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Geschrieben von GABSBAER am 08.01.2012, 23:04 Uhr

fahrtkosten?

also so ganz stimmt das mit bayern nicht. es wird bezahlt, aber nur wenn das kind die nächstgelegene schule besucht. mein sohn besucht z.b. ein gymnasium das etwas weiter weg liegt, weil es einen anderen ausbildungszweig hat. ( wirtschaftsgymnasium statt sprachlich) und wir müssen die kosten selber tragen. wir bekommen nicht mal das erstattet, was die fahrtkosten zum nächstegelegenen gym ausmachen würde.
ansonsten stimmt es schon, dass in bayern bis einschließlich 10ter klasse die kosten der schülerbeförderung getragen werden

 
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