Geschrieben von Kitty31 am 27.02.2022, 17:13 Uhr |
Versicherungen-eigene Wohnung
Hallo an alle,
mein Großer wird nach seinen FSJ bei uns ausziehen. Er hat eine Zusage bei der BBS für Heilerziehungspfleger bekommen. Er wird 783 Euro Bafög bekommen. Was braucht er für Versicherungen, wenn er alleine lebt außer Hausrat und Haftpflicht? Würde mich sehr über eure Tipps freuen.
Danke.
Lg Sabine
Frag man bei Euren Versicherungen nach
Antwort von Ellert am 27.02.2022, 20:07 Uhr
bei uns ist es so dass solange unsere noch studiert bis 25 sind bei allen Versicherungen weiter lauft
und auch unsere Hausrat zählt für die Studentenbude mit
Hat mich auch gewundert ( letzteres)
Hausrat ist eh ein Rechenwerk
Antwort von Ellert am 27.02.2022, 20:08 Uhr
hätte sich bei unserer nie gelohnt
da stecken nur ca 1000.- in der Zweizimmerwohnung da alles gebraucht günstig gekauft
das Teuerste ist die Technik ( Rechner ist nun nicht in den 1000.- den hatte sie schon)
Re: Versicherungen-eigene Wohnung
Antwort von Flirrengel am 27.02.2022, 22:38 Uhr
Haftpflicht, Krankenkasse läuft über uns weiter, bis Ausbildungsende.
Hausrat? Braucht es das?
Re: Versicherungen-eigene Wohnung
Antwort von Pamo am 28.02.2022, 5:27 Uhr
Krankenversicherung und Privathaftpflicht.
Hausrat sicher nicht, außer er ist über euch versichert und Fahrraddiebstahl ist inkludiert oder ihr stattet ihn mit nagelneuen Designermöbeln aus.
Haftpflicht reicht!
Antwort von Caot am 28.02.2022, 8:52 Uhr
Aber die sollte unbedingt sein. Dem Kind muss nur mal etwas ins Waschbecken fallen. Alles schon erlebt.
Hausrat ist nicht notwendig. Sei denn er zieht mit der Ming-Vase ein.
Re: Versicherungen-eigene Wohnung
Antwort von Ulli am 05.03.2022, 11:51 Uhr
Während der Erstausbildung sind Kinder normalerweise bis 25 über ihre Eltern kostenlos mitversichert.
Ich hab mal schnell im Internet gesucht und auch diese Aussage gefunden: "In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. - An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts." (natürlich keine Gewähr, aber so kenne ich es auch)
Re: Versicherungen-eigene Wohnung
Antwort von Pamo am 06.03.2022, 11:07 Uhr
Ich vermute, das bezieht sich auf junge Leute, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben?
Re: Versicherungen-eigene Wohnung
Antwort von lilly1211 am 07.03.2022, 10:51 Uhr
Also bei allen Versicherungen die ich vertrete gilt das unabhängig vom Wohnort (im Inland) bis zum Ende der ersten Ausbildung. Deshalb verstehe ich die Antworten oben nicht.
Ich habe aber eigentlich aufgehört mich hier zu Versicherungsfragen zu äußern weil es absolut unerträglich ist welcher Mist hierzu geäußert wird.
So einfach ist aber nicht
Antwort von Caot am 07.03.2022, 12:31 Uhr
mitversichert nur, wenn die Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss erfolgt.
https://helden.de/blog/hausrat/erste-eigene-wohnung-versicherung/?gclid=EAIaIQobChMIl7Sa8vGz9gIVBxkGAB0lXQVQEAAYAyAAEgJqAfD_BwE
FSJ direkt nach Schulabschluss?
Re: So einfach ist aber nicht
Antwort von lilly1211 am 07.03.2022, 12:55 Uhr
Das weiß ich doch nicht, das muss die AP mit ihren individuellen Daten mit der Versicherung klären. Dann bekommt sie schriftlich eine Antwort, Deckung ja oder nein.
Diese Fragen hier zu stellen ist maximal unsinnig.
bei uns ist es auch so
Antwort von Ellert am 07.03.2022, 19:58 Uhr
auch in Studienwohnung gilt unsere Familienversicherung weiter
haben wir schriftlich
Unsere Kinder wohnen nicht zu Hause
Antwort von Ulli am 11.03.2022, 13:11 Uhr
... und die Haftpflichtversicherung (HUK) hat 2021 den vom Kind verursachten Schaden in der Gemeinschaftsküche im Studentenwohnheim übernommen.
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