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Geschrieben von kevome* am 11.04.2019, 20:12 Uhr

Lernmotivation = 0

In Bayern kann man auch eine bestandene Mittlere Reife zur Notenverbesserung wiederholen.

Kann man hier nachlesen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO/true
§42


§ 42

Wiederholung der Abschlussprüfung


(1) 1Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. 2Soll zu diesem Zweck die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, so darf dies nur im unmittelbar folgenden Schuljahr geschehen und bedarf der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters.

 
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