1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Dorilys am 14.09.2006, 20:40 Uhr

siehe Grundgesetz BRD,

z.B. hier:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#prae


Präambel: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben....

Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.


(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.





Ich denke schon, daß man die BRD als ursprünglich christlich ansehen kann - wozu wäre der Glaube an Gott sonst im Grundgesetz erwähnt? Außerdem kann man Deutschland wohl kaum seine christlichen Wurzeln absprechen.
LG Dorilys

 
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