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Geschrieben von Frank NRW am 26.08.2005, 12:30 Uhr

@FrankNRW

"Geht es nun um Einbürgerung oder um das Wahlrecht ? "

Das Eine schließt das Andere ein!


"Ich kenne das GG und ich weiß auch etwas über die Zeit in der es entstand und ich denke es ist heute noch aktuell, jedoch wurde darin auch im Zusammenhang mit dem Wahlrecht die enorme Zuwanderung nicht berücksichtigt. "

Deshalb wird bei Auslegung des GG in einigen Teilbereichen, u.a. Einreise, das Recht der EG / EWG beigezogen ;-)


"Ich halte es für eine überhebliche und intollerante Einstellung zu sagen : Wenn es dir nicht passt, hau halt ab nach Italien !"

Zeig mir hier bitte doch mal ein solch gepostetes Zitat.

"Für mich gibt es halt keine logische Begründung warum Menschen die zwar nicht amtliche Staatsbürger sind aber voll an unserer Gesellschaft teilhaben nicht wählen dürfen ! "

Zwischen Teilhabe und Mitgliedschaft besteht ein Unterschied. Ich kann mir z.B. auch ein Fußballspiel im Stadion "frei" ansehen, darf jedoch nicht gleich bei der Jahreshauptversammlung mitbestimmen ;-)

"Sich dabei auf das GG zu berufen oder die Gesetzeslage vorzuschieben halte ich für zu einfach ! "

Nucht einfach, sondern rechtens. Anderenfalls würde unsere Verfassung iVm den Grundgesetzten unterlaufen.

 
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