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Geschrieben von pauline04 am 03.08.2009, 20:15 Uhr

hab ich grad gelesen, wie passend:

Auszug aus der Seite des oben angegebenen Link's, passend zum Thema:

Kategorie: BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.



Berlin. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen ist strikt gegen jegliche Art von Reisen, bei denen gegen bestehende Gesetze verstoßen wird. Im Fokus des Branchenverbands: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Zusammenhang mit Alkohol, heißt es in einer am 01.08.2009 verbreiteten Pressemitteilung. In jüngster Zeit seien die Praktiken einiger Reiseveranstalter bekannt geworden, die nicht dem BundesForum angehören. Bei Reisen dieser Unternehmen wurde harter Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt. Bei einigen Partys soll es laut Eltern und Teilnehmern sogar zum „Komasaufen“ – also zum exzessiven Konsum von hochprozentigen Getränken – gekommen sein.

....

Alle Reiseveranstalter, die Reisen für unter 18jährige ohne Betreuung anbieten oder gegen Regelungen des "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit" verstoßen, machen sich strafbar. In der Öffentlichkeit gilt Folgendes, sofern kein Personensorgeberechtigter anwesend ist: Branntwein, branntweinhaltige Getränke, brandweinhaltige Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügigen Mengen enthalten, und sogenannte Alkopops dürfen nicht an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr abgegeben werden, auch der Verzehr darf nicht geduldet werden; andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden, auch der Verzehr darf nicht geduldet werden.

Dieses Gesetz gilt für deutsche Staatsbürger auch im Ausland. Wenn es im Reisezielland ein schärferes Jugendschutzgesetz gibt, dann gilt das für alle. Eltern können ihre Personensorgeberechtigung nicht auf einen Veranstalter oder Wirt übertragen, die Aufsichtspflicht kann auf dafür qualifizierte Teamer zeitweilig übertragen werden. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Flatrate-Partys, bei denen der Gast einen Festpreis zahlt und dafür unbegrenzt trinken darf, sind auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums bereits seit 2007 rechtlich nicht mehr zulässig, unabhängig vom Alter der Gäste. Wer dennoch solche Partys anbietet, muss mit Sanktionen rechnen – bis hin zum Entzug der Gaststättenerlaubnis.

 
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