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Geschrieben von Schwoba-Papa am 26.08.2005, 12:20 Uhr

@FrankNRW

Geht es nun um Einbürgerung oder um das Wahlrecht ?

Ich kenne das GG und ich weiß auch etwas über die Zeit in der es entstand und ich denke es ist heute noch aktuell, jedoch wurde darin auch im Zusammenhang mit dem Wahlrecht die enorme Zuwanderung nicht berücksichtigt.

Ich halte es für eine überhebliche und intollerante Einstellung zu sagen : Wenn es dir nicht passt, hau halt ab nach Italien !

Für mich gibt es halt keine logische Begründung warum Menschen die zwar nicht amtliche Staatsbürger sind aber voll an unserer Gesellschaft teilhaben nicht wählen dürfen ! Sich dabei auf das GG zu berufen oder die Gesetzeslage vorzuschieben halte ich für zu einfach !

Grüßle

 
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