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Geschrieben von Lauch1 am 27.08.2015, 23:42 Uhr

@Lauch

"Schließt dagegen eine formpflichtige Person, d. h. ein römisch-katholischer Christ, die Ehe ohne entsprechende Dispens (Befreiung von der Formpflicht) in einer nichtkatholischen Form, so ist diese Eheschließung kirchenrechtlich nicht gültig."

Deine Ehe ist kirchenrechtlich gültig, meine nicht.

 
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