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Geschrieben von sojamama am 13.03.2022, 19:14 Uhr

blöde Frage zum Minijob bei Schülern ü18

Gilt da der gesetzliche Mindestlohn?
Oder entscheidet der AG, wieviel er zahlt, darf er drunter? Oder ist der Mindestlohn ein MUSS?

Wieviele Stunden arbeiten eure Kids, falls sie denn arbeiten neben der Schule?

Meine hatte jetzt Probearbeiten in einem großen Supermarkt und wird sich wohl dafür entscheiden. 3x die Woche 4 Stunden, immer auf Abend hin bis 20 Uhr.
Sie ist Schülerin, aber mit Auto, welches sie ja unterhalten muss. Und ein wenig mehr Geld ist immer schön.

melli

 
4 Antworten:

Re: blöde Frage zum Minijob bei Schülern ü18

Antwort von lilly1211 am 13.03.2022, 20:59 Uhr

Über 18 gilt der Mindestlohn.

Und 12h gehen sich dann natürlich nicht aus. Man rechnet mit 4,33 Wochen.

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Re: blöde Frage zum Minijob bei Schülern ü18

Antwort von Caot am 14.03.2022, 8:10 Uhr

Mindestlohn ü18.

Trotzdem liegen hier die Preise für Schüler über dem Mindestlohn. Im Supermarkt, 12,65 Euro die Stunde, mein Teen ist bei der Stadt und bekommt etwas über 13 Euro, plus alle Zuschläge. Aktuell hat er einen Zweitjob, ein bezahltes Ehrenamt. Da gibt es keinen Mindestlohn - logisch - aber Fahrkostenzuschuss mit 30 Cent pro km.

Kind arbeitet am Wochenende, in den Ferien bei der Stadt auch unter der Woche.

Während der Schulzeit noch von Mo-Fr ist hier nicht möglich.

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Re: blöde Frage zum Minijob bei Schülern ü18

Antwort von bea+Michelle am 14.03.2022, 19:09 Uhr

Das weiss ich nicht, aber meine bekamen immer den Mindestlohn.

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Re: blöde Frage zum Minijob bei Schülern ü18

Antwort von Muts am 15.03.2022, 12:29 Uhr

Ja, ab 18 muss der Mindestlohn gezahlt werden.
Sogar beim Wochenzeitung- Austragen bekam meine Tochter ab 18 Mindestlohn. Vorher hat sie pro Stunde etwa 5 Euro bekommen. Und beim Zimmer machen im Hotel 6,50.
Und ab 18 wurde dann Mindetstlohn gezahlt.
Ich finde es traurig, dass die Kinder vorher so viel weniger bekommen für die gleiche Arbeit.
Lg Muts

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