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Geschrieben von sechsfachmama am 11.11.2010, 23:14 Uhr

kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

betrifft in meinem fall BL sachsen.

die veranstaltung ist eine Messe (also Chor, nicht Ausstellung), welche am Sonntag, 22.11. um 16 Uhr stattfindet. In der Stadt, wo auch die Schule ist, aber
1. kostet das Eintritt und
2. fährt kein Bus

3. hat mein Sohn sowieso keinen Bock


Die Lehrerin sagt, die Schüler müssen daran teilnehmen - es sei denn triftiger Grund liege vor - sie schreibt über diese Messe dann eine Arbeit in Musik.

Ich habe ihr einen Zettel mitgeschickt, dass mein Sohn nicht daran teilnehmen wird, da kein Bus fährt und wir in Familie unterwegs sind.

Das akzeptiert sie nicht und hat meinem Sohn die Eintrittskarte verkauft.

Heißt, unser bisschen Sonntagnachmittag ist im Eimer, weil einer von uns unseren Sohn zu dieser Veranstaltung bringen müsste, dort irgendwo in der Kälte im Auto wartet (da ebenso keinen Bock auf diese Messe) und ihn dann wieder mit nach Hause nimmt.

Dürfen die das den Schülern einfach so aufs Auge drücken? Ich sage nein, denn es ist definitiv keine Unterrichtszeit.
Und er kann auch nicht alleine dahin und zurückfahren.

Kein Problem, wenn sie sagen würde: wir hören uns das im Unterricht an oder: hier ist die CD, hört euch das zu Hause an ... das ist unser Thema.

Aber nicht so.

Auf unserem Landesschulamt hab ich schon auf den AB gequatscht und warte auf Rückruf.

 
94 Antworten:

Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von dhana am 12.11.2010, 7:39 Uhr

Hallo,

ja, soweit ich weiß kann man solche Veranstaltungen in die Schulezeit - und damit in die Schulpflicht mit aufnehmen.
Für die genaue Gesetzeslage musst du einen Lehrer fragen - aber wir hatten auch schon Theateraufführungen am Abend oder Schulfest am Wochenende - wo dann auch Schulpflicht bestand.
Die Messe ist einfach Unterricht - und Unterricht kann man nicht einfach sagen, ich hab keinen Bock da geh ich nicht hin.

Auch wenns nicht so toll in den Plan fürs Wochenende passt - versuch doch deinen Sohn eher zu bestärken, das das auch intressant sein kann - einfach mal eine Erfahrung die man sonst nicht macht.

Lg Dhana

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Ebba am 12.11.2010, 8:25 Uhr

nach meiner dumpfen Erinnerung kann die Schule definieren, welche außerschulische Veranstaltung verpflichtend sind.
Abgesehen davon, die Lehrerin macht dieses Angebot ganz sicher weder um die Schüler ärgern noch zu ihrem Privatvergnügen oder glaubst du, sie kann sich nix schöneres vorstellen als Sonntagnachmittag mit einer Horde Teenies eine Messe zu besuchen? Sie scheint doch eher noch ein gewisses Engagement mitzubringen. IMHO sollte man das als Eltern und Schüler zu schätzen wissen und auch gelegentlich (wird ja kaum andauernd vorkommen) ohne zu murren und mit Offenheit für neue (Hör-)Erfahrungen annehmen.
Den Fahrweg könnt ihr Euch vielleicht mit anderen Eltern teilen.
Die Auskunft des Schulamtes würde mich aber dennoch mal interessieren. Vielleicht magst du davon berichten.

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Tja,ist ja auch schlimm,

Antwort von wauwi am 12.11.2010, 8:38 Uhr

wenn versucht wird, den Kindern mal ein bisschen Kultur zu vermitteln....... Da ist ein vergammelter verregneter Novemberfamiliennachmittag sicherlich sinnvoller.....
Gerade, wenn das nicht so euer Ding ist, wird das für euren Sohn sicherlich eine tolle Erfahrung - vielleicht solltet ihr mitgehen, die Akustik in Kirchen ist meist sehr beeindruckend.

Zu deinen Negativgründen:

1. wenn ihr kein Geld dafür habt, dann sagt es der Schule; sie hat Töpfe, aus denen sie euch unterstützen kann.
2. er hat Mitschüler, da findet sich eine Fahrgelegenheit.
3.gibt es nicht in schulischen Angelegenheiten, vollkommen falsche Einstellung, die ihr NICHT unterstützen solltet.

Viel Spaß
wauwi

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diene Einstellung darüber finde ich nicht gut

Antwort von Claudia36 am 12.11.2010, 9:08 Uhr

Als Eltern sollte man schon soweit auf die Kinder einwirken....das man nicht selber sagt....das ist blöd und darauf habe ich keinen Bock.
Es ist eine schulische Veranstaltung und an der hat man teilzunehmen punkt Auch wenn es am Sonntag ist.
Wahrscheinlich singt der Chor nicht in der Woche sondern nur am Sonntag.

Wenn nicht gerade Omas 80. Geb. an den Tag fällt dann kann man auch das Kind ermutigen an solcher veranstaltung teilzunehmen im Nachhinein ha´t noch niemand etwas Kultur geschadet.

Das wird ja auch sicher eine Ausnahme sein das solche Veranstaltungen am WE stattfinden, oder glaubst du das der Lehrer sich die WE auch noch um die Ohren schlagen möchte.-....nein!
Die Lehrerin deines Sohnes zeigt hier selber schon viel Initiative und das sollte ihr hoch angerechnet werden, denn solche Lehrer finden sich nicht oft.

Und was das fahren dahin betrifft.....man kann Fahrgemeinschaften bilden...einer bringt und einer holt ab....fertig.

Falls die Eintrittskarte zu teuer ist dafür hat jeder Schule Töpfe damit auch weniger betuchte Schüler an verscheidenen Schulveranstaltungen teilnehmen können.
LG
Claudia

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von +emfut+ am 12.11.2010, 9:21 Uhr

In Fumis Schulklasse wurde dieses Schuljahr die "Aufgabe" gestellt, daß jedes Kind wenigstens vier Mal ins Theater zu gehen und anschließend darüber eine Kritik zu schreiben hat. Die Kritiken fließen in die Note ein. Immerhin: Die Eintrittskarten zahlt auf Antrag die Schule.

Ich finde das toll - und Fumi auch. Sie hat sich schon mit ein paar Freundinnen zusammengetan, die dann gemeinsam gehen. Wir Eltern holen die Kinder dann reihum ab - hinfahren können sie alleine, aber zum Zurückfahren abends ist es dann doch eher zu spät.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Emmi67 am 12.11.2010, 9:40 Uhr

Natürlich düfen die Lehrer das und bei uns kommt das auch öfter vor. Gestern war z.B. eine Theatervorstellung Pflicht, von 17.45 bis 19.30. Das war für uns sehr schwierig zu organisieren, da wir nur ein Auto haben, es ziemlich weit weg war von uns, ich zeitgleich arbeiten musste und ein anderer Sohn zeitgleich zum Fußballspiel musste ( noch viel weiter weg). Wir haben es aber dann doch geschafft. Über das Theaterstück wird natürlich auch was im Unterricht gemacht.
Ich finde es gut, dass die Kinder an kulturelle Ereignisse herangeführt werden, was sonst wohl nicht unbedingt passiert, besonders, wenn schon die Eltern "kein Bock" haben. Eine CD ist doch nicht dasselbe!

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Spellbound am 12.11.2010, 10:06 Uhr

Muß den anderen Beipflichten und obwohl ich an kulturellen Veranstaltungen kein Interesse habe, sehe ich das für meine Kinder eine als Chance, etwas anderes kennenzulernen. Und ich bin auch noch nicht zu alt um meine meinung zu ändern. Meist genieße ich Dinge an denen ich glaubte kein Interesse zu haben. ( Super satz )

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betr. fahrgemeinschaften usw.

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 11:33 Uhr

aus unsrem ort geht kein kind in die klasse meines sohnes, aus dem nachbarort auch nicht. unsere schule hat ein einzugsgebiet von ca. 25 km rundherum und es gibt fast keinen schüler in den großen profilklassen, der mit einem aus dem ort in die klasse geht.
es gibt noch eine schülerin aus einer anderen klasse, die auch daran teilnehmen sollen, aber deren eltern fahren auch nicht.
sie haben ein geschäft, welches sonntags geöffnet ist.
wie sie das problem lösen, weiß ich nicht.

wenn der öffentliche nahverkehr nutzbar wäre, dann sähe die schon anders aus.

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Re: betr. fahrgemeinschaften usw.

Antwort von Ebba am 12.11.2010, 11:43 Uhr

wie weit entfernt ist denn die Schule? vielleicht können sich die Kinder auf dem Hinweg ein Taxi teilen. Auf dem Rückweg kann sie dann ja sicher jemand abholen, oder?

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Mariakat am 12.11.2010, 12:09 Uhr

Also, wenn dein Sohn eh kein Bock hat, dann sollte es vielleicht doch lieber zuhause bleibe bevor er den anderen die FReude/ vorstellung zerstört. Von Seiten der Leherin finde ich es aber auch doof, dass sie ihm die Karte verkauft hat. Warum hat sie denn dein Sohn bezahlt? Er hätte ja sagen können, dass er kein Geld dabei hat. Wenn es nicht geht, dann geht es nicht, wenn ihr nicht fahren könnt, dann gehts halt nicht.
Ist es in einer besonderen Chorklasse oder so, dass er da singen muss? Hattet ihr nicht vorher gewusst, dass sowas ansteht?
Gruß mariakat

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Re: antwort vom schulamt usw.

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 13:00 Uhr

betr. taxi hin und abholen selbst: ein taxi kostet ne menge geld, auch wenn man die kosten teilt.
wenn ich sowieso abholen muss, dann habe ich auch die kosten für hin- und rückfahrt, dann kann ich mir das taxi sparen und im auto vor mich hinfrieren.

nein, er ist in keiner chorklasse, sie nimmt es im unterricht dran.
man könnte sich das auch über youtube anhören ...

warum mein sohn die karte überhaupt genommen hat, verstehe ich nicht wirklich, aber er ist ein schlechter nein-sager allg. und vertritt dann nicht hartnäckig seine meinung (egal zu welchem thema - naja, wenns um noch nicht erledigte hausarbeit geht, da kann er schon hartnäckig sein ...)

nein, es wurde vorher nicht darüber informiert, nur eben jetzt die mitteilung, dass die schüler diese veranstaltung besuchen müssten - und auch nur mündlich über die schüler.


die antwort vom amt:
es gibt eine mitwirkungsverordnung für eltern und schüler und in dieser steht, dass eltern grundsätzlich vorher (in elternabenden z. b.) über solche anstehenden dinge und kosten zu informieren sind.
und wenn eltern sagen: unser kind geht nicht dorthin, wir übernehmen auch keine kosten (egal ob man nicht kann, nicht will, das spielt keine rolle), dann darf ein lehrer dazu niemanden verdonnern.
und der lehrer darf auch dieses thema nicht als klassenarbeit, referat oder sonstiges behandeln.

die dame sagte mir, dass sie allg. sehr erstaunt ist, was eltern in der beziehung mit sich machen lassen.
egal ob es kino, theater, sonstige kultur, unsummen an geld für klassenfahrten sind - eltern MÜSSEN gar nix!

und es muss weit im vorfeld eben nachgefragt werden, ob dieses oder jenes für die klasse gemacht werden kann, ob die eltern die kosten übernehmen usw.

und nichts davon ist passiert.

es wird allg. nur gesagt: wir fahren am x. ins theater, kostet ... wir fahren dahin, kostet .... und das ist verboten, auch wenn die lehrer es gerne so hätten.

werde mich jetzt also mit dem klassenlehrer, elternsprecher in verbindung setzen, um es zu klären

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bei uns gibt es auch solche veranstaltungen,

Antwort von dingdong am 12.11.2010, 13:42 Uhr

find ich nicht schlimm, da gehen wir dann auch also familie hin, ich würde nicht im auto warten, da könnt ihr mit rein gehen...

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Das Ergebnis wird sein...

Antwort von magistra am 12.11.2010, 14:00 Uhr

... dass es eine Menge Ärger gibt, z.T. auch für die Lehrerin, dass im zweifelsfall der Direktor die Vorgaben des Schulamts an das Kollegium weitergibt, dass sich die Lehrer ziemlich drüber aufregen, da sie ja immerhin, wie vorhin jemand geschrieben hat, auch nicht unbedingt Lust haben, ihre Nicht-Schulzeit mit Schülern zu verbringen.
Und dann werden sie sich sagen: Dann machen wir das eben in Zukunft nicht mehr.

Traurig finde ich, dass du das wahrscheinlich sogar gut findest.

Warum hast du ihn nicht einfach daheim gelassen und die Kirche im Dorf gelassen? Mit dieser Aktion demotivierst du engagierte Lehrer!

Abgesehen davon kann ich kaum glauben, dass die Antwort vom Schulamt genau so war, aber ich nehme es mal hin.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Suki am 12.11.2010, 14:10 Uhr

was verpasst dein sohn denn an diesem tag im kreise der familie?

da kommt ein lehrer daher, der mal nicht nur die öde schulbank drücken lässt, sich die mühe macht, den kindern kultur nahe bringen möchte und du boykottierst ihn?
was habt ihr denn als familie für kühe zu melken, dass euch "das bisschen sonntagnachmittag" so extrem heilig ist?
ich vermute eher, es hat keiner von euch lust, den sprößling zu fahren. im auto muss niemand warten, man kann sich auch in einem café an einem kaffee festhalten - für eine stunde.
im übrigen boykottierst du nicht nur diesen einen (!) nachmittag, sondern den ganzen unterricht. die geplante klassenarbeit wird ja nach deinen angaben dann auch nicht mehr machbar sein. dein kind ist nicht dabei und es darf darüber sowieso nicht geschrieben werden.

suki

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Re: Das Ergebnis wird sein...

Antwort von Spellbound am 12.11.2010, 14:14 Uhr

Hach wie schön , ihr könnt zuhause bleiben. Arme Lehrer !
Ich werde morgen früh eine halbe Stde Auto fahren um eine Leier schnitzen zu dürfen. materialkosten 50 Euro. Ich freu mich schon !
Gestern waren wir Laterne laufen, Montag die Tochter Laterne laufen. Fahrzeit jedesmal 30 Min. ( 1 Weg) !
Vielleicht sollte man lieber mitorganisieren um dem Lehrer mal den Rücken zu stärken und ihn etwas zu entlasten .

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von frotteemonster am 12.11.2010, 14:15 Uhr

Vielleicht versucht ihr das doch irgendwie zu organisieren? Sieh es mal als Chance für dein Kind etwas Neues kennenzulernen.
Schade, dass du ihm das nicht ermöglichen willst. Ich würde mich für mein Kind freuen und eine Aufführung ist doch etwas ganz anderes als bei youtube zu sehen/hören, das ist doch gar kein Vergleich!

Ich werde nie vergessen, wie meine kleine Tochter bei ihrem ersten Besuch eines Konzertes mit einem richtig großen Orchester meinte "Mama, das kribbelt ja so toll im Bauch!". Ja, das ist Musik. Konserve kann da nicht mithalten....wir haben die Musik auch auf CD, aber das live- Erlebnis ist etwas vollkommen anderes...die Stimmung im Saal/Kirche, das Stimmen der Instrumente, das Erlenben des Kribbelns...

Viele Grüße
Katrin

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Ich bin erstaunt.

Antwort von Cata am 12.11.2010, 15:00 Uhr

Ich haette nicht gedacht, dass das so geht.
Wenn meine Kinder mit der Klasse einen Ausflug machen, selbst waehrend der Schulzeit, muss ich vorher schriftlich zustimmen. Ueber jeden Furz in jeder Klasse meiner beiden Schulkinder werde ich taeglich per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Sogar Hausaufgaben fuer den Kleinen kommen per E-Mail.
Wenn ich sag, sie kommen nicht, dann ist mein Wort Gesetz. Dafuer muss ich gar keine Gruende angeben. Wir koennen ja auch waehrend der Schulzeiten in den Urlaub fahren.
Aber das ist halt auch USA und nicht Dtl.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 12.11.2010, 15:07 Uhr

Das Leben dreht sich nicht immer nur um das LUSTprinzip!

Deshalb, und auch aus den hier schon dargelegten Gründen finde ich es unverständlich, dass du deinen Sohn von der Veranstaltung befreien möchtest.

Es geht um EINEN Sonntagnachmittag im Jahr, und davon auch nur geschätzte 2 Stunden.

In dieser minimalen Zeit hätte dein Sohn im Handumdrehen etwas ihm unbekanntest kennengelernt, ein (vielleicht schönes) Erlebnis gehabt, etwas für die Schule gelernt und fürs Leben - nämlich das LUST nicht immer regiert.

Achja, man könnte sicherlich aus dem angebrochenen Nachmittag auch etwas schönes machen, vielleicht ließe sich auch ein Familienausflug in die Stadt anschließen oder voransetzen - dafür muss man aber wollen.

Wegen sowas das Landesschulamt anzurufen ist....... ähhh......

Da engagieren sich Lehrer, bringen ihre freie Zeit für die Schüler ein, und dann das. Sehr schade!

LG
S

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 15:39 Uhr

dingdong:
natürlich könnte ich da mit reingehen - aber es kostet eintritt und die 7 oder 10 euro hab ich nicht.


magistra:
noch habe ich in der schule nicht angerufen

ich würde meinen sohn ja zu hause gelassen, genau das habe ich jener lehrerin mitgeteilt. aber sie akzeptiert das nicht und deklariert es als pflichtveranstaltung

ja, die antwort vom schulamt war genauso, wenn du dich überzeugen möchtest, kann ich dir gerne die telefonnummer geben, dann kannst du selbst dort nachfragen.


Spellbound: ich organisiere mehr mit, als du vielleicht denkst - es geht bei meiner frage ausschließlich um eine rechtslage. und auch zu den festen, die ich in der gs usw. mit organisiere, kann man keinen verpflichten

50 euro Materialkosten würde ich nicht bezahlen. ganz ehrlich: soviel geld gebe ich nicht mal im jahr für schuhe für mich aus!


Suki:
Sonntagnachmittag ist die einzige Zeit, die wir in Familie mal "ohne irgendwas zu arbeiten" verbringen. Sonntagvormittag sind wir im Gottesdienst, dann kommen wir gegen 1 nach Hause, sind mit dem Mittag zwischen 2 und 3 fertig und haben ein paar wenige Stunden mal miteinander.
Samstag ist allg. Putzen, Hausaufgaben bergeweise bei den Großen (teilweise sonntags auch noch)

keine Lust zum Fahren - das hat nichts mit Lust zu tun: ganz einfach, mein Auto fährt nicht mit Wasser und in ein Cafe setzen und nix kaufen geht auch nicht. Kostet alles Geld, läppert sich zusammen.


frotteemonster: natürlich ist live nicht vergleichbar mit mattscheibe gucken - aber eine Lösung für die, die eben da nicht hinfahren können/wollen.


Cata: so ähnlich ist das in D auch, nur das die meisten Eltern das alles einfach hinnehmen, als sei es Gesetz und Pflicht. Dem ist aber überhaupt nicht so.


suchepotentenmannfürsleben: Familienausflug - in der Stadt gehen meine Kinder zur Schule und da gibts nix, was man angucken könnte.

Beim Schulamt anrufen ist mein gutes Recht, denn Eltern sind die Geldgeber für diese ganzen Dinge. Und wenn ich mir über meine Rechte und Pflichten nicht im klaren bin, dann rufe ich bei dem an, der es genau weiß.


Entfernung beträgt ca. 11 km


Übrigens schon gewusst, dass eine Schule KEINE Eltern dazu verpflichten kann, dass sie einen Computer mit Internet haben müssen, wenn ihr Kind auf diese Schule gehen möchte?
Wenn eine Schule das als Voraussetzung macht, dann muss die Schule auch den Computer zur Verfügung stellen - stand erst in der letzten Familie & Co.

Aber meist wird den Eltern ja weißgemacht, dass sie für Computer und Internet zu sorgen haben.


Und Busfahrer dürfen keine Schulkinder vor die Tür setzen/nicht mitnehmen, wenn sie keine Fahrschein haben. Das ist bei Minderjährigen verboten - wird aber trotzdem immer wieder praktiziert.

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Re: betr. fahrgemeinschaften usw.

Antwort von Emmi67 am 12.11.2010, 15:46 Uhr

Aber ihr könntet doch fahren und habt nur keine Lust, oder?

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Emmi67 am 12.11.2010, 15:51 Uhr

Also: 11 km kann ein 16 !!-jähriger ja wohl locker mit dem Fahrrad zurücklegen.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von +emfut+ am 12.11.2010, 15:56 Uhr

Zitat:
"Cata: so ähnlich ist das in D auch, nur das die meisten Eltern das alles einfach hinnehmen, als sei es Gesetz und Pflicht. Dem ist aber überhaupt nicht so."

Das stimmt so nicht und das gibt die Antwort vom Schulamt auch nicht her. Das Schulamt sagt lediglich, daß solche Veranstaltungen VORHER angekündigt werden müssen, bei einem Elternabend, was hier versäumt wurde.

Der gravierende Unterschied zwischen Deutschland und USA ist der, daß es hier eine Schulpflicht gibt und in USA nicht. Im Rahmen dieser Schulpflicht kann einiges von den Schulen in Deutschland verpflichtend vorgegeben werden. In den USA kann man, wie Cata schrieb, sogar während der Schulzeit in Urlaub fahren - eben weil Schule keine verpflichtende Veranstaltung ist.

Auch Klassenreisen sind verpflichtend - da bin ich mir sehr sicher. Auch deswegen, weil die ARGE sie bezahlt.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von RR am 12.11.2010, 16:27 Uhr

Hallo
ich hätte gesagt wir haben dieses WE eine Familienfeier 600 km weit weg u. schon Zugfahrkarten u. Zimmer gebucht ....

Ne im Ernst, ich finde das auch nicht o.k., schließlich muss man ja auch unterschreiben wenn das Kind mit ins Landschulheim soll u. da kann ich als Mutter auch NEIN sagen! Warum sollte ich es dann in diesem Falle nicht dürfen - auch wenn es mit Trick ist....

Mein Schwager hat mir letzten Sonntag erzählt dass sie Sonntags mit beim Schulausflug waren - das fand ich ja schon sehr seltsam. Am Sonntag möchte ICH bestimmen wie ich den verbringe. Und 25 tobende Kinder u. deren Eltern gehören da definitiv nicht dazu.....

viele Grüße

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Henriette am 12.11.2010, 16:43 Uhr

Hallo,

da der Besuch dieser Messe im Kontext mit Unterricht steht, handelt es sich um eine Schulveranstaltung, deren Besuch verpflichtend ist auch wenn es am Wochenende statt findet.

Henriette

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keine Ahnung ob sie das"kann" oder...

Antwort von Tathogo am 12.11.2010, 17:07 Uhr

..."darf"...aber ganz ehrlich:Wo ist dein Problem?

Ist bestimmt nicht JEDEN Sonntag der Fall dass sie sowas einfordert und manchmal muss man vielleicht einfach da durch...ob man nun "Bock" hat,oder nicht...

Erst wird gemeckert dass die Kids immer mehr"versumpfen" und dann wird beim LANDESSCHULAMT(!!!) angerufen wenn eine Lehrerin MAL nen ausserschulischen,kulturellen Einsatz fordert...

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Spellbound am 12.11.2010, 17:16 Uhr

Nein meine runtergesetzten Deichmann Schuhe kosten auch nicht 50 Euro im Jahr, es sei denn ich prasse mal . dann komme ich bestimmt auf 60 Euronen. Meine Kleidung ist von Freundinnen secondhand. 50 Euro für das Stück Holz gebe ich (gern) aus. Der Lehrer hat das Geld vorher ausgelegt und ich würde keinen Widerspruch wagen. Der Mann hat das Stück im Baumarkt selbst zersägt und seine Freizeit geht häufig für unsere Kinder drauf.
Gut, wenn Du das Geld nicht hast, überleg Dir etwas. Die Lösung mußt Du finden. Im Sinne Deines Kindes !

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Re: ich bin "begeistert",

Antwort von Julie am 12.11.2010, 17:17 Uhr

Na super, mit DER Einstellung,die du in deinem letzten Satz offenbarst, wünsche ich dir für die nächsten zwölf Jahre viel Spaß bei der Begleitung deines Sohnes durch die Schulzeit.
Durch derartiges Blockade-Denken entsteht die wahre Bildungsarmut !!!

Der Bildungsauftrag der Schule ist weit mehr als pure Wissensvermittlung.

Aber ruft gerne beim Schulamt an, die Kollegen dort haben dann wenigstens einen vergnüglichen Freitagvormittag ......

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nein, klassenfahrten sind keine pflicht!

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 18:04 Uhr

es besteht schulfplicht und dann gehen die nicht mitfahrenden schüler in eine andere klasse!

meine tochter ist dieses jahr nicht mitgefahren und wird vermutlich auch zur abschlussfahrt nicht mitfahren, wenn die lehrerin durchdrückt, dass sie mit dem bus nach spanien fährt (eltern sind dagegen - bis jetzt noch)

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Re: betr. fahrgemeinschaften usw.

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 18:13 Uhr

es geht nicht um lust oder nicht, sondern dass ich dafür fahren muss. würde ein bus fahren, würde es nix kosten, denn er hat eine fahrkarte.

und dass das ohne vorankündigung aufdiktiert wird.

gestern hätten sie von deutsch aus ins theater gehen sollen - wojzek - ganz ehrlich, das würde ich mir auch nicht antun wollen.
und die lehrerin hat von den schülern, die nicht wollten das auch akzeptiert und gesagt: ich kann euch nicht dazu verdonnern, es ist außerhalb der schule.

auch wenn sie das grad im unterricht behandeln

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gut, dass du weißt, was alles nicht sein darf und nicht sein muss

Antwort von Suki am 12.11.2010, 18:20 Uhr

über deine rechte weißt du genaustens bescheid. das ist wirklich bemerkenswert. ich wusste das alles nicht. wieder was gelernt. auch wenn es meine kinder, ihren schulalltag nicht tangieren wird. weil meine kinder an solchen veranstaltungenteilnehmen werden und laptopsbekommen werden, wenn es für die schule notwendig sein sollte.

ich kann immer noch nicht verstehen, wieso es nicht funktionieren kann an diesem einen sonntag.
es geht um 11km! du hast keine 5€ für sprit über? eine paar pfandflaschen und das problem ist gelöst.
es gibt keine oma, keine patentante, keinen freund der familie, der dein kind notfalls fahren würde?

ich glaube, dass du es nicht möglich machen möchtest. das ist der springende punkt.

s.

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gut, dass du weißt, was alles nicht sein darf und nicht sein muss

Antwort von Suki am 12.11.2010, 18:20 Uhr

über deine rechte weißt du genaustens bescheid. das ist wirklich bemerkenswert. ich wusste das alles nicht. wieder was gelernt. auch wenn es meine kinder, ihren schulalltag nicht tangieren wird. weil meine kinder an solchen veranstaltungenteilnehmen werden und laptopsbekommen werden, wenn es für die schule notwendig sein sollte.

ich kann immer noch nicht verstehen, wieso es nicht funktionieren kann an diesem einen sonntag.
es geht um 11km! du hast keine 5€ für sprit über? eine paar pfandflaschen und das problem ist gelöst.
es gibt keine oma, keine patentante, keinen freund der familie, der dein kind notfalls fahren würde?

ich glaube, dass du es nicht möglich machen möchtest. das ist der springende punkt.

s.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Suki am 12.11.2010, 18:24 Uhr

stimmt 25 tobende kinder soll gefälligst der lehrer unter der woche zum ausflug schleppen und alleine beaufsichtigen. schließlich hat er sich den job selbst ausgesucht, arbeitet nur halbtags, verdient gutes geld, als beamter sogar noch mehr(!) und hat zig ferientage, wo er sich von all dem stress ausruhen kann.

s.

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Es ist auch völlig egal, ob es es eine verpflichtende Veranstaltung sein darf oder nicht

Antwort von wauwi am 12.11.2010, 18:42 Uhr

Die Lehrerin bietet den Kindern Kultur an. immer weniger Kinder und auch Erwachsene haben Interesse sich mit Kultur, in welcher Weise auch immer, auseinander zu setzen.
Da verstehe ich nicht, warum Eltern nicht jede sich bietende Möglichkeit beim Schopf ergreifen, ihren Kindern Kultur nahe zu bringen.
Und, sorry, dein Sohn ist sechzehn, wie stellt er sich die Zukunft vor?
Praktikum? Kein Bock, braucht man ja nicht wirklich........
Ich finde, schulische Veranstaltungen, selbst, wenn sie keine Pflicht sind, soolten schon möglichst wahrgenommen werden.
Desweiteren habe ich den Eindruck, dass die von dir genannten Gründe nur vorgeschoben sind (denn für alle gibt es eine Lösung), weil euch Kultur schlicht und ergreifend egal ist und ihr die Mühe scheut, sich damit auseinander zu setzen. Schade, so gehen deinem Sohn eine Menge positiver Eindrücke verloren.
Wie soll er Interesse daran entwickeln, wenn du seine Lustlosigkeit auch noch unterstützt?
Inet und richtige Musik sind doch ganz unterschiedliche Sachen. Es ist genauso, als wenn du dir Gemälde immer nur auf Postkarten anschaust und nie im Original. Oder darf er auch nicht ins Museum?

Wauwi

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war an rr gerichtet + zusatz

Antwort von Suki am 12.11.2010, 18:44 Uhr

du würdest in dem fall dein kind zum lügen anstiften? was, wenn der lehrer nach dem wochenende dein kind fragen würde, wie es denn die vermeintlich reise war?
ich hatte eigentlich einen anderen eindruck von dir.

lg suki

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Re: gut, dass du weißt, was alles nicht sein darf und nicht sein muss

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 18:53 Uhr

schön, wenn du das alles für deine kinder kaufen kannst, ich kann es nicht.

5 euro für sprit "eben mal so" sind sehr viel geld.
die pfandflaschen, die zu hause sind, hab ich auch vorher bezahlt - oder meinst du ich soll mal durch die stadt die papierkörbe abklappern gehen?
und meine paar flaschen bringen kein geld, denn ich krieg nur wieder, was ich bezahlt hab

nein, es gibt keine oma - eine fährt kein auto und opa fährt auch nicht mehr aus altersgründen, andere viel zu weit weg und würde auch nicht fahren, patentanten haben wir nicht, freunde der familie im ort auch nicht - und wenn ich da jemanden "bestellen" würde, müsste ich dem ja auch das benzin bezahlen - also dasselbe in grün.

der springende punkt ist nach wie vor, dass mein kind zu einer veranstaltung gezwungen werden soll, zu der es der lehrer aber nicht zwingen kann, die eltern vorher nicht gefragt wurden und man jetzt sehen darf, wie man das kind dahin bekommt, wenn keine busse fahren.

hätten wir kein auto, ginge es auch nicht.

fahrrad fällt definitiv aus, würde mir nicht im traum einfallen, in dieser jahreszeit meinen sohn mit dem rad zu schicken
und selbst wenn es sommer wäre, würde er nicht fahren,
da es bei uns keine radwege gibt und die nicht so stark befahrene strecke "hintenrum" kennt er nicht, dann müsste auch einer mitfahren.
auf der stark befahrenen straße unterwegs zu sein ist fast lebensgefährlich

und wenn man eine tour gefahren ist, braucht man den rest des tages nix mehr. würde ich ihm nicht zumuten und auch keinem anderen kind so aus der kalten - jemand der täglich mit dem rad fährt und trainiert ist, der kann das ja machen. wir mit sicherheit nicht.

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Re: Es ist auch völlig egal, ob es es eine verpflichtende Veranstaltung sein darf oder nicht

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 18:58 Uhr

noch geht er zwei jahre zur schule, was dann kommt, darüber mache ich mir noch keine gedanken. was wann wo studiert wird oder nicht, dazu muss er erstmal sein abi bestehen.

mir ist kultur mit sicherheit nicht egal, es geht nach wie vor um die herangehensweise und den zeitpunkt

ins museum - wenn er interesse hätte, es hier eins gäbe, wo er hinwill und ich mit dem fam.pass kostenlos reinkomme - dann bitteschön.
bisher interessiert ihn das wenig.

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Re: Es ist auch völlig egal, ob es es eine verpflichtende Veranstaltung sein darf oder nicht

Antwort von +emfut+ am 12.11.2010, 19:04 Uhr

Zitat:
"bisher interessiert ihn das wenig."

Warum wundert mich das nicht?
Interesse fällt nicht vom Himmel - das muß man schon wecken.

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Re: gut, dass du weißt, was alles nicht sein darf und nicht sein muss

Antwort von Suki am 12.11.2010, 19:26 Uhr

ich verwette meinen hintern dafür, dass dein sohn (und auch du?) eine möglichkeit finden würde, wenn es ein spaß-ausflug wäre
a´la "filmstudios babelsberg", kostenlos für alle schüler, abfahrt ab schule.
meine mutter ist lehrerin und bei solchen veranstaltungen wie oben genannt, schaffen es dann tatsächlich plötzlich alle eltern ihre kinder pünktlich in die schule zu schaffen. auch morgens 5uhr30.
stehen theater oder museum an, erscheinen einige einfach erst gar nicht.

wie dem auch sei. ich wünsche dir ein schönes wochenende. so oder so.

suki

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bei verkaufsoffenen Sonntagen gibt es Richtlinien....

Antwort von RR am 12.11.2010, 19:39 Uhr

Hallo
nämlich die, dass die Mitarbeiter vorher 1 freien Tag brauchen. Wie ist das denn bei den Schülern?

Und ja ich würde meinem Kind sagen, dass es in dem Falle eine Notlüge nehmen darf. Wenns sein muss ist die Fahrt eben ins Wasser gefallen weil es krank wurde....

Mein Vater musste jedes Jahr 4 Wochen in Kur. Meine Mutter (die ihn jahrzehntelang pflegen musste) u. ich nutzten um diese Zeit immer 2 Wochen um von zu Hause aus Urlaub zu machen. Ich bin 22 Jahre bei einer großen Fa. arbeiten gegangen u. hätte höchstens 5x dort wirklich Urlaub bekommen wenn ich immer ehrlich gesagt hätte "ich bleibe daheim". Denn dann hätte ich verschieben müssen. Ich habe immer sehr früh schon dort Urlaub angemeldet. Immer kam kurz davor eine org. Änderung u. es hiess "verschieben". Nö nicht mit mir!

viele Grüße

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Re: Es ist auch völlig egal, ob es es eine verpflichtende Veranstaltung sein darf oder nicht

Antwort von vallie am 12.11.2010, 19:40 Uhr

du emfut, wenn das alles sechsfach passieren soll, wird das schwer....

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Re: Es ist auch völlig egal, ob es es eine verpflichtende Veranstaltung sein darf oder nicht

Antwort von +emfut+ am 12.11.2010, 19:51 Uhr

Nun ja, ich bin ja gnadenlos, ich zerre notfalls auch vier und mehr Kinder ins Museum, wenn ich da grad Lust drauf habe.

Zumal: Wenn sie sowas wirklich ersprießlich finden würde, dann würde sie jetzt doch die Gelegenheit ergreifen, daß jemand anders das Interesse an Kultur im Sohne weckt und ihr damit Arbeit abnimmt.

Ich schiebe es eher auf die Pampa. Nenne mich fies - aber einer der Gründe, warum ich mitten in München und nicht im billigeren Kleinkleckersdorf wohne, ist das kulturelle Angebot. Und zwar in erster Linie nicht, weil ich die Kinder hinschicken will, sobald sie alleine Bus fahren können, so nach dem Motto: "Geht da mal hin, weil ein bißchen Kultur hat noch keinem geschadet!" Sondern weil ICH gerne ins Theater und Museum gehe. Okay, Konzerte sind nicht so meines, aber da wäre ich dann wieder dankbar, daß die Schule es übernehmen würde, auch für solche Art der Kultur das Interesse zu wecken.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Namens-Fee am 12.11.2010, 20:21 Uhr

Ich wäre begeistert, wenn ein Lehrer in seiner Freizeit mit den Kindern/Jugendlichen etwas unternimmt und würde alles daran setzen, meinem Kind dies zu ermöglichen. Ob es ihm gefällt oder nicht, weiß es doch erst hinterher und nicht schon im Vorwege - selbst wenn ICH keinen Bock auf sowas hätte, sehe ich doch zu, dass meine Kinder alles nur Mögliche kennenlernen können um sich selber (!) ein Urteil zu bilden.

Dein Sohn ist 16? Was möchte ER denn überhaupt? Springt er immer nach Deiner Pfeife und redet nach Deinem Munde? So hört es sich hier an...
Mama mag es nicht, also ich auch nicht?

Das Geld ist kein Argument - für den Eintritt gibt es Fonds an den Schulen, die die Kosten für bedürftige Familien übernehmen.

11 km? Selbst an einer befahrenen Straße ist ein 16jähriger sehr wohl in der Lage diese Strecke per Fahrrad zu bewältigen (dazu muss das Rad natürlich verkehrssicher sein). Einen 10jährigen würde ich hier auch nciht fahren lassen, aber wenn der Junge fast erwachsen ist?! Was machst Du denn in zwei Jahren? Lässt ihn dann völlig untrainiert und unvorbereitet auf die Allgemeinheit los? Nimmst ihm weiterhin alles ab? Kein Bock - dann lass es halt, ist egal?

Wie gesagt, ich wäre froh über solche Lehrer und würde diesen Termin unabhängig von der Rechtslage (die mir völlig egal wäre) als Pflicht ansetzen und basta.

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Re: Vielleicht will der Junge ja hin

Antwort von Namens-Fee am 12.11.2010, 20:23 Uhr

und hat deshalb die Eintrittskarte gekauft? Traut sich aber nicht, das vor der Mutter zuzugeben, weil die das sowieso für unnötig hält?

Jugendliche sagen oft genug A und meinen B !

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 20:41 Uhr

nein, er springt nicht nach meiner pfeife - ich wusste von der ganzen sache gar nichts, bis er mir sagte, dass das eben da sei und er eh nicht hingeht, weil ...

mama mag nicht, habe ich nie behauptet

er fährt nicht mit dem rad, auch nicht 3 km. eine radtour in zwei jahren mit hängen und würgen. soll ich ihn vor die tür schmeißen und das rad für die füße knallen? und dann im stockfinsteren wieder heimradeln lassen?
selbst ich würde nicht mit dem rad fahren und ich fahre gerne.

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Re: der Vergleich hinkt nicht nur, .....

Antwort von Julie am 12.11.2010, 20:54 Uhr

der bewegt sich an zwei Krücken vorwärts...
Erstens hat das "Kind" (16 Jahre alt, könnte theoretisch auch schon in der Ausbildung sein) ja am Samstag ja frei, zweitens ist ein Theater-/Konzertbesuch keineswegs mit einem Schulvormittag zu vergleichen,
drittens finde ich es höchst befremdlich, dass du dein theoretisches Lügengerüst als "Notlügen" bezeichnest (weißt du überhaupt, was "Not" bzw. eine "Notlüge" ist ?) und viertens ist es ganz was anderes, ob ich einen berechtigten Anspruch (deinen bereits genehmigten Urlaub) "verteidige" oder ob ich aus purer Bequemlichkeit oder aus reinem Desinteresse lüge.
Ich gehe jede Wette ein, dass der Jugendliche, wenn es um eine private Party oder um ein "cooles" Konzert gehen würde, durchaus in der Lage wäre, die 11 km zu überbrücken - und wenn er laufen müsste.......

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Layama am 12.11.2010, 21:13 Uhr

Böse Lehrerin, was sie da von den armen Kindern abverlangt !
Wie kann man nur....


Lieber Gott nimm mir alles, nur nicht meine ausreden!

lg layama

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auch mitsenfen

Antwort von golfer am 12.11.2010, 21:28 Uhr

sehr befremdliche Einstellung......nach dem Motto "Was der Bauer nciht kennt frisst er nicht"......auch die technikfeinliche Einstellung...er sit 16 wie soll er mal sein Leben bewältigen mit dem kleinen Horizont.......ach ja.....seid ihr in einer besonderen Glaubensgemeinschft da ihr als gesamt Familie "jeden" Sonntag Vormittag in die Kirche geht......ist ja auch recht befremdlich das da ein 16-jähriger "immer"mitgeht....die schlafen überlicherweise am Sonntag aus....weil die normalerweise ausgehen......alles sehr komisch.....und sparsam muss jeder sein....aber nach 5€ krähen und gleichzeitig ein Auto haben widerspricht sich aus.....für mcih hört es sich als als würden in einer so großen Familie Einzelbedüfnisse untergehen....

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Re: auch mitsenfen

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 22:43 Uhr

wir sind evangelisch und bei uns in der gemeinde trifft man sich immer jeden sonntag zum gottesdienst. sicher gibt es mal ne ausnahme, wenn man nicht kann oder so oder auch wenn meine großen so viele hausaufgaben haben, dass sie sonst nicht um die runden kommen oder vielleicht einmal im vierteljahr "ausgeschlafen" wird bei ihnen.

weggehen - sie gehen in unsere jugend und wenn sie dort sind, übernachtet meine große bei ihrer freundin und mein sohn mit seinen kumpels entweder dort im haus oder manchmal auch bei einem freund.

ausgehen? im sinne von disko? sowas interessiert ihn nicht die bohne und sowas gibt es hier auch nirgendwo - es sei denn man fährt mit dem auto.

und dann fängt das so spät an, dass es sich gar nicht lohnen würde.

was hat "auto haben" und nach fünf euro krähen miteinander zu tun?

ohne auto geht hier gar nix. und man kann durchaus ein auto zu einer zeit gekauft haben, wo finanziell vielleicht mal mehr drin war. die zeiten ändern sich schneller als man gucken kann.

und: nach wie vor habe ich in erster linie nach der rechtslage gefragt und nicht mehr.

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Re: der Vergleich hinkt nicht nur, .....

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 22:46 Uhr

nein, er würde nicht laufen und wenn es noch so eine interessante party oder sein bester freund wäre. und er würde sich nur mit müh und not und drängen meinerseits evtl. dazu durchringen, jemanden anzurufen um sich eine mitfahrgelegenheit zu organisieren.

er läuft nicht mal 1,5 bis 2 km von einer anderen buslinie nach hause, wenn kein anschlussbus fährt. dann wartet er lieber auf den nächsten.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Emmi67 am 12.11.2010, 23:00 Uhr

Mein Gott, was muss ein 16-jähriger für ein Weichei sein, wenn er noch nicht mal 3 (!!!) km mit dem Fahrrad fahren kann. Und hat er kein Licht am Fahrrad oder Angst im Dunkeln? Schon mein 10-jähriger fährt zum Fußballtraining mit dem Fahrad und auf dem Rückweg ist es, jetzt im Winter, selbstverständlich dunkel.

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Re: Vielleicht will der Junge ja hin

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 23:00 Uhr

wie ich schon schrieb - bevor ich davon überhaupt wusste, kam er von der schule und sagte: die xy hat gesagt, am x. ist eine messe um 16. uhr und da müssen wir alle kommen usw.usw.
ich geh da eh nicht hin!

das war seine aussage, nicht meine.

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Re: Es ist auch völlig egal, ob es es eine verpflichtende Veranstaltung sein darf oder nicht

Antwort von Spellbound am 12.11.2010, 23:05 Uhr

Besser man liefert die Exponate kostenfrei ins Haus ...

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von sechsfachmama am 12.11.2010, 23:21 Uhr

"können" und "müssen" sind zwei paar schuhe.

er kann natürlich rad fahren aber es gibt dazu keinen triftigen grund. so einfach ist das.
nachmittags ne runde rad fahren, um die birne mal freizukriegen? vergiss es - das hat er noch nie gemacht, egal ob man was gesagt hat oder nicht. er muss selbst zu der erkenntnis kommen, dass sowas ab und zu mal guttut in der freizeit.

und in dem fall ginge es ja um eine reichlich größere entfernung.

ganz ehrlich - es würde niemanden von eltern einfallen, sein kind mit dem rad dahin zu schicken, es sei denn, kind wohnt in besagter stadt.
ich würde ihn auch nicht mit dem rad zur nächsten buslinie fahren lassen, das rad da irgendwo am masten anschließen, dann bus hin, bus zurück und mit dem rad den rest.
warum? ganz einfach, weil danach kein fahrrad mehr da wäre.

hier werden sogar die kinder aus dem ort zum fußballtraining im ort mit dem auto gebracht ... - nicht meine, denn in seiner AK gibt es hier kein fußball

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Kultur hin oder her, daber arf sich ein Lehrer über Rechte hinwegsetzen??

Antwort von perelin18 am 13.11.2010, 0:18 Uhr

Also, ich habe jetzt nicht alles gelesen aber: ich kann mir nicht vorstellen, daß das wirklich so funktioniert, wie das Eure Lehrerin gesagt hat - ich bin selbst Lehrerin und mir wäre nie in den Sinn gekommen, daß so etwas auch nur ansatzweise legal sein könnte...

Ich glaube nicht, daß irgendeine außerschulische Veranstaltung wirklich verpflichtend sein darf, das wäre das Einzige, was zur Debatte stünde
(aber selbst wenn dies in Einzelfällen doch der Fall wäre nur mit rechtzeitiger Ansage und Unterschrift, aber wie gesagt, selbst das kann ich mir nicht wirklich vorstellen)...

Dann ist es Aufgabe dieser Lehrerin, den Transport der Schüler zu organisieren, nicht Eure (Nettigkeiten mal nicht eingeplant) - und dies ganz besonders, wenn es eben wirklich keine andere Möglichkeit für Deinen Sohn gibt, dahin zu kommen.

Und vor allem dürfen sie Euch nicht vorschreiben, daß Geld bezahlen zu müssen, wenn ihr keins geben wollt, dann müßt ihr auch keins geben. Punkt.

Wo ist denn da die Logik? Einerseits seit ihr Erziehungsberechtigte und ohne Eure Unterschrift darf Sohnemann eh nirgendwohin,
andererseits "müßt" ihr diese dann geben?

NeNe, das kann gut sein, daß Schulen versuchen, so etwas zu probieren, manche Lehrer können vielleicht sogar wirklich in ihrer "Machtfülle" und Selbstherrlichkeit der Überzeugung sein, daß sie im Recht seien, aber man muß nun auch nicht alles mit sich machen lassen...
Auch wenn die meisten schon brav folgen...

Ich verstehe nicht recht, warum ihr (ursprünglich) so dagegen wart, aber das ist letztlich Eure Entscheidung, und ehrlich gesagt: Jetzt würde auch ich auf stur schalten - aber denkt halt auch dran, daß solche Menschen das mit Sicherheit auch wieder zurück geben - an Euren Sohn. Leider.
Aber Hut ab, wenn ihr da nicht einknickt!

(Noch mal an alle Kritiker: ich bin in keinster Weise dagegen, einem Kind Kultur näherzubringen - wobei Zwang da nicht unbedingt die beste Lösung ist - , aber ich bin dagegen, wenn Menschen andere bevormunden, sich auf arrogante Weise über bestehende Rechte hinwegsetzen und dann noch nicht mal ihre Aufgaben anständig hinbekommen (= Fahrt organisieren))
Und mein Kind gehört so nebenbei immer noch mir!

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von perelin18 am 13.11.2010, 0:20 Uhr

Ähhh, ne - Klassenreisen sind nicht verpflichtend. DEFINITIV nicht. Wär ja noch schöner...

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Re: Kultur hin oder her, daber arf sich ein Lehrer über Rechte hinwegsetzen??

Antwort von perelin18 am 13.11.2010, 0:22 Uhr

Ok, Rechtschreibung kann auch bei Lehrern mal flöten gehen, so nach Mitternacht ...

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Schon mal den Untertan gelesen??

Antwort von perelin18 am 13.11.2010, 0:39 Uhr

Das läßt mich jetzt nicht los - was vermittelt man denn da dem Kind? Immer schön brav gehorchen? Laß ruhig alles mit Dir machen?? Schön kratzbuckeln und Radfahrer sein??
Man muß nicht springen, nur wenn die Obrigkeit schnippst. Und ich dachte, bei uns im Süden wäre die Einstellung so schlimm...

Wie gesagt, ich finde, Kindern gehört Kultur nähergebracht (bzw glaube ich, daß sie von sich aus einen Sinn dafür haben, wenn der ihnen nicht abtrainiert wird), aber hierbei geht es doch um etwas ganz anderes...
Ich komme aus einem sehr kultur-liebenden Haus, meine Tochter (6) liebt Theater, Museum und Oper, und ich bin froh drum. ABER ich wäre tausendmal stolzer auf sie, wenn sie sich in so einem Fall auf die Hinterbeine stellen würde (weil es eben um´s Prinzip geht), als daß sie da schön brav interesselos mitmarschiert und sich nicht traut, aufzumucken...

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Re: Schon mal den Untertan gelesen??

Antwort von +emfut+ am 13.11.2010, 7:55 Uhr

Dann können wir anfangen, über die Schulpflicht zu diskutieren. Viele, viele Kinder dackeln jeden Tag lustlos zur Schule, weil der Staat es so vorschreibt. Lauter Untertanen.

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Es ist so

Antwort von +emfut+ am 13.11.2010, 8:45 Uhr

Beide - Eltern wie Schule - haben einen gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Und es ist eine Binsenweisheit: Wenn zwei die gleiche Aufgabe haben, aber unterschiedliche Vorstellungen von der Erfüllung dieser Aufgabe, dann gibt es Konflikte.

Um mal etwas weiter auszuholen:
Derzeit ist das generelle Problem der Schule, daß es einerseits Eltern gibt, die jeden Zentimeter ihres eigenen Erziehungsauftrags mit Händen und Füßen verteidigen und die "Lufthoheit über ihre Kinder" - um mal Stoiber zu zitieren - sehr frei von Fremdeinflüssen halten wollen. Das sehe ich in verschiedenen Foren hier immer wieder.
Andererseits gibt es auch Eltern, die sich aus ihrem Bildungsauftrag komplett verabschieden und im Grunde alles der Schule überlassen (wollen).

"Früher" war das einfacher, weil es einen unausgesprochenen gesellschaftlichen Konsens über die Aufteilung gab, und weil man sich über die Methoden und Ziele noch weitgehend einig war.

Heute wird die Aufteilung fast ständig neu diskutiert, und über die Prioritäten herrscht kein Konsens mehr. Für jeden Bildungsbürger - und da sind hier viele, wie ich immer wieder beobachte - sind so Dinge wie eine konzertante Messe quasi "Basis-Bildung". Aber es gibt eben auch viele, die sehen das als unnützes Zeug. Und diese Diskussion ist ja nicht neu. Zumindest hier in Bayern wurde auch das Thema "Basis-Bildung" im Zuge der Einführung von G8 heiß diskutiert. Was schmeißt man raus, was muß bleiben? Ist Goethe unverzichtbar, auch wenn er für viele gähnend langweilig ist? Muß man wirklich die Eckdaten des Dreißigjährigen Krieges kennen?

Du kannst denen, die für sich entschieden haben, daß auch eine konzertante Messe zur "Basis-Bildung" gehört und meinen, daß die Schule den Auftrag hat, das auch denen nahe zu bringen, die das für unwichtig erachten, nicht pauschal Obrigkeitshörigkeit und Untertanentum vorwerfen. Das finde ich viel zu pauschal und einfach. Denn der Tenor der Antworten ist ja nicht: "Schick Dein Kind dahin, weil die Schule Dir das vorschreiben darf!" sondern "Schick Dein Kind dahin, weil das wirklich wichtig ist und zur Bildung gehört!". Bei ersterem hättest Du mit Deinem Vorwurf recht - bei zweiterem geht es aber doch um etwas ganz anderes.

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Re: Ich habe es so verstanden...

Antwort von Layama am 13.11.2010, 9:23 Uhr

dass die Lehrerin diesen Ausflug in die Messe angesagt hat. Besagter Junge war sofort dagegen. Die Mutter dann auch.
Es wurden Argumente gegen den Ausflug gesucht und gefunden.
Die Lehrerin, die auch ihre Freizeit opfert um den Kindern etwas Kultur näher zu bringen ist die böse.
Alles ist bestens.
Ich finde es einfach traurig. Wenn bei meiner Tochter solche Ausflüge angeboten werden (freiwillig) geht kaum einer mit. Zum Glück ist meine Tochter so, dass sie freiwillig mit geht. Wäre es nicht so, würde ich sie zum mitgehen verdonnern.
Es ist doch toll, dass es noch solche Lehrer gibt.
So jetzt muss ich meine Tochter in die Schule schicken. Sie hat eine verpflichtende Chorprobe von 10-13.00 Uhr.
Böse Chorleiterin.

LG

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Re: Schon mal den Untertan gelesen??

Antwort von Suki am 13.11.2010, 10:18 Uhr

du hättest wohl doch etwas mehr nachlesen sollen.

es geht in diesem einen fall um 1(!) einzigen sonntagnachmittag!
es steht nirgendwo, dass diese schule ihre schüler regelmäßig zu aktivitäten außerhalb der schulzeiten antreten lässt.

suki

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Re: Schon mal den Untertan gelesen??

Antwort von Emmi67 am 13.11.2010, 11:05 Uhr

Genau- weil mein Kind kein Untertan sein soll, soll es immer schön aufmüpfig sein und möglichst nichts tun, was der Lehrer verlangt. Immer schön auf die Hinterbeine stellen und kontra sein, auch wenn das Verlangte noch so gut und sinnvoll ist. Auch an Regeln und Gesetze muss es sich nur halten, wenn ihm das in den Kram passt. Hausaufgaben- auch nur was für Untertanen, Schulpflicht- genauso.....Immer nur das tun, wozu man Lust hat, da kommt bestimmt sehr weit im Leben!

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Vielleicht doch mal die zum Schulrecht gehörenden Gesetze lesen?

Antwort von Ebba am 13.11.2010, 11:29 Uhr

Vielleicht doch mal die zum Schulrecht gehörenden Gesetze lesen?
Statt vieler, hier die ASchO NRW § 8 Abs.1

§ 8 Teilnahme am Unterricht

(1) Der Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten und in ihm mitzuarbeiten, die ihm gestellten Aufgaben auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten. Verstöße gegen die Teilnahmepflicht sind auch nicht durch gemeinschaftliches Handeln gerechtfertigt.

Korrespondierend dazu § 41 Abs.1 SchulG NRW

§ 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht

(1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und stat-
ten es angemessen aus.

ebenso § 43 Abs.1 SchulG NRW

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

Und für die, die es interessiert auch noch ein Urteil zum Thema:

http://www.kohlhammer.de/doev.de/download/Portale/Zeitschriften/Doev/Leitsaetze_Volltexte_2010/E_0387.pdf
(Eltern, die Zeugen Jehovas sind, haben ihrem Sohn die Teilnahme an einem Kinobesuch "Krabat", der im Rahmen des Deutschunterrichts erfolgen sollte, verhindert)

Und wenn nun Seitens der Schule eine Veranstaltung zur verbindlichen Schulveranstaltung erklärt wird, dann ist auch die Teilnahme verpflichtend, egal, ob sie am Wochenende oder Nachmittags stattfindet.

Für eine Nichtteilnahme bedarf es dann einer ebenso stichhaltigen Entschuldigung wie für die Nichtteilnahme am Unterricht.

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Re: Ich habe es so verstanden...

Antwort von Ebba am 13.11.2010, 11:31 Uhr

Und ich zwinge meine Tochter heute Abend mit mir in ein Vivaldi-Konzert im Dom zu gehen, obwohl es keine Schulveranstaltung ist und sie steif und fest behauptet, dass sie keine Lust dazu hat :-).
Böse Mama ;-)

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Dann wird es aber mal Zeit,

Antwort von wauwi am 13.11.2010, 11:37 Uhr

dass dein Sohn seinen Lebensstil ändert: Kein Interesse an Kunst und Kultur, kein Interesse an Bewegung.....
Ja, was macht denn der Junge den ganzen Tag?

Dann dräng ihn doch, sich eine Mitfahrgelegenheit zu besorgen. Telefonieren ist weder ehrenrührig noch tut es weh.
Die Gefahr eine Absage zu bekommen, ist auch gering.
Ich habe noch NIE jemanden NICHT mitgenommen, wenn Platz im Auto war, auch wenn es ein Umweg war und ich weiß, dass die meisten Eltern es so handhaben.
Soviel Antriebslosigkeit muss doch entgegengewirkt werden!

wauwi

wauwi

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Ebba, die sind aber Bundesland-abhängig...

Antwort von sun1024 am 13.11.2010, 11:38 Uhr

... weiß nicht, wie das in Sachsen aussieht.

LG sun

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In was für einer Gegend wohnt ihr?

Antwort von wauwi am 13.11.2010, 11:42 Uhr

Davon auszugehen, dass das Fahrrad auf jeden Fall geklaut wird, halte ich für sehr übertrieben. Nimmt er halt das älteste Rad der Fami
Ie.
Aber egal, ob drei oder elf Kilometer, ist beides doch kein langer Weg.
Und wenn er um sechszehn Uhr da sein muss, dann müsste er um drei fahren, da ist es noch nicht dunkel!

Wauwi

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Re: Ebba, die sind aber Bundesland-abhängig...

Antwort von Ebba am 13.11.2010, 12:18 Uhr

Natürlich sind sie das. Aber so einiges ist auch in den verschiedenen Bundesländern sehr ähnlich u. eigentlich habe ich wenig Lust mich jetzt durch die SchulG sämtlicher Bundesländer zu googlen. Aber oK, hier

die SchulbesuchsO für Sachsen § 1 Abs.1

§1 Teilnahme am Unterricht
(1) Die Schüler an öffentlichen Schulen im Sinne von § 3 Abs. 2 Schule sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.
http://www.sn.schule.de/~ms35dd/gesetze/sbo.pdf

dazu auch § 43 Abs.1 SchulG Sachsen-Anhalt:

§ 43 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden

(1) (...) Erziehungsberechtigte und diejenigen, denen die Erziehung schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler anvertraut ist, haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht sowie den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen und ihre Pflichten als
Schülerinnen und Schüler erfüllen; sie haben die Schülerinnen und Schüler dafür zweckentsprechend auszustatten.

darüber hinaus gilt für Sachsen zB im Hinblick auf Schulfahrten:

"4.2 Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten verpflichtet. "
http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/er-schulfahrten.pdf
http://www.bildung-lsa.de/schule/schulrecht/haeufig_gestellte_fragen__faq_/schulfahrten_klassenfahrten_und_wandertage.html

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Re: Es gibt keine Mitfahrgelegenheit

Antwort von sechsfachmama am 13.11.2010, 12:44 Uhr

da es keinen Schüler gibt, der aus dieser Richtung hier kommt.

Bis auf eben die eine aus seiner Parallelklasse, wo die Eltern noch keine Peilung haben, wie sie das stemmen sollen, da Geschäftszeit bei ihnen. (sagte mir die Mutter, wustse noch gar nicht, dass die Tochter bereits abgesagt hat)

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Re: Ebba, das ist jetzt aber "böse",

Antwort von Julie am 13.11.2010, 13:16 Uhr

dass du allen Verfechtern von "Mein Kind - mein Sonntag - meine Entscheidung" und "das wäre ja noch schöner, wenn Klassenfahrten Pflicht wären" die harten Fakten in Form von Gesetzestexten vor Augen führst.

Eigentlich traurig genug, dass man immer sofort nach einer Rechtsgrundlage schreit, anstatt mal den gesunden Menschenverstand einzuschalten....
Okay, den muss man erst mal haben

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Da wird sich doch trotzdem

Antwort von wauwi am 13.11.2010, 13:20 Uhr

jemand finden lassen.
Was ist denn mit seinen Freunden? Da ist doch bestimmt einer der Eltern bereit einen Umweg zu machen.
Aber dazu muss man fragen, man kann nicht erwarten, dass die Leute von selbst auf die Idee kommen.
Oder er fährt mit dem Bus hin ( da ist es ja noch hell) und die andere Familie muss den Umweg nur abends machen.
wauwi

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Re: Das muss man doch erst mal wollen,.....

Antwort von Julie am 13.11.2010, 13:24 Uhr

und genau daran hapert es gewaltig.
Weder Mutter noch Couch-potatoe-kid WOLLEN das .......

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Re: In was für einer Gegend wohnt ihr?

Antwort von sechsfachmama am 13.11.2010, 13:36 Uhr

wir wohnen sehr nahe der tschech. grenze und was hier nicht niet- und nagelfest ist, ist sehr schnell weg.
das älteste fahrrad in der familie ist mein damenfahrrad und das würde er niemals benutzen, würde mir auch nicht im traum einfallen, ihm dazu zu zwingen.
hinzu mag es nicht dunkel sein, aber rückzu.
und wie gesagt, auch mit dem rad müsste einer mitfahren, weil er den weg nicht kennt und auf der stark befahrenen hauptstraße würde ich ihn nicht schicken, da er auch grundsätzlich keinen helm aufsetzt.
außerdem fährt er so gut wie nie fahrrad, heißt also, er würde in unserer gegend fast zwei stunden in und zurück noch länger brauchen.

wenn er mit dem rad zum bus fahren würde, fährt der bus so, dass er über eine stunde vorher dort ist und die rückfahrt des nächsten busses wäre am montag früh um vier ...

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Dann haben wir wieder die Diskussion um das soziale Netz

Antwort von +emfut+ am 13.11.2010, 13:47 Uhr

Wir haben kein Auto - was normalerweise kein Problem ist, weil wir sehr zentral wohnen, wo auch spät abends die Busse noch im 10-Minuten-Takt kommen.

Trotzdem gab es Situationen, wo ich das Kind nicht mit dem Bus fahren lassen wollte, und einmal mußte sie für eine Klassenreise (sic!!!) so früh an der Schule sein, daß noch die Nachtlinien galten, die dann doch sehr selten fahren.

Ich habe IMMER jemanden gefunden, der Fumi oder (bei der Klassenreise) sogar uns beide mitgenommen hat - obwohl es auch bei uns deutliche Umwege für die Fahrenden bedeutet hat.

Man muß halt über seinen Schatten springen und um etwas bitten - das machen viele nicht gerne. Ich verstehe das, ich muß mich auch überwinden, aber wenn mir (oder meinem Kind) etwas wichtig genug ist, dann schnaufe ich halt zwei Mal tief durch, schnappe mir die Telefonliste der Klasse, und lege los.

Aber, an einem Punkt stimme ich Sechsfachmama zu: Ich würde mein Kind auch nicht 11 km mit dem Rad fahren lassen. Das hat nichts damit zu tun, daß mein Kind faul ist oder so - aber hin und zurück sind es ja schon 22 km, was für eine Veranstaltung, die im Endeffekt vielleicht eineinhalb Stunden dauert, doch eine große Belastung ist, zumal wenn die Rückfahrt im Dunkeln stattfindet.

Eines würde mich dann aber doch interessieren:
Da ich kein Auto habe, sind mir Benzinpreise und Kilometerverbrauch wirklich fremd. Aber Ich frage mich gerade, ob eine Strecke von 22 km tatsächlich Benzin im Wert von 5,- Euro verbraucht. Wenn ja, dann ziehe ich sofort alle Beschwerden über die horrenden Preise des ÖPNV zurück und beschwere mich nie wieder - wundere mich dann aber um so mehr, daß so viele Leute diesen nicht benutzen.

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Re: Dann haben wir wieder die Diskussion um das soziale Netz

Antwort von Häsle am 13.11.2010, 14:03 Uhr

Die fünf Euro waren wohl für hin-zurück-hin-zurück gerechnet. Dann passt das ungefähr.

Ich würde mich mit den Eltern des Mädchens zusammenschließen, und sie bitten, die Hälfte des Spritpreises zu übernehmen. Aber es liegt ja nicht am Geld.

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Re: Dann haben wir wieder die Diskussion um das soziale Netz

Antwort von +emfut+ am 13.11.2010, 14:05 Uhr

Ja, eben, hin und zurück sind 22 km. Und das kostet 5,- Euro Sprit? Wahnsinn!!!!!!

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Re: Ebba, das ist jetzt aber "böse",

Antwort von Ebba am 13.11.2010, 14:10 Uhr

Ich bin eine ganze böse Frau. Jawoll ja!

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Re: Dann haben wir wieder die Diskussion um das soziale Netz

Antwort von Häsle am 13.11.2010, 14:12 Uhr

Nein. Wenn sie 2x hin und zurück fahren würde (=44km), weil sie nicht im Auto oder Café sitzen will, dann wären es ca. 5 Euro. Der Liter Sprit kostet ca. 1,40 Euro.

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Re: gut zu wissen

Antwort von sechsfachmama am 13.11.2010, 14:22 Uhr

dass fahrten ins ausland erst ab dem 19. lj erlaubt sind - außer skifahren u. ä.

du hast den zweiten satz vergessen: in begründeten ausnahmefällen ist eine befreiung von der pflicht der teilnahme möglich. ... schüler und schülerinnen, die von der teilnahme befreit sind, besuchen den unterricht einer anderen klasse oder eines anderen kurses.

klassenfahrten sollen höchstens aller zwei jahre stattfinden.
genau.
wenn aber lehrerin aufgrund von "kein bock auf wandertage" in jedem jahr eine klassenfahrt macht, dann ist irgendwann mal genug. und das fanden mehrere eltern, die gestreikt haben!

es gibt durchaus auch eltern, die keinen zuschuss vom amt bekommen, die klassenfahrt nicht bezahlen können und auch vom förderverein die hilfe nicht möchten.

es gibt auch eltern, die wissen, ihr kind kommt aus div. gründen mit einer klassenfahrt nicht klar - sei es körperlich oder psychisch und da wird auch kein tamtam gemacht. dann geht das kind in die schule und fertig. besser, als wenn man es dann am 2. oder 3. tag von sonstwo abholen muss und das geld ist auch im eimer.

habe noch keinen lehrer erlebt, der sich dort stur stellt und ich habe schon einige elternabende diesbez. besucht und probleme kennen gelernt.

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Re: Dann haben wir wieder die Diskussion um das soziale Netz

Antwort von sechsfachmama am 13.11.2010, 14:28 Uhr

reines benzingeld wären bei 22 km ca. 3 euro bei unserem auto.

man rechnet aber niemals reines benzingeld, wenn es um autounkosten geht, sondern auch das ganze drumherum mit - fahrzeugkosten, versicherungen usw. und dann werden so 30 - 40 cent pro kilometer veranschlagt.

das argument: auto steht ja vor der tür und ist (mehr oder weniger) bezahlt, zählt hierbei nicht. diese unkosten sollte man sich auch vor augen führen, wenn man "eben mal schnell" extra einkaufen fährt, eine urlaubsfahrt plant usw. 200 km anfahrt mit dem auto kosten rein benzinmäßig vielleicht 30 euro, unkostenmäßig gerechnet aber 60 bis 80 (weiß den genauen wert nicht)

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Re: Dann haben wir wieder die Diskussion um das soziale Netz

Antwort von Häsle am 13.11.2010, 14:30 Uhr

Naja, Versicherung und Steuer zahlst du auch, wenn das Auto vor der Tür steht.

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Re: Dann haben wir wieder die Diskussion um das soziale Netz

Antwort von Häsle am 13.11.2010, 14:32 Uhr

Ist aber auch wurscht, weil deine Hauptgründe nicht finanzieller Natur sind. Wären sie das, würdest du versuchen, den Ausflug trotzdem möglich zu machen.

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Re: In was für einer Gegend wohnt ihr?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 13.11.2010, 14:44 Uhr

Ein 16jähriger kennt den Weg in die nächstgelegene Stadt nicht, in der er noch dazu zur Schule geht???

Jetzt muss ich aber mal lachen.

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Re: gut zu wissen

Antwort von Ebba am 13.11.2010, 15:15 Uhr

Hier ging's aber erst Mal nicht um Klassenfahrten sondern um einen Konzertbesuch, wenn ich mich dumpf erinnere. Und den zweiten Satz habe ich keinesfalls vergessen. Ich habe ihn nur nicht auch noch zitiert, weil ich schon mal an anderer Stelle (NRW-Posting?) schrieb, dass bei Vorliegen stichhaltiger Gründe eine Nichteilnahme natürlich entschuldigt werden kann. Kein Bock oder kein Auto sind aber sicher kein stichhaltiger Grund.

Im Grunde wundert mich die Antwort Eures Schulamtes schon sehr. Ziemlich undifferenziert, wir mir scheint. Zumindest hätte man zwischen "als verbindlich" erklärten Schulveranstaltungen und sonstigen Schulveranstaltungen unterscheiden sollen. Andererseits weiß ich natürlich auch nicht, wie Du den Fall geschildert hast.

Ich persönlich finde es übrigens toll, wenn es die Lehrer auf sich nehmen statt diverser Wandertage diese zusammengefasst als Klassenfahrt zu übernehmen, stärkt so etwas doch den Klassenzusammenhalt ungemein. Und das ein gesundes Kind, dass der Grundschule entwachsen ist, nicht in der Lage sein soll an einer zwei oder dreitägigen Klassenfahrt teilzunehmen kann ich mir kaum vorstellen, es sei denn, die Eltern würden es in seinen Ängsten und Vorbehalten bestärken statt es zu stärken.

Und die Lehrer, warum sollten die sich stur stellen, wenn die Eltern lieber ihre Kinder auf drei einzelnen Wandertage sehen als auf einer dreitägigen Klassenreise? Für Lehrer ist es nämlich keineswegs entspannend nachts auf eine Horde pubertierender Jugendlicher aufzupassen an statt gemütlich zu Hause zu hocken. Die machen solche Reisen also in aller Regel nicht zu ihrem eigenen Vergnügen sondern weil sie sie für pädagogisch sinnvoll halten.

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das habe ich nicht gesagt

Antwort von sechsfachmama am 13.11.2010, 15:23 Uhr

sondern: den weg, den er mit dem rad fahren müsste, um die normale - vielbefahrene straße zu meiden - den kennt er nicht. der führt nämlich über völlig andere ortschaften, als normalerweise gefahren wird.

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Re: gut zu wissen

Antwort von sechsfachmama am 13.11.2010, 15:40 Uhr

1. ah so - kein problem, hab bei meiner antwort nicht auf das nrw-posting geachtet. natürlich ging es im ausgangsposting nur um konzertbesuch.

2. das ist richtig, dass da unterschieden werden muss.
eine verbindliche schulveranstaltung ist es dann, wenn der direx dieses zu einer erklärt und dann muss eine (schriftliche) mitteilung im vorfeld an die eltern erfolgen. hat auch was mit dem ganzen versicherungsschutz zu tun.

3. dieser lehrer ist gegen einzelne wandertage, weil er der meinung ist, dass man auf wandertagen "nichts gescheites" unternehmen kann. laufen wollen die schüler in der 8., 9. nicht mehr ... nein - sie will nicht laufen, seitdem ich sie kenne und das ist seit der fünften. wenn es nach ihr ginge, würden alle klassen immer und jedes jahr an die costa brava mit dem bus fahren, damit sie eine woche in der sonne liegen und sich brutzeln lassen kann.
es gibt sehr wohl div. ausflugsziele, die man auch mit wenig geld ansteuern kann, aber diese vorschläge werden von ihr abgelehnt, weil die schüler das ja eh nicht wollen.

da sie auch weihnachtsfeiern (und auch abschlussfeiern am schuljahresende - hat sie uns als elternrat gesagt. nur in der 5. gabs eine) ablehnt in der klasse (schüler und evtl. eltern würden das sogar organisieren), war sie am überlegen, ob sie mit der klasse in der woche einen tag auf den w.markt nach dresden fährt.
wir eltern waren dagegen, weil das nur ein rumgerammel ist, die sachen dort zu kaufen gibt, die es auch im laden gibt und eine ganze stange fahrgeld kostet.

ich habe ihr den vorschlag gemacht, eine pfefferküchlerei in der nähe zu besuchen, man könnte auch statt vormittags nach 13 uhr starten, denn dann würden die schüler mit buskarte nichts bezahlen und man könnte die fahrtkosten niedrig halten, in dieser pfefferküchlerei gibt es eine führung, man kann selbst dinge zum nach hause nehmen herstellen und anschließend könnte man noch eine betriebsführung in einer mühle machen, die brotmischungen usw. herstellt (hat nix mit der pfefferküchlerei zu tun, wäre aber ein zweiter lohnenswerter punkt).
ich habe mir alle infos besorgt, die kompletten busverbindungen rausgesucht - vormittags wie nachmittags alles machbar, die kosten würden sich auf ca. 4 euro pro nase belaufen - incl. fahrtkosten - und die antwort von der lehrerin war:
das ist doch nur ein programm für die kleineren klassen ....

viele eltern sind dagegen, einzelne wandertage zu machen. das hat einfach finanzielle hintergründe. alle, die h4 beziehen, bekommen pro jahr eine klassenfahrt vom amt bezahlt, egal wie teuer, einen wandertag nicht.
auch wir bekommen etwas h4-zuschuss, trotzdem befürworte ich nicht jedes jahr eine klassenfahrt.
und dann kommt von den eltern, die eigentlich sparen müssten, solche argumente, wie: bei nem wandertag die ganze verpflegung, die sie sich unterwegs kaufen müssen, das kostet auch ein haufen geld!
hier ne bratwurst, dort was zu trinken ... da schüttle ich nur mit dem kopf und sage: verpflegung kann man von zu hause mitnehmen!

bei der letzten klassenfahrt wars so, dass beim ersten elternabend, als sie ihren plan kundtat mind. die hälfte der eltern dagegen war, schon wieder eine klasenfahrt zu machen. noch dazu, weil in diesem jahr auschwitz anstand für über 80 euro und eine "sprachreise" nach london oder paris.

dann hat sie immer weiter die schüler beackert und selbst beim nächsten elternabend waren noch so viele eltern dagegen, dass die schülerzahl nicht hätte ausgereicht. und diese eltern sagten auch alle: unsere kinder möchten nicht schon wieder eine klassenfahrt und wie wir das finanziell stemmen sollen, ist unklar. es waren mind 10 familien, die dagegen waren.

meine tochter hat es hautnah mitbekommen, wie die lehrerin immer wieder auf die schüler eingeredet hat, doch der fahrt zuzustimmen, bis sie dann endlich so viele zusammenhatte, dass die mindestzahl erreicht wurde.
ein grund, warum wir anderen gesagt haben: genug ist genug.

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Re: das habe ich nicht gesagt

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 13.11.2010, 16:55 Uhr

Ich bin ja eine Oberglucke, aber auch DAS kann ein 16 (!!!) jähriger durchaus schaffen.

Muss man natürlich wollen.

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von JaMe am 13.11.2010, 17:42 Uhr

Jetzt mal ganz davon abgesehen, dass ich eure "Kein Bock auf gar nichts"-Einstellung recht befremdlich finde, frage ich mich, warum dein Sohn nicht mit dem Fahrrd fährt. Ich meine, er ist 16 und keine 10. Da wird er doch wohl mal 10 Kilometer mit dem Rad fahren können, ohne dass er gleich Schaden nimmt. Meine Geschwister und ich haben das früher auch oft getan, weil wir auch am A... der Welt wohnten, wo es kaum Busverbindungen gab und die Stadt 9 Kilometer entfernt war. Und er müßte ja nichtmal alleine fahren, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Er könnte ja mit dem Mädchen zusammen fahren, deren Eltern aus beruflichen Gründen nicht fahren können. Dann wären sie immerhin zu zweit. Wie gesagt, Bewegung und frische Luft hat noch nie jemandem geschadet. Genauso wenig wie Kultur und die Einsicht, dass man halt manchmal auch Dinge tun muß, die einem so privat nicht unbedingt Spaß machen. Das wird er im Berufsleben später auch noch öfters erleben. Je früher er es also lernt, umso besser.

lg JaMe

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Re: das habe ich nicht gesagt

Antwort von Emmi67 am 13.11.2010, 17:53 Uhr

Ein 16-jähriger muss doch keine vielbefahrene Straße meiden und ja, er muss einen Helm aufsetzen- dein Sohn ist furchtbar verhätschelt: Kann nicht 11 km fahren, kann nicht auf einer befahrenen Straße fahren, muss keinen Helm aufsetzen, wenn er nicht will, findet den Weg über andere Ortschaften nicht (aber einen Stadtplan kann er schon lesen, oder?), will nicht in die Messe, will nicht ins Theater......und du lässt das alles durchgehen und entschuldigst das auch noch, anstatt dem faulen und unmotivierten Kerl mal etwas Dampf zu machen.
Erinnert mich sehr an meinen letzten Praktikanten: zu allem keine Lust und für alles eine Ausrede- schrecklich. Da sehe ich schon schwarz für das spätere Arbeitsleben und für ein Studium wohl auch.

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Re: @6fach"mama": wenn du so spitz rechnest,.......

Antwort von Julie am 13.11.2010, 19:13 Uhr

.... wundert es mich aber sehr, dass du sechs Kinder in die Welt gesetzt hast.
Es wird dir ja niemand weisgemacht haben, dass man mit Kindern einen finanziellen Gewinn erwirtschaften kann !!!!

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kann jemand die lehrerin dazu verpflichten, ausserschulisch etwas zu organisieren?

Antwort von Chatilia am 14.11.2010, 10:04 Uhr

die lehrerin organisiert eine veranstaltung in ihrer freizeit?

die lehrerin muss deswegen zeit investieren und sich erst noch mit einigen müttern und dem schulamt auseinandersetzen?

dieser lehrerin gehört zumindest ein blumenstrauss. es muss sehr zermürbend sein für sie. hoffentlich behält sie ihr engagement trotzdem weiter bei.

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Re: Ja, Lehrerin kann darauf bestehen - und ich finde es grundsätzlich auch richtig...

Antwort von Bonnie am 16.11.2010, 11:15 Uhr

Hallo,

auch Konzert- und Theaterbesuche, Ausflüge und Schulbasare außerhalb der üblichen Unterrichtszeit können Bestandteil der Schulpflicht sein. Bei uns am Gym ist es z. B. Pflícht, dass die Kinder einmal im Schuljahr samstags zum Unterricht kommen, wenn Tag der offenen Tür ist, damit eventuelle Neulinge mit ihren Eltern zuschauen können. Sie müssen außerdem am Ski-Basar (samstags) teilnehmen, und zwar aktiv (Waffelverkauf etc.), auch dies ist verpflichtend, die Anwesenheit wird kontrolliert. Es gibt auch noch einige andere Veranstaltungen im Jahreskreis, für die dies gilt. Ich finde das okay, Schule findet nicht immer nur von 8 bis 14 Uhr statt, andere Dinge gehören auch dazu und sind eine Bereicherung des immer gleichen Schulalltags.

LG

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Re: kann lehrerin an teilnahme einer außerschulischen veranstaltung verpflichten???

Antwort von Teufel89 am 18.11.2010, 12:13 Uhr

ich bin der meinung ind er schule hängt man genug, da kann man sich das wWOCHENENDE, welches zum AUSRUHEN Gedacht ist, auch wirklich beanspruchen.
ich bin der meinung, die sollte sich was anderes eifnallen lassen. ich wäre niiie im leben zu dieser veranstaltung gegangen.
Uns haben sie unser WE immer gelassen...
warum geht das in der heutigen zeit nicht mehr?
reicht es nicht, dass es oft genug nachmittags unterricht gibt?
meint ihr nicht, die werden in ihrem späteren leben mit sicherheit noch mehr zu tun haben? da sollen sie doch bitte ihre kindheit genießen. und dazu gehört am wochenende nichts schulisches zu tun!!!!!!!!!!

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"uns haben sie das wochenende immer gelassen"-DAS STIMMT NICHT!!!!!!!

Antwort von 3wildehühner am 19.11.2010, 7:34 Uhr

also ich musste noch bis zur 8. klasse samstags zur schule-alle zwei wochen hatten wir 4 stunden unterricht. wenn ich mit dem zug fahren musste, war ich erst gegen 14 uhr zu hause. deshalb bin ich die ca.9km einfache strecke(also insgesamt 18 km)auch in der woche so oft es ging mit dem fahrrad gefahren.

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