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Geschrieben von kleine_fee am 01.08.2009, 23:09 Uhr

wie lange draußen bleiben?

das thema gab es hier bestimmt schon,aber ich finde nichts.
wie lange darf ein 13 jähriger vom gesetz her draußen sein?
mein sohnemann meint er müsse um 22 uhr erst zuhause sein.
von mir aus muß er aber spätestens um 20 uhr (im sommer) zuhause sein.

lg,jacky

 
9 Antworten:

Re: wie lange draußen bleiben?

Antwort von sibi+ich am 01.08.2009, 23:24 Uhr

soweit ich weiß,obliegt das dem erziehungsberechtigten.
disko/kneipenbesuche sind gesetzlich klar geregelt.
da "dürfen" sie erst ab 16 ohne begleitung hin.
frag mich aber nicht nach den genauen zeiten,google doch mal.

sibi+ich

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Re: wie lange draußen bleiben?

Antwort von kleine_fee am 01.08.2009, 23:44 Uhr

habe ich doch schon,aber die haben alle eine andere meinung,irgendwo habe ich sogar gelesen daß die bis 0.00 draußen bleiben dürften
habe die seite schnell geschlossen,söhnchen stand hinter mir

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wo draussen ist er denn?

Antwort von sisyphos am 01.08.2009, 23:46 Uhr

und mit wem ist er unterwegs?

also wenn meine söhne im sommer mit den nachbarskindern in auf der strasse ode halt in deren garten spielen, dann habe ich kein problem damit.

kommt sicher auch darauf an wo ihr wohnt und mit wem er unterwegs ist...

lg

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Re: wo draussen ist er denn?

Antwort von kleine_fee am 02.08.2009, 1:49 Uhr

naja wir leben auf dem lande,und er fährt dann mit bus oder zug in die stadt, und er ist überall und nirgends er damelt viel mit seinen kumpels auf der straße rum,da die es ja alle dürfen. dann versackt er irgendwo und hat das handy aus und ich erreiche ihn nicht..

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Re: wie lange draußen bleiben?

Antwort von Sylvia1 am 02.08.2009, 1:55 Uhr

Hallo,

was meinst du denn genau mit draußen bleiben? Ist er mit Freunden draußen auf der Straße unterwegs? Sobald er irgendwo hinein geht (Kneipe, Café, öffentl. Tanzveranstaltung, Kino ...) ist das natürlich gesetzlich klar geregelt.

Im Kino braucht er als noch 13jähriger sogar noch eine erwachsene Begleitperson, wenn der Film nach 20 Uhr endet. Wie das ist, wenn er zu den Freunden in die Wohnung geht, also privates Umfeld, habe ich jetzt auch nicht gefunden. Aber im Zweifelsfalle haben die Eltern immer das Recht, die Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen strenger als das Gesetz festzulegen. Und mit 13 Jahren ist er vor dem Gesetz sogar noch ein Kind, erst nach dem 14. Geburtstag ist er per Definition ein Jugendlicher.

Beim Bundestministerium der Justitz habe ich mir vor einiger Zeit mal kostenlos eine Broschüre "Meine Erziehung - da rede ich mit" bestellt, die sich an 10 - 17jährige Kinder und Jugendliche richtet. Den Hinweis darauf habe ich in der Zeitung gelesen. Das fand ich mal ganz angebracht, das Heft zu bestellen, da meine Tochter jetzt 11 Jahre alt ist und solche Themen auch irgendwann kommen werden. Hier kann man das Heft kostenlos als Print bestellen oder als PDF downloaden:

http://www.bmj.bund.de/enid/9089888e369c90aa2222451ad1201ab2,0/Publikationen/Meine_Erziehung_-_da_rede_ich_mit__1e9.html

Leider habe ich da die genaue Lösung auf deine Frage, sofern du mit "draußen" = "auf der Straße unterwegs oder bei Freunden in der elterlichen Wohnung" meinst, auch nicht gefunden. Aber trotzdem ist das Heft ganz interessant. Im Zweifelsfalle könntest du deinem Sohn ja auch, wenn er noch jünger wäre, erlauben bei Freunden sogar zu übernachten - dann natürlich die Aufsicht der Eltern der Freunde vorausgesetzt, was natürlich mit denen abgeklärt sein muss. Hier kämst du ja auch nicht in Konflikt mit dem Jugendschutzgesetz. Aber in dem Moment wäre eben ein anderer Erwachsener, nämlich die Eltern des Freundes für die Einhaltung dieser Vorschriften auch durch deinen Sohn, der ihnen anvertraut wurde, verantwortlich und dieser andere Erwachsene muss es wissen, dass er jetzt auch noch für ein Besuchskind verantwortlich ist. Also denke ich, dass du schon auch das Recht hast, zu bestimmen, dass dein 13jähriger Sohn um 20 Uhr zuhause sein muss. Egal, was das Gesetz sagt.

Vielleicht kannst du deine Frage dort über das Kontaktformular mal stellen oder hier auf diesen Seiten gibt es doch auch ein Rechtsforum ... ? Interessant fände ich die Antwort darauf auch ... also lasse es uns wissen, falls du eine schlüssige Antwort darauf bekommst.

Viele Grüße
Sylvia

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Vom Gesetz weiß ich es nicht - unser Gesetz sagt:

Antwort von Mojaka am 02.08.2009, 8:23 Uhr

Wenn am nächsten Tag Schule ist muss er um 19 Uhr zu Hause sein,

in den Ferien und am WE um 21 Uhr.

Sollte er in den Ferien wo anders schlafen wolle - ergibt sich ja manchmal so, dann müssen wir das vor 21 Uhr wissen, damit wir nicht warten.

Mein Sohn ist 14 und bisher klappt das ohne Widerrede.
Seine Freunde haben die selben Regeln, da gibt es dort keine Probleme.

Wie es wirklich gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht
Gruß Mo

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In der Broschüre vom bmj stehen

Antwort von otter am 02.08.2009, 12:09 Uhr

einige Beispiele, die ich sehr passend finde.

Ich zitiere mal die Seite 9, Beispiel: Mithelfen im Haushalt

"Dirk ist 16 Jahre alt und darf am Wochenende bis 21 Uhr
wegbleiben. Unter der Woche wollen seine Eltern, dass er
um 18 Uhr zu Hause ist, damit er für die Familie kochen
und auf seine kleine Schwester aufpassen kann.
Dirk findet das nicht in Ordnung, seine Freunde lachen
schon über ihn, außerdem hat er überhaupt keine Zeit
mehr für sich.
So belastend Dirk die Einschränkungen empfinden mag,
seine Eltern haben wegen ihres Sorgerechts die alleinige
Befugnis zu entscheiden, wann ihr Sohn am Wochenende
und in der Woche zu Hause sein muss. Ebenso dürfen sie
festlegen, wann Dirk im Haushalt helfen muss. Dazu ist er
seinen Kräften entsprechend verpflichtet (§ 1619 BGB).
Einem 16-jährigen Jugendlichen wird es durchaus zumutbar
sein, abends für die Familie zu kochen und auf die
kleine Schwester aufzupassen, besonders dann, wenn
beide Eltern berufstätig sind. Dass die Eltern aber kein
Drei-Gänge-Menü erwarten können, ist auch klar.
Dirks Eltern sollten aber berücksichtigen, dass Dirk im
Vergleich zu seinen Freunden Außergewöhnliches leistet.
Er kann daher erwarten, dass seine Eltern dies würdigen
und anerkennen. Er kann auch erwarten, dass seine Eltern
mit seinen Konflikten sorgsam umgehen. Wichtig ist es
deshalb, dass die Eltern Dirk erklären, warum sie diesen
Einsatz von ihm erwarten und dass sie auch mal überlegen,
ob es vielleicht Alternativen gibt. Außerdem sollten
sie Dirks Selbstständigkeit und Verlässlichkeit, die er mit
seinem Einsatz zeigt, bei anderen Entscheidungen
belohnen. So könnte man z. B. dafür am Wochenende
die Ausgehzeit verlängern."

Solche und ähnliche Beispiele findest du in dieser Broschüre, ich finde sie sehr gelungen.

lg

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Re: wie lange draußen bleiben?

Antwort von ChrissyF.71 am 02.08.2009, 12:20 Uhr

Die Regelungen, wie lange sich Dein Sohn draußen aufhalten darf, sind insoweit geregelt, was der Aufenthalt in Kino, Gaststätten und dergleichen anbelangt. Was die anderen Zeiten, wie lange er sich auf der Straße mit Freunden aufhalten darf, liegt einzig und allein in Deinem Ermessen. Allerdings finde ich 22 Uhr für einen 13-jährigen definitiv zu lange.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz-1-7-08-fliesstext,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

LG!
Chris

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kleine fee...

Antwort von sisyphos am 02.08.2009, 16:11 Uhr

ne, so würd ich das nicht erlauben. egal ob gesetzlich festgelegt, da würd ich auf "so lange du deine füße unter unseren tisch hast" verweisen :-)

lg

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