Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 27.08.2015, 23:29 Uhr

@Lauch

Nein, gar kein Trick - ein ganz offizieller bischöflicher Dispens, so dass mein Mann auch nach katholischem Kirchenrecht verheiratet ist!

Hier, schau mal bei Wikipedia zum Thema "Dispens":

"Im römisch-katholischen Kirchenrecht ist eine Dispens die Befreiung von einem rein kirchlichen Gesetz, das heißt einer nicht auf göttliches Recht zurückzuführenden kirchenrechtlichen Vorschrift, in begründeten Einzelfällen, die auf Antrag, der sog. Petition, vom Bischof oder den von ihm dazu beauftragten Amtsträgern erteilt werden kann (vgl. Codex Iuris Canonici (CIC) cc. 85-93). .. Eine Dispens kann nur erteilt werden, wenn im Einzelfall ein vernünftiger und gerechter Grund vorliegt. ... Dispensen haben unter anderem im kirchlichen Eherecht große Bedeutung. Per Dispens kann etwa die Befreiung von einem Ehehindernis durch die bischöfliche Kirchenbehörde, das Offizialat, erteilt werden, um beispielsweise eine Heirat unter entfernteren Blutsverwandten oder konfessions- oder religionsverschiedenen Partnern zu ermöglichen. Systematisch gehört die Dispens innerhalb der Verwaltungsakte für Einzelfälle zusammen mit dem Privileg zu den Gnadenerweisen (Indulten), auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht."

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.