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Geschrieben von lilly1211 am 11.11.2020, 15:32 Uhr

@cube

Ich glaube die AP hat nicht nur bei der Beschreibung der "Tat" maßlos übertrieben, sondern auch was den Suizid betrifft.

Sonst wäre das Kind in der geschlossenen Abteilung!

Sie schreibt "gestern wollte er sich umbringen" und meint vermutlich "gestern hat er gesagt er wolle sich umbringen".

Das ist ein himmelweiter Unterschied!!!!

Und genauso ist es ein himmelweiter Unterschied, ob er eine Nachricht geschrieben hat und dann nichts mehr gemacht hat, oder ob er den anderen Bub angestiftet und zum Mobbing motiviert hat.

 
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