Alleinerziehend, na und?

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Weiß das jemand von euch?

Thema: Weiß das jemand von euch?

Mein Mann und ich waren ja getrennt - auch offiziel mit Steuerklassen 1 und 2 und getrennten Wohnungen. Nun haben wir uns wieder zusammengerauft und wollen endgültig wieder zusammenziehen. Kann man das so einfach mitten im Jahr auch mit der Änderung der Steuerkarte? Was muß ich beachten?

Mitglied inaktiv - 26.06.2009, 06:51



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Ja ich mein das kann man, man muss zum Bürgerbüro gehen mit den Karten, dann wird das geändert

Mitglied inaktiv - 26.06.2009, 08:12



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Meines Wissens kann man de Steuerklassen nur ein Mal im Jahr ändern. Aber wenn Ihr sie schon letztes Jahr auf "getrennt" geändert habt, dann könnt Ihr sie jetzt auch wieder auf "zusammen" ändern lassen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 26.06.2009, 08:22



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War das nicht erst vor n paar Monaten als ihr euch getrennt habt, Fremdgehen oder sowas ist mir in Erinnerung... puh... Zusammenraufen, find ich okay, wenn es ne Chance hat aber so schnell wieder gleich ganz zusammen... hm... ich würd das nicht riskieren. Wenn ihr das hinbekommt wünsch ich euch natürlich alles Gute. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 26.06.2009, 08:28



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Die SK kannst du nur einmal im Jahr ändern. Beantragen kannst du es, ob du damit Erfolg hast wage ich zu bezweifeln. Freut mich übrigens...

Mitglied inaktiv - 26.06.2009, 08:36



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Getrennt sind wir offiziell seit September 08, die Steuerkarten wurden aber erst zum Januar geändert. Also ist es von daher wohl nicht zu ändern?! Naja, egal. Wir haben uns das genau überlegt, wir wohnen jetzt seit Ostern auf "Probe" wieder zusammen und es klappt wirklich gut. Wir haben uns die Entscheidung auch sicher nicht einfach gemacht. Aber für uns ist wirklich alles besser geworden als vor der Trennung - die hat uns 2 sozusagen wachgerüttelt. Wir lieben uns und wir wollen endgültig zusammenbleiben. Auch mit den Kids kommt Michael jetzt besser klar (seit er die Medis bekommt ist er viel, viel ruhiger). Klar streiten wir uns auchmal - aber inzwischen reden wir BEIDE und nicht nur ich und er haut dann ab... Das ist ein großer Fortschritt, oder nicht?

Mitglied inaktiv - 26.06.2009, 09:40



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Das "nur einmal im Jahr" betrifft NUR Änderung bei Steuerklasse IV / IV auf III / V und wieder zurück bzw. Wechsel innerhalb der Ehegatten (erst Ehemann III und Ehefrau V und dann Ehemann V und Ehefrau III), und bei Arbeitslosigkeit / Trennung gilt dieses "nur einmal im Jahr" auch nicht. Wenn Ihr also zum 01.01. auf I / II geändert habt, spricht NICHTS dagegen, jetzt wieder zum Bürgerbüro (oder welche städtische / kommunale Stelle bei Euch dafür zuständig ist) zu marschieren und Eure Steuerklassen ändern zu lassen. Schließlich habt Ihr Anfang des Jahres "dauerhaft getrennt gelebt" und wart steuerlich sozusagen "keine aktiven Ehegatten" mehr, also zwangsläufig Einzelveranlagung nach § 25 EStG, und jetzt lebt Ihr wieder zusammen und steuerlich seid Ihr jetzt wieder als Ehegatten zu behandeln, also Zusammenveranlagung nach § 26 EStG, wahlweise auch getrennte Veranlagung, was aber auch eine Form der Ehegatten-Veranlagung ist... Das eine (Wechsel von III / V auf IV / IV oder V / III) betrifft also NUR die Erhebung der Lohnsteuer innerhalb der aktiv bestehenden Ehe, das andere (Wechsel von I / II auf IV / IV, III / V oder V / III) betrifft die Voraussetzungen für Einzelveranlagung oder Ehegattenveranlagung, das sind komplett verschiedene Baustellen. :-) Ich wünsche Euch auf alle Fälle alles Gute!

Mitglied inaktiv - 26.06.2009, 10:05