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Geschrieben von Ebba am 13.11.2010, 12:18 Uhr

Ebba, die sind aber Bundesland-abhängig...

Natürlich sind sie das. Aber so einiges ist auch in den verschiedenen Bundesländern sehr ähnlich u. eigentlich habe ich wenig Lust mich jetzt durch die SchulG sämtlicher Bundesländer zu googlen. Aber oK, hier

die SchulbesuchsO für Sachsen § 1 Abs.1

§1 Teilnahme am Unterricht
(1) Die Schüler an öffentlichen Schulen im Sinne von § 3 Abs. 2 Schule sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.
http://www.sn.schule.de/~ms35dd/gesetze/sbo.pdf

dazu auch § 43 Abs.1 SchulG Sachsen-Anhalt:

§ 43 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden

(1) (...) Erziehungsberechtigte und diejenigen, denen die Erziehung schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler anvertraut ist, haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht sowie den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen und ihre Pflichten als
Schülerinnen und Schüler erfüllen; sie haben die Schülerinnen und Schüler dafür zweckentsprechend auszustatten.

darüber hinaus gilt für Sachsen zB im Hinblick auf Schulfahrten:

"4.2 Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten verpflichtet. "
http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/er-schulfahrten.pdf
http://www.bildung-lsa.de/schule/schulrecht/haeufig_gestellte_fragen__faq_/schulfahrten_klassenfahrten_und_wandertage.html

 
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