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Geschrieben von irka09 am 04.05.2010, 13:47 Uhr

hab mal ne frage, vielleicht könnt ihr helfen!

wenn du dich für jemanden ausgiebst, den es eigentlich nicht gibt, ist es an und für sich nicht strafbar, es sei denn du stellst was damit an (bestellungen, straftaten eben...) wenn du dich für jemanden ausgiebst den es sehr wohl gibt (zb nachbarin,freundin,... ) ist es sehr wohl strafbar, selbst wenn du ncihts gemacht hast! ebenso wenn du an deinen namen einen titel anhängst der dir nicht zusteht (zb doktor, graf.... ). deswegen immer schön vorsichtig sein mit sowas!

 
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