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Geschrieben von sechsfachmama am 13.11.2010, 14:22 Uhr

gut zu wissen

dass fahrten ins ausland erst ab dem 19. lj erlaubt sind - außer skifahren u. ä.

du hast den zweiten satz vergessen: in begründeten ausnahmefällen ist eine befreiung von der pflicht der teilnahme möglich. ... schüler und schülerinnen, die von der teilnahme befreit sind, besuchen den unterricht einer anderen klasse oder eines anderen kurses.

klassenfahrten sollen höchstens aller zwei jahre stattfinden.
genau.
wenn aber lehrerin aufgrund von "kein bock auf wandertage" in jedem jahr eine klassenfahrt macht, dann ist irgendwann mal genug. und das fanden mehrere eltern, die gestreikt haben!

es gibt durchaus auch eltern, die keinen zuschuss vom amt bekommen, die klassenfahrt nicht bezahlen können und auch vom förderverein die hilfe nicht möchten.

es gibt auch eltern, die wissen, ihr kind kommt aus div. gründen mit einer klassenfahrt nicht klar - sei es körperlich oder psychisch und da wird auch kein tamtam gemacht. dann geht das kind in die schule und fertig. besser, als wenn man es dann am 2. oder 3. tag von sonstwo abholen muss und das geld ist auch im eimer.

habe noch keinen lehrer erlebt, der sich dort stur stellt und ich habe schon einige elternabende diesbez. besucht und probleme kennen gelernt.

 
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