Über 18 ...

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Geschrieben von Sabri am 10.04.2020, 16:56 Uhr

Ab 18 J. fällt Unterhaltsvorschuss vom Kreis weg. Tochter noch 2 J. bis Abitur.

Nein, meine Tochter muss damit auch nicht zum Lebensunterhalt beitragen. Aber wenn ich wenig verdienen würde, dann könnte ich ihr wahrscheinlich kein Taschengeld zahlen oder kein Geld für Kleidung geben oder Eintritte usw. nicht bezahlen. Ich finde es auch nicht gut, dass Eltern sich so leicht um den Unterhalt drücken können und das kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird (und da hört es ja mit den Ungerechtigkeiten für Alleinerziehende auch noch lange nicht auf), aber bevor ich darüber nachdenken würde, dass mein Kind die Schule abbricht, würde ich es in Kauf nehmen, dass es jobben müsste, damit das Geld reicht. Natürlich würde ich zuerst darüber nachdenken, was ich zusätzlich an Geld noch reinholen könnte (Nebenjob, Zuschüsse).

 
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