Über 18 ...

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Geschrieben von Trini am 10.04.2020, 12:07 Uhr

Ab 18 J. fällt Unterhaltsvorschuss vom Kreis weg. Tochter noch 2 J. bis Abitur.

Ab 18 kann (muss) sie den Unterhalt selbst beim Vater einklagen.

Und....man sollte nicht davon ausgehen, dass die Corona- Beschränkungen noch ewig andauern.

Zudem gibt es auch kontaktarme Nebenjobs für dich UND die Tochter. Man muss sich ja nicht im Supermarkt an die Kasse setzen.

Trini

 
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