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Geschrieben von Miffi am 26.08.2010, 21:21 Uhr

Mein lieber Freund....

Wenn jemand über 21 ist, macht er sich strafbar, wenn er die fehlende innere Reife des unter 16-Jährigen ausnutzt:

Die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden (BGH, 1 StR 481/95, Beschluss vom 23. Januar 1996 = BGHSt 42, 27).

Nun: Du bist über 21 und Deine Freundin ist 16 und zu dusselig alleine 20km mit dem Bus zu Fahren. Wenn es da man nicht an Reife mangelt.
Wie gesagt:
Wäre es meine Tochter, dann würde ich Dich anzeigen!

 
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