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Geschrieben von shinead am 22.01.2015, 11:14 Uhr

Blasphemieparagraph?

Das Gesetz.

Die freie Meinungsäußerung deckt zum Beispiel keine Beleidung.

Auch wenn Du also der Meinung bist, dass die Politesse, die gerade einen Strafzettel an Deinem Auto befestigt hat eine *setzten sie hier bitte unbegrenzt Schimpfwörter ein* ist, so endet die Meinungsfreiheit in dem Moment, in dem Du der Politesse deine Meinung "an den Kopf knallst", weil dann der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist.
Du darfst Deine Meinung eben in diesem Fall frei denken. Sie zu Äußern könnte teuer werden.

 
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