Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Babsi2 am 26.03.2022, 12:08 Uhr

Hinzuverdienen bei Studierenden

Wir zahlen für unser auswärts studierendes Kind den für StudentInnen empfohlenen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Nun hat es während des Semesters noch einen Hiwi-Job unter 450 Euro monatlich. In der vorlesungsfreien Zeit macht es noch ein bezahltes 3 monatiges Praktikum. Welche Einkommensgrenzen gibt es zu beachten und wird bei den Grenzen auch unsere Unterhaltszahlung mit hineingerechnet? Empfiehlt es sich, das Praktikum als kurzfristige Beschäftigung anzumelden?

 
10 Antworten:

Re: Hinzuverdienen bei Studierenden

Antwort von Pamo am 26.03.2022, 18:28 Uhr

Welche Art Grenzen meinst du? Ihr dürft eurem Kind jeden Monat 5.000€ geben, wenn ihr das für richtig haltet, dagegen gibt es kein Gesetz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinzuverdienen bei Studierenden

Antwort von Ulli am 26.03.2022, 20:21 Uhr

Meinst du das Kindergeld? Normalerweise gibt es das, bis das Kind 25 ist, solange es noch in der Erstausbildung ist. Einkommensgrenzen gibt es, meines Wissens nicht mehr, aber während der Vorlesungszeit sind die Wochenstunden, die man arbeiten darf, - glaube ich - begrenzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinzuverdienen bei Studierenden

Antwort von Babsi2 am 27.03.2022, 13:10 Uhr

Hallo Pamo und Ulli,

Erstmal danke für Eure Antworten.
Welche Grenzen ich meine: Steuerfreibetrag, Familienversicherungsmöglichkeit KK, Anzahl Tage Vollzeitarbeit für StudentInnen, Kindergeldanspruch, etwas anderes, das ich gerade nicht auf dem Schirm habe?
Ich habe z.B. etwas mit ca. 10.000 Euro pro Jahr Steuerfreibetrag gefunden, auch etwas mit 5400 Euro.

Ich möchte das für mich einsortieren.

Ich könnte theoretisch natürlich dem Kind 5.000 Euro monatlich überweisen, wenn ich das möchte, aber welche Auswirkung hat das dann abgesehen von einer Party-Stimmung beim Kind -also eher rechtlich gesehen? Wird durch Eltern gezahltes Unterhaltsgeld als Einkommen definiert?

Dass Anspruch auf Kindergeld in der jetzigen Konstellation besteht, ist klar, aber kann es sein, dass der beim Überschreiten von Zuverdienstgrenzen verwirkt ist?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinzuverdienen bei Studierenden

Antwort von Pamo am 27.03.2022, 15:49 Uhr

Im Studium kann das Kind bis zu 20h pro Woche hinzu arbeiten ohne dass das Kindergeld entfällt. In den Semesterferien sogar mehr.
Die Familienversicherung der KV endet ab 470€ monatlich regelmäßig.
Der Unterhalt durch die Eltern wird nicht dazu gerechnet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinzuverdienen bei Studierenden

Antwort von Babsi2 am 27.03.2022, 19:55 Uhr

Ok, danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinzuverdienen bei Studierenden

Antwort von Geisterfinger am 27.03.2022, 20:39 Uhr

Vor 30 Jahren gab es Grenzen, oberhalb derer Kindergeld und auch die Versicherung über die Eltern weg fielen. Zeitweise, zB bei Ferienjobs und Praktika konnte der Verdienst höher sein, aber übers Jahr gesehen relativierte sich das. Was heute gilt, weiß ich nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Unterschied Steuer und KV

Antwort von Bonnie am 29.03.2022, 8:29 Uhr

Hallo,

meine Tochter ist im Master-Studiengang und hat eine 20-Stundenstelle als Werksstudentin angenommen. Mit Unterhalt bleibt sie damit knapp unter den erlaubten 9400 EUR im Jahr, was die Steuer angeht. Leider muss sie sich aber selbst krankenversichern, weil hier nur 470 EUR Zuverdienst erlaubt sind.

Dein Kind darf bis 450 EUR verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Sogar wenn es durch das Praktikum mal mehr als dies verdient, denn es wird auf 12 Monate aufgeteilt. (Der Unterhalt ist Privatsache und muss nicht angegeben werden.)

Das gilt aber nicht bei der Familienversicherung. Wenn Dein Kind im Praktikum (oder mit Job und Praktikum) mehr als 470 EUR bekommt, fällt es aus der Fam.vers. raus. Meine Tochter musste sich damals während eines Praktikums auch einmal vorübergehend selbst krankenversichern und ist dann anschließend wieder in die Familienversicherung zurückgegangen. Man behält dabei seine Vers.karte, muss aber für die drei Monate eigene Beiträge bezahlen.

Lies dazu auch mal diesen Hinweis der TK, der für alle gesetzl. Vers. gilt:

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/praktikanten/fv-waehrend-eines-bezahlten-praktikums-2036550?tkcm=ab

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterschied Steuer und KV

Antwort von lilly1211 am 30.03.2022, 10:50 Uhr

Woher hast du diesen Unfug mit den Steuern? Der Freibetrag liegt bei über 10.000 € im Jahr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Falsch!

Antwort von Bonnie am 31.03.2022, 8:48 Uhr

Der Freibetrag wird jedes Jahr neu berechnet. Für das Steuerjahr 2021, für das man jetzt die Steuererklärung machen muss, lag der Freibetrag bei gut 9400 EUR, wie ich geschrieben habe.

Inzwischen liegt er bei gut 9900 EUR, das ist aber erst für die nächste Steuererklärung relevant.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Falsch!

Antwort von tabalugalilli am 05.04.2022, 16:51 Uhr

Aber zum Grundfreibetrag kommen doch noch mindestens die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgabenpauschbetrag...
Kind arbeitet als Werkstudent und es wurde keine Steuer vom Arbeitgeber abgeführt - Verdienst 2021 ca. 900 Euro pro Monat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.