hast du dir das nicht bar geben lassen?
hätte dir so einigen ärger erspart

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von berita am 05.03.2011, 11:27 Uhr

Ich denke, es wird schwierig zu beweisen, dass du dieses Geld nicht für dich ausgegeben hast, gerade was die Lebensmittel betrifft. Bei der Hemdenreinigung ginge das schon eher, wenn du (aussagekräftige) Quittungen vorweisen kannst. Aber versuchen würde ich es. Und überlegen, wie ihr diese Dinge in Zukunft handhabt. Mir kommt es schon so vor, als wenn dein Freund dich etwas ausnutzt. Wenn er seinen Haushalt wirklich nicht allein führen kann, dann soll er sich eine Haushaltshilfe anschaffen, die kann er dann korrekt "abrechnen" bei Steuer und Co und du bekommst keine Probleme mit dem Amt.

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von mf4 am 05.03.2011, 11:27 Uhr

Warum ihr das als Überweisung und nicht in bar gemacht habt ist mir schleierhaft. So naiv wäre ich nie. Heute geht z.B. mein Freund fürs WE einkaufen und das bekommt kein Amt mit.
Wenn du es monatlich als Überweisung bekamst war das als Einnahme anzusehen. Einspruch bringt sicher nichts.

lG mf4

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entschuldigung...

Antwort von schulle1608 am 05.03.2011, 11:32 Uhr

wenn ich jetzt auch noch dazusenfen muss, aber mich würde interessieren, wie hat er das denn vorher gemacht?

und für mich klingt das so, also ob du dir evtl. dadurch mehr von der arge erhofft hast, deshalb habt ihr das so gemacht. bitte steinigt mich nicht, ich sags nur so wie es mir gerade in den sinn gekommen ist.

und dann würde mich interessieren, nur interessehalber...wieso sperre?

ich bin jetzt auch arbeitslos geworden durch aufhebungsvertrag und ich habe keine sperre bekommen. und zu guter letzt bekomme ich gott sei dank soviel ALG I das ich nicht mehr zum Hartz IV trampeln muss, aber als ich vollzeit arbeiten war blieb mir das trampeln zum hartz IV amt nicht erspart. ich musste da aufstockende leistungen beantragen.

so und von einer bekannten weiß ich, das sogar die steuerrückerstattung von 275 euro mit angerechnet wurde bzw. abgezogen wurde vom hartz IV!

mh...nur mal so ein paar dinge nebenbei! ist doch sowieso schwachsin das hartz IV. das dümmste was sie jemals eingeführt haben.

sorry...

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von shinead am 05.03.2011, 11:34 Uhr

Also das mit der Überweisung kann ich verstehen. Ich stehe nicht so auf Bargeld, das ich dann zwecks Verrechnung einzahlen muss - ich bin Kartenzahler mit maximal 50 Euro in der Geldbörse.

Laß von Deinem Freund die entsprechenden Konten aus seiner Buchhaltung ziehen. Die Auszahlungen aus der Kasse lassen sich ja recht einfach ziehen. Das ganze eben über einen gewissen Zeitraum. Das Geld wurde an ihn ausgezahlt, das lässt sich alles nachvollziehen.

Dazu eine Bestätigung, dass er eben 3-4x bei euch isst und eben der Rest zur Begleichung der daraus entstehenden Kosten dient.

Einspruch würde ich auf jeden Fall machen. Wenn er nicht durchgeht - Pech. Aber es ist ja eine überschaubare Zeit.

Gruß
Corinna

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von schulle1608 am 05.03.2011, 11:38 Uhr

hört sich ja alles schön und gut an...aber mir ist dabei schleierhaft das man hier von liebe spricht??? solch einen aufwand??? also der freund ist entweder kontrollfreak was das geld angeht oder ein perfektionist hoch 3! alles perfekt machen!

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Wozu so viele Quittungen?

Antwort von Leena am 05.03.2011, 11:41 Uhr

Ich verstehe trotzdem nicht - wozu braucht Dein Freund die ganzen Quittungen?

Wenn ich das richtig verstanden habe, bezahlst Du mit den 250 Euro monatlich das Essen, was er (3 x die Woche) bei Dir verzehrt, Du erledigst seinen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsartikel etc.) für seine Wohnung, Du bringst seine Anzüge und seine Hemden in die Reinigung.

Äh - was will er denn davon absetzen??

Sein privates Essen ist ja nun wirklich nicht steuerlich absetzbar, seine Haushaltsartikel ja nun auch nicht, alles "Kosten der privaten Lebensführung". Ebenso die Reinigungskosten, Anzüge und Hemden sind keine typische Berufskleidung, sondern normale bürgerliche Kleidung, entsprechend sind weder die Anschaffungskosten noch die Reinigungskosten steuerlich absetzbar. Ausnahmen gelten hier nur, wenn die Kleidung quasi aufgrund eines Unfalls im Büro geschädigt wurde, was weiß ich, Dein Freund hätte Stempelfarbe über seinen Anzug gekippt o.ä. Also auch alles nicht absetzbar, oder?

Und wieso kauft er Sekt oder Süßes zum Geburtstag der Angestellten? Und Du schreibst ja selbst, dass das"ab und an" ist, dafür braucht er regelmäßig alle Quittungen?

Außerdem muss er dann doch keine Quittung über "250 Euro an nociolla" bekommen (wieso die Überweisung, verstehe ich auch nicht), sondern wenn, dann von Dir die Quittungen über 10 Euro für Porto o.ä. (Ist Dein Freund eigentlich selbständig, oder warum muss er seine dienstliche Post mit eigenen Marken bekleben? Mein Arbeitgeber zahlt sein Porto selbst.)

Oder führt Dein Freund penibel Haushaltsbuch?

Ehrlich gesagt - so eine Quittungssammelwut wäre mir auch absolut fatal!

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von shinead am 05.03.2011, 11:42 Uhr

In das Herz und das Wesen des Freundes kann wohl keiner gucken.

Wenn die beiden so glücklich sind wie es ist, sollten wir uns m.E. nicht einmischen oder die Beziehung bewerten.

Seine Quittungssucht (die habe ich auch *räusper* ich liebe mein Quicken!) könnte jetzt aus der Situation raus helfen. Ist doch prima!

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Re: Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Antwort von schulle1608 am 05.03.2011, 11:51 Uhr

natürlich ist das prima....man schreibt ja auch nur seine gedanken auf. was einem gerade so eben in den sinn kommt.

also ich würd aber abstand nehmen und hätte mich da gar nicht erst drauf eingelassen, auf solche mätzchen

der eine so der andere eben so....jedem das seine, wie er es gern hat!

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ja und ....

Antwort von schulle1608 am 05.03.2011, 11:55 Uhr

für dreimal die woche essen...na das macht den kohl auch nicht fetter...das essen hab ich auch noch in meinem kühlschrank bzw. könnt es noch besorgen, sein lieblingsessen und so...:-D

die anzüge? versteh ich partou nicht, deshalb meine frage wie hat er das nun vorher gemacht, wennihr denn erst ein knappes jahr zusammen seid!

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Hartz IV ab wann beantragt

Antwort von schulle1608 am 05.03.2011, 11:59 Uhr

das würde mich auch mal interessieren, weil du sprichst hier von rückwirkend! also meines erachtens: wenn du ZUM BEISPIEL am 01.01.2011 hartz IV beantragt hast, können die doch auch erst ab da deine einnahmen/ausgaben berücksichtigen und nicht was im dezember auf deinem konto los war. zumindestens bei einem NEUANTRAG! beim FOLGEANTRAG ist das natürlich anders, da musst du eben die letzten 3 monate vorlegen!

habe ich was falsch gelesen? also deshalb meine frage warum was rückwirkend?

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Auch bei Neuantrag

Antwort von nociolla am 06.03.2011, 11:12 Uhr

muss man für die letzten 3 Monate seine Kontoauszüge einreichen .
Ich warte auf das beenden der Prüfung ob Sperre bei Alg I oder nicht zu 90% nicht , aber solange die Prüfen bekomme ich ALG II .

Ich weiß nicht ob viele hier vergessen haben was eine Beziehung ausmacht .
Ich erledige nicht seine Dinge weil ich es muss oder er es nicht kann / schafft.
Nein das könnte und würde er auch machen , aber ich habe die Zeit ich kann es ihn abnehmen und mache es gerne .
So ist das in einer Beziehung ich mache das, er dafür etwas anderes für mich . Und wir mache das gerne .

Und klar könnte ich sein essen und die anderen Dinge von meinen Geld bezahlen , doch da ich kein Großverdiener bin würde mir dann am Ende des Monats bei Ausflügen mit den Kindern das Geld fehlen oder ich nichts für einen Urlaub zurück legen können . Er möchte halt nicht das ich für seinen Bedarf mein kleines Einkommen ausgebe und das finde ich nicht kleinlich sondern nett klar könnte er sich hier auch auf meine Kosten durch essen .
Es wird hier auch nicht alles auf Heller und Pfennig auf gerechnet nur die festen Kosten wie mit essen . Und das Einkaufe für die Firma nicht von meinen Einkommen zu bezahlen sind finde ich mehr wie klar .

Und Sorry das ich nicht vor 12 Monaten gesagt habe Überweise mir mal nichts ich bekomme bestimmt mal im Leben Hartz 4 . Ich denke so nicht .
Er hat auch alle in seinen Quicken und wir können die Belege ohne Probleme raussuchen .

Habe jetzt einfach einen Termin gemacht bei einer Stelle die solche Berechnungen Prüfen und mir Tips geben .

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