Über 18 ...

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Geschrieben von Alleinerziehende am 09.04.2020, 16:21 Uhr

Ab 18 J. fällt Unterhaltsvorschuss vom Kreis weg. Tochter noch 2 J. bis Abitur.

Schiefgelaufen ist rein garnichts. Als Kannkind hat sie die Grundschule mit 7 Jahren begonnen und wir haben ein G9 Gymnasium gewählt. ;-) Also alles ganz normal durchlaufen und steht nun mit 18 Jahren vor dem 11. + 12. Jahrgang. Für meine berufliche Situation und dass sich der Vater seiner Unterhaltspflicht trotz Titel und Beistandschaft erfolgreich entzieht kann meine Tochter nichts.

Das Jobcenter ist nicht für uns zuständig. Da ich eine Weiterbildung absolviert habe komme ich aufgrund der Corona-Krise nun auf ungewisse Zeit nicht zurück in den Arbeitsmarkt, was ein zu niedriges Arbeitslosengeld beinhaltet. Mit dem UV bin ich gerade so zurecht gekommen, aber ohne.... In meinem beruflichen Bereich finden keine Einstellungsgespräche statt bis auf weiteres... und einen Nebenjob in der momentanen Kontaktvermeidungssituation möchte ich nicht gutheißen. Ich gehöre zur Risikogruppe und möchte nicht dass sich mein Kind ansteckt und es dann zuhause weiterträgt... Schwierige Zeiten... Ich hatte gehofft, ich hätte eine Möglichkeit aus dieser Notlage zu kommen übersehen. Herzlichen Dank für die Antworten und allen ein schönes Osterfest!

 
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