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Geschrieben von Emmi67 am 08.06.2022, 2:02 Uhr

Vorsorgevollmacht

So ganz stimmt das-zum Glück-nicht. Wenn ein Patient im Koma liegt, werden Angehörige sehr wohl informiert und dürfen natürlich auch zum Kranken und zwar nach folgender Regel:
"Ein Arzt darf nur dann Auskunft über den Gesundheitszustand des Patienten geben, wenn dieser ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Dies muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, in den meisten Fällen reicht auch eine mündliche Zusage des Patienten.
Eine Ausnahme bilden hier mutmaßliche Einverständniserklärungen. Diese treten dann in Kraft, wenn der Arzt davon ausgeht, dass der Patient damit einverstanden wäre, dass seine Angehörigen über seinen Gesundheitszustand informiert werden. Dies wäre beispielsweise bei einer Bewusstlosigkeit oder einem Koma der Fall. Hier wollen die meisten Patienten, dass ihre Angehörigen Bescheid wissen."
Als z.B. meine Mutter nach einem Fahrradunfall kurz im Koma lag, wurden mein Vater und ich sofort informiert und niemand fragte nach einer Vollmacht.
Probleme können eher bestehen, wenn bestimmte medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen. In dem Fall müsste man sich an ein Betreuungsgericht wenden, allerdings werden da bei einem unverheirateten 20-jährigen im Normalfall unproblematisch die Eltern eingesetzt.

 
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