Geschrieben von Patchworkfamily5 am 04.03.2011, 14:18 Uhr |
Wohngeld - Ehegattenunterhalt - Kindergartenzuschuss - Fragen!!!
Hallo Ihr Lieben!
Ich bin nun schon einiges von meinem Mann getrennt - jetzt soll endlich mal alles geregelt werden und wir haben heute einen Mediator-/Anwaltstermin ...
Nun aber zu meinen Fragen:
Wie es das Schicksal so will, habe ich bereits einen neuen Partner (bin darüber selber so baff, weil ich es nicht erwartet hatte...aber andere Geschichte)...Wir werden im April bereits zusammenziehen - heißt Schatzi, sein Kleiner und ich mit meinen beiden Mäusen!
Wie ist es dann mit Wohngeld - steht mir noch etwas zu?
Und Ehegattenunterhalt/Trennungsunterhalt?
Genauso - Kindergartenzuschuss???
Wer kann mir helfen?!
Danke und VG Patchworkfamily5
Re: Wohngeld - Ehegattenunterhalt - Kindergartenzuschuss - Fragen!!!
Antwort von Mucki+Ninchen am 04.03.2011, 14:33 Uhr
Moin,
ich denke, bei diesen Themen wird das Haushaltseinkommen gewertet, oder? Gerade beim Wohngeld und Kindergartenbetrag kenne ich es so.
Darf ich fragen, wie lange du getrennt und alleine warst und wie lange du deinen neuen Partner schon kennst bzw. wie lange ihr zusammen seit?
Gruß, M
Re: Wohngeld - Ehegattenunterhalt - Kindergartenzuschuss - Fragen!!!
Antwort von shinead am 04.03.2011, 14:39 Uhr
Ehrlich gesagt würde ich als Mann die Krallen ausfahren wenn ich Trennungsunterhalt zahlen sollte und meine Ex lebt schon mit ihrem neuen zusammen. *räusper*
Wenn Du also nicht musst, solltest Du darauf verzichten.
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung wird wahrscheinlich nach der Scheidung keinen mehr geben wenn Du mit Deinem Partner zusammen lebst. Wenn Du dann nicht einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, oder Dich arbeitslos melden kannst MIT Bezügen (also ALG1) wirst Du bzw. Dein neuer Partner auch noch die Krankenversicherung für Dich bezahlen müssen.
Gruß
Corinna
Re: Wohngeld - Ehegattenunterhalt - Kindergartenzuschuss - Fragen!!!
Antwort von Jeckyll am 04.03.2011, 14:43 Uhr
Also Wohngeld und Kindergartenzusschuss sind beides Gelder, bei denen nur das Haushaltseinkommen zählt. Das heißt, du musst mit der neuen Situation neue Anträge stellen (bei denen Du wahrscheinlich auch das Einkommen des neuen Partners aufführen musst) und die prüfen dann ob Du immer noch etwas bekommst.
Wie das mit Trennungsunterhalt für Dich ist weiß ich nicht. Beim Unterhalt für die Kinder ändert sich nichts.
Re: Wohngeld - Ehegattenunterhalt - Kindergartenzuschuss - Fragen!!!
Antwort von schulle1608 am 04.03.2011, 14:55 Uhr
du meine güte...was gibt es denn nicht alles für zuschüsse? wo habe ich denn gelebt die ganze zeit? nicht böse sein! ist mir eben nur aufgefallen die ganzen zuschüsse, da ist man ja den ganzen tag beschäftigt um den ämterkram zu erledigen. ich bekomme arbeitslosengeld I und unterhalt und kindergeld das war es.
lg
@schulle
Antwort von vallie am 04.03.2011, 14:59 Uhr
alg1 und wohngeld schließt sich aus, also brauchst du dir da keine gedanken machen.
kindergartenzuschuss kann man beim jugendamt oder beim arbeitgeber beantragen.
Re: Wohngeld - Ehegattenunterhalt - Kindergartenzuschuss - Fragen!!!
Antwort von mf4 am 04.03.2011, 15:00 Uhr
Das kann jeder beantragen und wenn ALG + Kindergeld + Unterhalt nicht ausreicht wird er auch Wohngeld oder Betreuungskostenzuschuss bekommen.
Kein Wohngeld zu ALG1?
Antwort von mf4 am 04.03.2011, 15:04 Uhr
Ist das wirklich so? Meines Wissens bekommt man kein WG, wenn man ALG2 bekommt und wenn ALG1 aufgestockt wird (also somit auch ALG2 wird)
Ober bekommen ALG1-Bezieher das WG abgelehnt, weil sie stattdessen ALG2 aufstockend beantragen müssen?
steh grad auf dem Schlauch
Re: Kein Wohngeld zu ALG1?
Antwort von mf4 am 04.03.2011, 15:08 Uhr
http://www.zwd.de/zwd/pdf/C4Wohng.pdf
stimmt, ich habe mich getäuscht
Antwort von vallie am 04.03.2011, 15:11 Uhr
und alg1 mit alg2 verwechselt.
Re:
Antwort von Dreierbande am 04.03.2011, 15:48 Uhr
Selbst da gibt es Wohngeld - und zwar für die Kinder in der BG, die ihren Bedarf selbst decken.
Wir haben hier: Alg2 für mich und die beiden Großen, Kindesunterhalt für Kind 3, Wohngeld für Kind 3.
Re: Wohngeld - Ehegattenunterhalt - Kindergartenzuschuss - Fragen!!!
Antwort von sibs1 am 04.03.2011, 17:46 Uhr
Hallo,
zum Kigazuschuß kann ich Dir sagen, dass ich den weiter gezahlt bekommen habe als ich mit meinem neuen Partner zusammengezogen bin. Es gab ihn auch weiterhin als wir geheiratet haben.
Zum Rest kann ich nichts beisteuern.
LG Sibs
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