Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Neuanfang2017 am 01.02.2017, 2:02 Uhr

Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Hallo ihr lieben,

Mein Ex und ich haben uns am 30.12. nach 6 Jahren Beziehung getrennt. Leider wohnt er noch bei uns, da er bisher noch keine Wohnung gefunden hat... Nach wochenlangen Lügen, von denen ich dann nur durch meine Tochter(!!!) erfahren habe, war dies der einzig richtige Schritt... Ja es ist eine andere Frau im Spiel, mit der er bereits angebändelt hat, bzw eine Affäre hat, da sie selbst sich auch noch in einer Beziehung befindet... Er hat mit dieser Frau unsere Tochter mehrfach vom Kindergarten abgeholt, ohne dass ich etwas davon wusste... Das hat die kleine mir dann erzählt... Aus diesem und anderen noch deutlich schwerwiegenderen Gründen, haben wir uns dann getrennt.

Schön ist es gerade natürlich nicht. Da er sich leider fast ausschließlich um seine neue Freundin bzw Affäre kümmert, leidet unsere Tochter darunter, dass Papa andauernd weg ist. Alles reden hilft nicht, es ändert sich nichts.

Nun ja, ich bin froh, dass die Entscheidung endlich durch ist, sie war schon lange überfällig...

Jetzt aber zu meinen Fragen... Was mache ich jetzt? Er wird versuchen so wenig Unterhalt wie möglich zahlen zu müssen, das weiß ich, hat er bereits angekündigt. Hilft da ein Gang zum Jugendamt? Wie ist das denn mit dem Jugendamt? Was kann man dort erzählen? Ich habe dann doch immer wieder Schauermärchen gehört... Wie können die mir helfen?

Da ich mir die Wohnung finanziell leisten kann, habe ich ihm eine Frist bis Ende Februar gesetzt, dass er bis dahin ausziehen soll... Seit der Trennung hat er sich auch an keinerlei Kosten mehr beteiligt und er hätte auch die Möglichkeit, bei seinen Eltern zu wohnen, bis er was eigenes hat. Das will er jedoch nicht. Für unsere Tochter (fast 4) und mich ist die aktuelle Situation jedoch nicht mehr tragbar, es herrscht einfach zuviel Spannung und es gibt immer wieder mal kleinere Streitigkeiten... Ich möchte das der kleinen nicht länger zumuten und antun... Vom Kindergarten kam bereits die Rückmeldung, dass sie dort erzählt hat, dass Papa immer böse ist und Mama viel weint... Wie kann ich hier denn vorgehen? Er steht leider mit im Mietvertrag...

Über Eure Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen...

Liebe Grüße,
Steffi

 
28 Antworten:

Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von spiky73 am 01.02.2017, 4:27 Uhr

Guten Morgen Steffi!

Dein Ex ist ja selten dämlich, mit der Neuen das Kind abholen, hahaha.
Es kommt mir so vor als ob er mutwillig auf diese Weise die Trennung herbeiführen wollte, denn dann ist er ja fein raus.

Daß er gegenwärtig toter Mann spielt und sich um nichts kümmert, spricht ja auch Bände. Es scheint so, als könntest du dich zumindest in nächster Zeit auf viel Spaß einstellen. Zumindest so lange, wie er mit der Hose denkt...

Und aufgrund der Konstellation mit gemeinsamem Mietvertrag und der von ihm nicht erkannten Notwendigkeit, sich an den gemeinsamen Kosten zu beteiligen, solltest du dir am besten einen Anwalt nehmen, der dich beraten und die notwendigen Schritte einleiten kann.
Du sagst, du kannst die Wohnung behalten: Ist dein Vermieter auch an einer weiteren Vermietung zu den gleichen Konditionen interessiert - mit dir als alleiniger Vertragspartnerin? So oder so werdet ihr den Vertrag kündigen müssen, damit du einen Folgemietvertrag abschließen kannst.
Inwieweit du auf Zuweisung der ehelichen Wohnung klagen könntest, weiß ich nicht (vor allem, ob das auch bei unverheirateten Paaren möglich ist) - zumal ja auch keine außergewöhnliche Härte vorzuliegen scheint: Der Herr ist ja eh nie anwesend.

Kindesunterhalt kann der Anwalt auch berechnen und durchsetzen, im Rahmen der Beistandschaft beim Jugendamt ist das halt kostenlos. Dort ist es eben wie überall: Du kannst an einen fähigen, motivierten Beistand geraten, aber auch an jemanden, dem selbst ein bißchen Einsatz zu viel ist. Dazu bekommst du hoffentlich noch die ein oder andere Meinung. Ich muß dazu sagen, daß ich bisher mit dem Jugendamt nur gute Erfahrungen gemacht habe und jederzeit diesen Weg wieder gehen würde (im Nachhinein), wobei ich vorher schon das ein oder andere Mal der Verzweiflung nahe war. Aber bei mir gab es anwaltlich nie etwas zu regeln, ich war mit den Vätern meiner beiden Töchter auch nicht verheiratet, lebte jedoch auch mit keinem der beiden zusammen, beide sind US Amerikaner...
Vater #1 hat dabei die Jahre über immer brav gezahlt. Da habe ich nie neu berechnen lassen. Er hat jedoch alle paar Jahre mal selbst geringfügig mehr gezahlt. Insofern: Er hat es mir leicht gemacht, also bin ich ihm entgegen gekommen. Zumal der US$ ja auch immer Währungsschwankungen unterliegt.

Bei Vater #2 war es anders, da lief erst jahrelang die Vaterschaftsklage über die Beistandschaft, und dann fast ebenso lange die Aufenthaltsermittlung. Freiwillig gezahlt hat er natürlich nicht. Bis vor einem Jahr, da war das Kind acht. Seitdem kommt zwar ein geringer Betrag, aber er kommt regelmäßig. Immerhin.

Im übrigen solltest du nicht herum sitzen und hoffen, daß dein Ex in die Puschen kommt, sondern so schnell wie möglich tätig werden. Jetzt ist zB der Monat Januar vorbei und du hast den Kindesunterhalt nicht gefordert. Ich weiß nicht, inwieweit man den rückwirkend noch fordern kann, normalerweise gilt der Tag der Antragstellung. Und die Wohnung ist ebenfalls noch nicht gekündigt.

Wie ist eigentlich das Sorgerecht geregelt? Habt ihr euch schon auf Modalitäten bzgl Umgang geeinigt?
Und: Hast du ein solides Umfeld, das dir auch mal dein Kind versorgen kann, zB bei Krankheit? Egal, ob du krank bist oder das Kind...

Viele Grüße, Martina

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Helena83 am 01.02.2017, 7:13 Uhr

Ganz wichtig noch, solange er bei euch wohnt, kopiere alle wichtigen Unterlagen solange er nicht da ist. Lohnzettel usw. Daß wird dir die Berechnung erleichtern. Und kündigen darf er nicht, wenn er unterhaltspflichtig ist. Lass dir beim Jugendamt einen Unterhaltstitel erstellen.

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von mf4 am 01.02.2017, 7:50 Uhr

Du bist recht ungeduldig...
die Trennung ist 1 Monat her und er soll schon ausgezogen sein aber eigentlich auch immer da, wegen des Kindes.

Sich tot stellen, zu Hause kaum noch blicken lassen ist typisch und erst recht, wenn man raus soll. Dazu brauchts keine andere Frau.
Hätte ich darauf gewartet, dass meine beiden Exen was tun würde ich heute noch mit ihnen zusammen wohnen. Sie haben ab ausgesprochener Trennung ausschließlich ihr Ding gemacht und wollten mir wahrscheinlioch damit die Möglichkeit geben mal ins AE-Leben reinzuschnuppern.
Zu den Eltern ziehen als erwachsener Mensch würde ich nicht. Würdest du das tun?Das würde ich auch von keinem Mann erwarten.

Haltet bitte das (kleine) Kind raus. Er ist nie da aber ist böse? Muss man vor dem Kind streiten und weinen? Das meine ich ernst. Keiner sagt es ist leicht aber man muss nicht alles auf einem kleinen Kind abladen?

Wenn er tatsächlich ein Fiesling ist freu dich, dass er nicht da ist. Wenn er nicht aus der Wohnung will nutze die Zeit einen Plan B zu schmieden, für dich etwas neues zu suchen. Dann kannst du entspannt in einer neuen Wohnung ein neues Leben beginnen. Das hat was.

Da er im Mietvertrag steht wirst du dich mich ihm einigen müssen und zusamen mit dem Vermieter reden, wer aussteigt.
Zum Unterhalt wurde genug gesagt, Gehaltsabrechnungen sichern und UH berechnen lassen. Ob er letztlich überhaupt irgendeinen Cent zahlt wird sich zeigen. Ein Papier mit zahlen konnte viele Exen nicht beeindrucken.

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von NussNou am 01.02.2017, 8:08 Uhr

Wenn du es dir leisten kannst, dann mach alles über einen Anwalt, wäre mein Tipp. Das mit der Wohnung ist natürlich ungünstig - wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, dann müsstest du das mit dem Vermieter klären, ob das aufgehoben werden kann und du als einzige Mieterin eingetragen wirst.
Andererseits hat dein Mann natürlich auch die Verantwortung die Hälfte der Kosten zu tragen.
Wegen Unterhalt: Schriftliche (nachweisbare) Mitteilung an ihn mit der Aufforderung seine Einkünfte offenzulegen (falls du diese Info nicht hast) und Unterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle in Höhe von xy) zu zahlen, dann hast du einen offiziellen Nachweis, ab wann diese Forderung gilt. Dann kannst du das auch rückwirkend einklagen.
Wenn er sich einfach weigert, kommst du um einen Anwalt eh nicht rum, deswegen lieber gleich alle Geschütze auffahren.
Wegen Umgang müsstet Ihr Euch einigen, hängt auch davon ab, wie vorher die Situation war. Ein Standardmodell ist das Wochenende alle 14 Tage und ein Tag unter der Woche, aber da kann man natürlich von abweichen. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, kann man ein Gespräch über das JA versuchen, letzte Instanz ist Familiengericht (hier ohne Anwaltszwang).
Bzgl. JA, die können nur unterstützend/beratend tätig werden, da sie keinerlei rechtliche Befugnisse haben was die Entscheidung über Umgang z.B. angeht. Sie können schon helfen (manchmal reicht es ja schon, wenn der andere Elternteil was von einer 3. Person gesagt bekommt, weil es eben nicht der/die Ex-Partner/in ist), aber das kann von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter sehr variieren.
Du wirst einen langen Atem brauchen, viel Kraft und Erfolg!

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Neuanfang2017 am 01.02.2017, 8:15 Uhr

Hallo ihr lieben,

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Natürlich möchte ich mich nicht vor der kleinen Maus streiten. Es ist leider nur so, dass ich ganz normale Fragen stellen bzw gestellt habe und er jedes Mal ausgerastet ist, egal um was es gegangen ist... Auch auf meine Bitte hin, nicht so vor unserer Tochter zu reden, hat sich nichtschon geändert.

Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, er ist einverstanden, dass ich die Wohnung als alleinige Mieterin weiterführe. Liegt wohl auch daran, dass ich die Miete sowieso schon alleine getragen habe. Mein Ex und ich sind uns da auch einig, dass ich die Wohnung behalten werde bzw. darf.

Natürlich ist mir bewusst, dass er auch aufgrund der Situation, viel unterwegs ist. Die Zeit, die er "zuhause" und mit der kleinen verbringt, ist dadurch aber leider sehr zusammen geschrumpft. Auch die Wochenenden verbringt er jetzt natürlich nicht mehr mit uns, sondern mit seiner neuen Freundin. Die kleine leidet darunter, fragt mich immer wieder, warum Papa immer weg ist.

Darum möchte ich auch, dass er so schnell wie möglich auszieht. Erstens da ich nicht mehr gewillt bin, seinen Anteil der Miete mit zu tragen, zweitens um für unsere Tochter auch Ruhe und Klarheit zu schaffen...

Danke für die Tipps wegen dem Unterhalt. Dann werde ich seine vielen Abwesenheiten doch mal nutzen und Unterlagen sichern.

Liebe Grüße,
Steffi

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Neuanfang2017 am 01.02.2017, 8:18 Uhr

Hab noch was vergessen. Kann ich denn schon Unterhalt fordern, auch wenn wir noch zusammen leben?

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jein

Antwort von kravallie am 01.02.2017, 8:35 Uhr

ein déjà vu....

ich habe es versucht, unterhaltsvorschuss zu bekommen und im anschluss die beistandschaft beantragt. so lange der andere elter keine eigene adresse hat, geht es nicht. allerdings sagte man mir, ich solle die situation schriftlich schildern und man könne weitersehen.
zu diesem zeitpunkt wäre uhv nicht mehr möglich gewesen (kind 12) und der ehemann hatte geringes einkommen.

mein mitgefühl, ich harre jetzt schon bald ein jahr mit dem getrennten mann in einer wohnung aus.....ich wünsche dir, daß er bald geht, dein kind ist noch klein, sie wird sich schnell daran gewöhnen....
alles gute.

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von mf4 am 01.02.2017, 9:28 Uhr

Möchtest du denn, dass der Ex die Abende und Wochenenden mit euch verbringt? Wenn er sich nicht zusammenreißen kann, freu dich, dass er weg ist und so hast du was du möchtest, die Wohnung für dich.
Dein Kind ist klein, da kommt man mit Ausreden noch hin. Meine Kinder waren auch 3 und 4, dass Papa arbeitet habe ich erzählt und sie haben sich auch nach unserem Auszug schnell an den Umgangs-Rhythmus gewöhnt.

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von clarence am 01.02.2017, 12:17 Uhr

Ev. ist es besser, wenn du dir eine neue Wohnung suchst. Warten darauf, dass er auszieht kann ziemlich anstrengend sein.
Ansonsten hilft dir das Jungendamt bzw. das Gericht bei der Abwicklung der Alimente für das Kind. Da gibt es ein Berechnungsmodell das abhängig ist von seinem Einkommen und dem Alter deines Kindes.
Und dass Papa andauernd weg ist, musst du deiner Tochter erklären warum. Wenn er mal ganz ausgezogen ist - oder du eine Wohnung hast, dann wird sie ihn wahrscheinlich noch seltener sehen als jetzt.
Viel Glück!

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von shinead am 01.02.2017, 13:38 Uhr

Fordere sofort von ihm (schriftlich) seinen Teil der Miete ein. Solange er noch dort wohnt muss er sich auch an den laufenden Kosten beteiligen, ganz egal wie oft zuhause ist. Alternative ist: er zieht zu seinen Eltern.
Wenn Du es Dir leisten kannst, würde ich definitiv hier zu einem Anwalt raten, der dann das Geld für Dich eintreibt. Immerhin geht es um Januar und Februar. Da kommt schon was zusammen. Gerade wenn er ggf. auch im März noch dort wohnt.

Unterhalt kannst du schon einfordern, denn er beteiligt sich ja nicht mehr an den Kosten für das Kind. Eine Trennung der Finanzen hat ja schon stattgefunden. Hier kannst Du Dich schon jetzt an das JA wenden. Die berechnen den Unterhalt und fordern diesen auch für Dich ein.
Das Jugendamt hilft Dir/euch auch eine Regelung für den Umgang zu finden. Dann kommt auch euer Kind wieder zu seinem Recht.

Dem Kopieren der Unterlagen möchte ich mich anschließen. Heute ist das ja über eine Scan-App am Handy schnell gemacht. Aber so sicherst Du Unterlagen die dann nicht mehr mühsam und Zeitraubend eingefordert werden müssen.

Solltet ihr über gemeinsame Konten verfügen, solltest du Dich auf jeden Fall um die Sicherung des Guthabens (zumindest Deines Anteils) kümmern. Bei Versicherungen die gemeinsam laufen solltet ihr auf jeden Fall klären wer diese behält und diese dann ggf. umschreiben lassen.

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einspruch shinead

Antwort von kravallie am 01.02.2017, 14:14 Uhr

ich hab das im mai/juni/juli versucht. die beistandschaft rechnet und fordert erst auf, wenn der unterhaltspflichtige nicht mehr im selben haushalt lebt. denn im selben haushalt ist er nicht barunterhaltspflichtig.
auch habe ich im dezember, obwohl die trennung beim jugendamt aktenkundig ist, weil es ja auch eine gerichtsverhandlung gab, die aufforderung bekommen, meinen antrag auf beistandschaft zurückzunehmen. dem habe ich widersprochen und gestern einen brief bekommen, ich solle anrufen. leider ist der sb aber die ganze woche nicht da.
beim uvh habe ich wegen zwei monaten nicht mehr rumgeeiert, aber auch da musste ich den antrag zurücknehmen.

so einfach ist das alles leider nicht.

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Re: einspruch shinead

Antwort von shinead am 01.02.2017, 15:27 Uhr

Ich kenne es von einem befreundeten Ex-Paar so, dass Kindes- und Trennungsunterhalt ab dem Moment der Trennung zu zahlen waren. Mit der Trennung endete das gemeinsame wirtschaften direkt, weswegen der Geldfluss notwendig wurde.
Da war allerdings kein Jugendamt, sondern Anwälte im Spiel.

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Re: einspruch shinead

Antwort von kravallie am 01.02.2017, 16:27 Uhr

siggst, das ist der punkt.
wenn sich anwälte drum kümmern, dann ist das etwas anderes.
wollte ich in meinem fall vermeiden, kostet nur (mein) geld.

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Re: einspruch shinead

Antwort von 32+4 am 01.02.2017, 19:53 Uhr

Ich schrieb schon mal, da laeuft irgendwas schief


Habe fuer 2 kinder uhv bekommen trotz auszugsunwilligen
Lief nur uebers JA

"Rausgetragen" hat ihn dann der gerichtsvollzieher im eilverfahren vor gericht, mit hilfe des frauenhauses



Sollte es finanziell irgendwie gehen, dann anwalt und alle tipps hier befolgen.

Schriftlich zum auszug/kostenbeteiligung auffordern..ueber einschreiben(nicht nachweisbar), anwalt oder per gerichtsvollzieher (gar nicht so viel teurer als einschreiben-rueckschein, aber 100% nachweisbar auch vor gericht)

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Re: einspruch shinead

Antwort von kravallie am 02.02.2017, 7:47 Uhr

wie auch schon gesagt, unterhaltsvorschuss hätte es maximal noch für drei monate gegeben und in dieser zeit ist bzgl eines auszugs nichts passiert.
da könnte ja auch jeder innerhalb einer ehe unterhaltsvorschuss beantragen, ich verstehe das schon.
und dann kann der vermeintliche unterhaltsschuldner ja immer noch damit punkten, dass er das wechselmodell anstrebt, dann fällt das mit dem unterhalt eh ziemlich flach aus.

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Neuanfang2017 am 02.02.2017, 8:38 Uhr

Ich danke Euch allen für eure Antworten...

Dann werde ich bei seiner nächsten Abwesenheit mal seine Abrechnungen sichern.

Habe gestern Abend nochmals mit ihm versucht zu reden: er verdient nicht sehr viel, hat einen größeren Schuldenberg, ein teures Auto das er finanziert (Rate 500 Euro) und nur 200 Euro von seinem Gehalt übrig... wie soll er denn davon miete bezahlen... das war seine eigene Aussage...

Wie ist das denn bei der Unterhaltsberechnung, werden da Kredite berücksichtigt??? Vor allem der Autokredit?

Liebe Grüße,
Steffi

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Kredite

Antwort von shinead am 02.02.2017, 9:11 Uhr

Für was waren denn die Kredite?

Ein Autokredit kann für ein "angemessenes" Auto ggf. angerechnet werden. Nämlich dann, wenn ein Auto unbedingt notwendig ist um zur Arbeit zu kommen (z.B. Wechselschicht). Ansonsten ist ihm zuzumuten mit dem ÖPNV zu fahren. Die Monatskarte ist dann anrechenbar.

Wenn er mit den ganzen Schulden leben kann (Himmel, wer gibt einem Mann so viel Kredit, dass er nur noch 200 Euro zum Leben hat???), dann muss er ggf. eine Privatinsolvenz anstreben. Dann behält er seinen Pfändungsfreibetrag und zahlt vom Restbetrag erst einmal den Kindesunterhalt. Erst mit dem dann eventuell noch bestehendem Restguthaben wird dann der Schuldenberg abgetragen.

Der Kindesunterhalt vor den meisten Krediten Vorrang. Schick' ihn zur Schuldnerberatung oder stelle ihn einfach vor Deine Forderungen. Dann muss er irgendwie reagieren.

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Neuanfang2017 am 02.02.2017, 17:35 Uhr

Also er braucht ein Auto definitiv, da er anfängt zu arbeiten, bevor öffentliche Verkehrsmittel fahren... Aber es muss ja hoffentlich kein neuer Golf GTI sein... Ich muss auch noch dazu sagen, dass er erst letzten Sommer sein vorheriges ebenfalls finanziertes Auto abgegeben hat und dann eben den gti gekauft hat... Dadurch hat sich der Raten Betrag von 300 auf 500 Euro erhöht ....

Der Rest ist entstanden durch Käufe bei Versandhäusern... Und durch so eine Debit Card, die kein Guthaben hat aber man ins Minus gehen kann...

Durch seine Arbeitszeiten (4:30-13:30 Uhr) hätte er allerdings durchaus auch Zeit, einen Nebenjob anzunehmen und sein Einkommen aufzubessern... Ob ihm das zugemutet werden kann, weiß ich allerdings nicht.

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Neuanfang2017 am 02.02.2017, 17:37 Uhr

Habe noch vergessen dazu zu sagen, dass ich mit dem Kauf des Autos nicht einverstanden war, ihn auch gefragt habe, wie er das machen will, bei dem wenigen Geld was er eh schon immer hat... Seine Aussage war zu der Zeit, das kriegt er schon hin...

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von desireekk am 02.02.2017, 18:36 Uhr

Hallo,

also: ich würde sehen, dass ich den alten und den neuen kreditvertrag kopiere, ebenso alle weiteren Lebensversicherungen, Sparverträge, etc.
Dazu noch den ein- oder anderen Kontoauszug.

Dazu würde ich ggf. meine eigenen Papiere sofort erst Mal aus der Wohnung bringen und woanders lagern bis er weg ist.
Inkl. der Papiere des Kindes.

Schau, das Du eine Vereinbarung mit ihm schließt dass der Mietvertrag auf Dich alleine mit allen rechten und Pflichten übergehen soll ab xx.xx.
Und das muss ´dann auch der Vermieter unterschreiben .

Sag igm, dass bis dahin er ebenfalls die Miete schuldet inkl. aller Nebenkosten, dann wird er sicher gerne unterschreiben.
Wenn der Vermieter auch unterschrieben hat, gibst Du ihgm eine schriftlich Frist von 2 Wochen bis dahin muss er draussen sein.
Danach kannst Du z. B. das schloss auswechseln damit er nicht m,ehr reinkommt.
Zudem stellst Du schriftlich derine Unterhaltsforderungen.


Gruss

D

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von kravallie am 03.02.2017, 0:06 Uhr

lustige antworten, einem nackerten langst du nicht in die tasche, da kannst du kopieren und (nicht)einverstanden sein gewesen mit krediten, bist du schwarz wirst.

das selbe erklärte ich heute auch meiner anwältin.
die auch so lustige ideen hatte wie unterhalt titulieren lassen etc.....

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von shinead am 03.02.2017, 8:55 Uhr

Ein angemessenes Auto kann er fahren. Das ist bei seinen Verhältnissen aber eher ein gebrauchter Golf. Aber kein neuer Golf GTI.

Ich würde ihm dringend raten sich an eine Schuldenberatung zu wenden und ggf. das Insolvenzverfahren einzuleiten, denn spätestens wenn er Unterhalt bezahlen muss (das er sich an der Miete beteiligt wird wohl nicht passieren) kippt sein Gerüst so oder so.

Wende Dich an einen Anwalt. Ich denke nicht das in dieser Konstellation das Jugendamt den notwendigen Biss hat. Da muss ein (drohender, zu allem entschlossener) Rechtsanwalt ran.

Da er das Kind nicht betreut ist ihm grundsätzlich ein Nebenjob zuzumuten. Wenn er also nicht in die PI geht, ist das seine einzige Möglichkeit um den Kopf über Wasser zu halten. Aber selbst dann kann er mit einem 450 Euro plus den 200 Euro keine Wohnung bezahlen. Kindesunterhalt würde ja auch noch davon abgehen.

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...und als Zuckerchen obendrauf...

Antwort von spiky73 am 03.02.2017, 19:23 Uhr

...würde ich mal orakeln, daß das alles ihn für die Frauenwelt für die nächste Zeit seeeehr unattraktiv macht. Die neue ist entweder blind vor Liebe und bereit ihn durchzufüttern. Oder sie rennt in Kürze schreiend weg (nicht viele Frauen sind so leidensfähig).

So oder so kannst du dich in deinem Sessel zurück lehnen, die Beine übereinander schlagen und von deinem Logenplatz aus beobachten, wie er mit Bausch und Bogen untergeht. Und hämisch dabei grinsen...

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Re: ...und als Zuckerchen obendrauf...

Antwort von kravallie am 04.02.2017, 8:08 Uhr

das mußt du anders sehen, spiky, denn wenn er nicht ins nächste nest flüchten kann, nicht zu seinen eltern will und er sich keine wohnung leisten kann, da kaution, umzug nebst der miete ja auch was kosten, dann hat sie ihn noch länger da wohnen.
wie ich

die ap ist zwar nicht verheiratet, aber immerhin steht er mit im mietvertrag, also die gesetzlichen fristen zur beendigung des mietvertrages sollte sie ihm m.e. schon geben. und auch dann müsste sie u.u. erst mal klagen.

ich sage es immer wieder: wenn eine(r) nicht will (und sich "normal" benimmt), dann kannst du nichts erzwingen.

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Re: nein nein!

Antwort von spiky73 am 04.02.2017, 9:55 Uhr

Kravallie,

die Next soll ihn schon noch so lange behalten, bis die Trennung von Tisch und Bett hier vollzogen ist. Und danach erst abservieren.

Dann kann er traurig mit seinem tollen GTI seine Runden drehen. (Auch nicht grad ein Muschimagnet...)

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Neuanfang2017 am 05.02.2017, 22:23 Uhr

Ihr seid echt super... ich konnte tatsächlich wieder ein bisschen lachen...

Es scheint sich bald alles von selbst zu erledigen, da er bzw die beiden sich eine Wohnung angeschaut haben, Einzugstermin wäre der 1. März... drückt mir die Daumen, dass es so eintrifft...

Er hat dann heute auch endlich mal gezeigt, dass ihn das ganze nicht so kalt lässt wie er tut... er war wieder das ganze Wochenende “unterwegs“ und hat die kleine erst heute abend um 17 Uhr wieder gesehen... die kleine hat sich nicht beirren lassen, und weitergespielt, ihren Papa gar nicht beachtet. Hab dann zu ihr gesagt, maus, papa ist da, willst ihm nicht hallo sagen? Ihre Antwort war, nein will ich nicht. Hab dann geantwortet, dass der Papa dann bestimmt traurig ist und darauf sagte sie, sie sei auch traurig... auf die Frage, warum, hat sie gesagt, weil Papa immer weg ist. Da ist er in die Küche gelaufen, Türe zu und hat geweint...

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von ichbinfrei am 09.02.2017, 18:08 Uhr

Mein Ex hat sich auch nicht bewegt. Ich habe ihm eine Frist gesetzt, dann bin ich vorübergehend zu meinen Eltern gezogen. Habe ihm eine weitere Frist gesetzt bis er ausziehen soll und habe gesagt, dass ich mir dann eine neue Bleibe suche und er die alte Wohnung dann alleine zahlen kann. DAS wollte er auf keinen Fall. Er ist dann tatsächlich nach 3 Monaten raus, und ich bin wieder eingezogen. Das mit dem schnell eine neue Wohnung suchen alleine mit Kind hat nämlich auch nicht so gut funktioniert. Musste leider feststellen, dass das südliche Deutschland nicht so kinderfreundlich ist, wie es ausschaut.

Unternimm selber etwas! Suche dir zur Not eine neue Bleibe oder einen Unterschlupf. Ich fand es auch unerträglich mit dem getrennten Mann unter einem Dach. Ständige Streitereien vor den Kindern waren vorprogrammiert....

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Re: Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Antwort von Neuanfang2017 am 09.02.2017, 18:13 Uhr

Es scheint sich von selbst zu erledigen... Dadurch dass er ja schon eine neue hat, suchen sie gerade gemeinsam eine neue Wohnung... Haben auch schon zwei in der engeren Auswahl, eine zum 1. März und eine zum 1. April... Mir persönlich wäre natürlich 1. März lieber...

Ich bin auf jeden Fall sehr froh, wenn die räumliche Trennung vollzogen ist...

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