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Geschrieben von Camelot am 26.06.2009, 17:09 Uhr

Nebenkostenabrechnung - Berechnung ab 1.1., ich bin aber am 1.3.

eines Jahres eingezogen! ich muss das doch nicht 2 Monate überher mit zahlen, oder? hier ist eine Hauseigentümergesellschaft, ich kenne mich da nicht mit aus. Aber angenommen man zieht am 1.11. ein, dann trägt man doch auch nicht solidarisch für die anderen 3 die Kosten mit?

Sie rührten sich jetzt eh erst nach Androhung der Nebenkostenzahlungseinstellung... (wie gehabt, ich zahle jetzt im 3ten Jahr und erhielt noch nie eine Abrechnung).

3 Euro soll ich nachzahlen, per sofort! auch komisch, normalerweise hat man doch immer eine 14 Tage Frist?

Kopien der Unterlagen schickten sie auch nicht, nur "Einsicht" nach Terminabsprache. Grundsätzlich wohl normal, aber wir wohnen nicht in einer Ortschaft, da habe ich juristisch Anspruch auf die Kopien per Post (muss dann max. 25 Cent zahlen).

Da ich ansonsten null und nichtig keine Ahnung von so was habe, weiß hier vielleicht jemand ganz sicher, ob ich (aus meiner Sicht selbstverständlich) erst ab 1.3. zahlen muss?

 
1 Antwort:

sorry, keine Ahnung warum das doppelt erschienen ist

Antwort von Camelot am 26.06.2009, 17:09 Uhr

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