Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Banu28 am 31.05.2022, 9:01 Uhr

Vorsorgevollmacht

Meine Tochter (23) hat auch eine Vorsorgevollmacht plus Patientenverfügung. Sie hat einfach einen der fertigen Vordrucke (Johanniter u. a. Organisationen) ausgedruckt und ausgefüllt.

Viele Eltern wissen nicht: Wenn ihr volljähriges Kind so etwas nicht hat, werden sie bei einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit von den Ärzten weder über den Zustand des Kindes informiert noch zu ihm gelassen, falls es nicht bei Bewusstsein ist.

Eine Vorsorgevollmacht schließt übrigens die Bankvollmacht mit ein. Zwar sagen einige Banken, man bräuchte bei ihnen eine Extra-Vollmacht, dies ist aber nicht rechtsgültig. Auch mit der Vorsorgevollmacht kann man alle Bankgeschäfte und -entscheidungen vornehmen.

Die Vorsorgevollmacht beim Notar zu machen, ist nicht nötig, außer es gibt Geldanlagen und vor allem Immobilien. Bei jungen Menschen reicht daher meist die selbst ausgefüllte Version.

Die Patientenverfügung sollte beim sog. Zentralen Vorsorgeregister gemeldet sein. Dann können die Ärzte ihr Vorhandensein abfragen, falls die Verwandten nicht gleich zur Stelle sind. Diese Hinterlegung geht einfach, ruhig mal googeln.

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.