Über 18 ...

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Geschrieben von kevome* am 10.04.2020, 13:16 Uhr

Ab 18 J. fällt Unterhaltsvorschuss vom Kreis weg. Tochter noch 2 J. bis Abitur.

Ich sehe da auch eine Lücke. Solange kein Unterhaltsvorschuss bezogen wird, wird im Unterhaltsrecht der volljährige Schüler auf dem Gymnasium auch als privilegiertes volljähriges Kind analog den minderjährigen Kindern behandelt. Nur beim Unterhaltsvorschuss nicht. Mich hat es auch geärgert.

Und eine Frage an alle, die vom jobben des Kindes sprechen. Müssen eure Kinder aus ihren Nebenjobs wirklich zum Haushalt beitragen. Mein Sohn hat vor Corona auch einen recht einträglichen Job in der Eventgastronomie. Trotzdem war das sein Geld und er musste damit nicht zum Haushalt beitragen oder gar den Unterhaltsvorschuss kompensieren.

 
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