Über 18 ...

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Geschrieben von Silvia3 am 10.04.2020, 18:01 Uhr

Ab 18 J. fällt Unterhaltsvorschuss vom Kreis weg. Tochter noch 2 J. bis Abitur.

Nein, muss meine Tochter nicht. Aber bei uns ist das Geld auch nicht so knapp, dass ich deswegen schlaflose Nächte hätte. Die TO aber hat ja wohl ohne den Unterhaltsvorschuss ein Problem. Daher fände ich es nur legitim, dass die Tochter arbeitet, um die Mutter zu entlasten.

Silvia

 
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