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Geschrieben von Johanna3 am 28.08.2015, 16:06 Uhr

Es geht doch gar nicht um eine Kündigung...

Die Erzieherin wird vermutlich nicht lauthals verkündet haben, dass sie von einer standesamtlichen Hochzeit nichts hält.

Und "entgegen der Firmenwerte zu äußern" ist ja großzügig ausgelegt.

So wäre es kein Kündigungsgrund wenn die Verkäuferin an der Wursttheke dazu steht, dass sie Vegetarierin ist. Oder die Autoverkäuferin ausschließlich mit öffenlichen Verkehrsmitteln und dem Rad fährt. Natürlich nicht lauthals verkünden - aber auch nicht lügen.

 
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