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Geschrieben von nociolla am 05.03.2011, 9:35 Uhr

Einspruch zur Berechnung von ALG II Sinnvoll ?

Ich musste ja ALG II beantragen so lange wie geprüft wird ob ich für mein ALG I eine Sperre bekomme .
Ab April bekomme ich eh ALG I und ab Mai arbeite ich wieder alleine und bekomme nichts mehr .

Nun habe ich die Berechnung bekommen .
Problem :
Bis jetzt hat mir mein Freund jeden Monat 250 ,- € Überwiesen aber nicht um mir MEINEN Lebensunterhalt zu Finanzieren sondern um SEIN Lebensunterhalt zu Finanzieren .
* Sprich er isst 3x die Woche hier das essen soll ich davon bezahlen.

* Ich gehe Freitags immer Einkaufen da ich die Zeit habe er nicht , darum
gibt er mir auch immer seinen Einkaufszettel per mail und ich besorge für
ihn für seine Wohnung einigen Dinge damit er von Sonntag Abend wenn
er zu sich fährt bis Dienstag bis er einkaufen kann etwas im KS hat und
andere alle gegangene Haushaltartikel .
* Und ich bringe von den Geld seine Anzüge zur Reinigung die er ja
Täglich braucht für seinen Beruf .

Nun hat das Amt das Geld zu 100 % als mein Einkommen was mir zur Verfügung steht um MEINEN Lebensunterhalt zu decken angerechnet . Wir hatten eigentlich geschaut es darf nur Geld angerechnet werden was den gleichen Zweck wie ALG II dient und das ist die Deckung meines Lebensunterhalt und dafür ist das Geld ist .

Klar wird mir mein Freund das Geld jetzt streichen wenn ich ihm kein Essen kaufen kann von seinem Geld und Dinge erledigen wird er mir das auch nicht mehr bezahlen . Warum auch wir kenne uns seit einen guten Jahr warum sollte er mich Finanzieren ?
Aber es geht auch um die Rückwirkende Berechnung .
Ich habe halt jetzt insgesamt 750 € weniger bekommen wie ohne die Anrechnung .

Macht es Sinn da Einspruch zu erheben ?
Und wenn wie ?

Danke schon mal
Anja Fritz

 
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