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Geschrieben von Johanna3 am 27.08.2015, 23:05 Uhr

@Maxikid

Die Scheidung ist auch nicht das Problem (da diese nach Kirchenrecht nicht existiert) und somit KEIN Kündigungsgrund. Sollte besagte Freundin jedoch wieder heiraten, darf ihr nach Kirchenrecht gekündigt werden!

 
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