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Geschrieben von Astrid18 am 22.01.2015, 4:30 Uhr

Blasphemieparagraph?

Ehrlich gesagt, sehe ich diesen Petitionsaufruf als reines Ausnutzen der Attentate in Paris und quasi Mitnahme der Sympathien für die Toten.

Lächerlich in meinen Augen die Argumentation, dass ja in der Bibel die Ungläubigen verfolgt werden sollen. Tut mir leid, so etwas kann ich nicht ernst nehmen.

Die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit sind beide als Grundrechte geschützt. Der Schutz des einen Grundrechts endet da, wo das andere Grundrecht verletzt wird.

Sehr erhellende dazu dieser Link:

http://www.internet-strafrecht.com/strafantrag-wegen-titanic-titelbild-%C2%A7166-stgb-eine-analyse/internet-strafrecht/internetstrafrecht/

Insofern muss also keiner Angst haben, dass Satire gegen Religionsgemeinschaften wegen religiöser Terroristen plötzlich zur Strafbarkeit führt.

Ganz im Gegenteil darf die Meinungsfreiheit auch nicht über der Religionsfreiheit stehen (oder auch umgekehrt). Keines dieser Grundrecht ist besser oder schlechter.

Ich entwickle langsam das Gefühl, dass sich in Deutschland der Atheismus zu einer Art Religion wandelt, deren Anhänger ein großes Sendungsbewusstsein und Missionierungsbedürfnis haben.

 
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