Über 18 ...

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Geschrieben von Alleinerziehende am 09.04.2020, 17:17 Uhr

Ab 18 J. fällt Unterhaltsvorschuss vom Kreis weg. Tochter noch 2 J. bis Abitur.

Hallo liebe Ellert,

jede gesetzliche Regelung ist stets so gut, wie sie auf die individuelle Situation passt.
So auch das UVG bis 18 J.

Wir leben von niedrigem ALG + UV + KiG. Wenn dann jetzt 293 UV wegfallen, ist das ein großer Ausfall (zusätzlich zu den 35 %, die ja bereits durch das ALG momentan fehlen).
Wir hatten schon mal besonders knappe Jahre, trotz meiner Vollzeitberufstätigkeit, bevor es das UVG bis 18 J. gab. Kindergeld gibt es bis max. 25 J.

Unser Problem entsteht, weil das UVG einzig davon ausgeht, dass Kinder mit 18 Jahren bereits das Abitur in der Tasche haben. Wäre meine Tochter mit 6 J. eingeschult und würde ein G8 Gymnasium besuchen, hätten wir jetzt keine Lücke.
Denn nach dem Abbi kann dann Bafög zum Studieren beantragt werden.
Auch SchülerBafög gibt es nicht für diese 2 Jahre bis zum Abitur, weil meine Tochter noch in meinem Haushalt lebt. Eine Gesetzeslücke offenbar.

 
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