Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lotte_1753 am 21.01.2015, 16:31 Uhr

Blasphemieparagraph?

Nur kurz: Schutzgut des § 166 ist nicht die Würde von irgendjemandem oder irgendetwas, sondern die öffentliche Ordnung. Das greift, wenn ich vor einer salafistischen Moschee kurz vor Gebetsbeginn nur mit einem Minibikini bekleidet in Schweineblut bade. Oder während des Weihnachtsgottesdienstes den Vollzug gleichgeschlechtliche Handlungen auf dem Altar andeute.

Es gibt auch Rechtssprechung dazu, was objektiv geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören (das ist ja nicht auf §166 beschränkt). Wenn jemand übertrieben zimperlich ist, heißt das noch nicht, dass damit der Tatbestand ausgeweitet wird. Bloß weil ich das Spaghettimonster anbete und nicht sehen kann wie jemand Pasta isst, ohne mich in meiner Würde gekränkt zu fühlen und diesen laut beschimpfe, darfst Du weiter Deine Nudeln essen.

Unterschrieben habe ich trotzdem, das muss anders formuliert warden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.