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Geschrieben von Si+Jo+Jo+Fr am 03.08.2009, 14:49 Uhr

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wenn das alles so stimmt, wuerde ich den Veranstalter anzeigen im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Sonst laeuft es naechstes Jahr mit den naechsten Kindern wieder genauso.

LG

 
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