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Geschrieben von Gisela67 am 14.02.2010, 22:02 Uhr

@Gisela67 - Nachteilsausgleich

Hallo Gabi,

nur weil es nicht im Schulgesetz steht, kann die Schule trotzdem so verfahren! Das weiß ich von meinen Kollegen, auch wenn ich zur zeit in Erziehungsurlaub bin, die tagtäglich mit solchen "Sachen" zu tun haben. Genauso, wie mit einem amtlichen Attest über diese Teilleistungsstörung, die Mathenote nicht versetzungsrelevant ist und/oder zur Empfehlung über die weitere Schullaufbahn herangezogen werden sollte - das haben mir nicht nur meine liebe Kollegen, sondern auch der Schulpsychologe und unsere Schulleiterin erklärt. Von daher ist eine Abklärung auf jeden Fall der bessere Weg - meiner Meinung nach.

Wenn du weitere Informationen dazu suchst, such mal ein bißchen auf der Homepage der Kultusministerkonferenz da findet man nämlich auch die Regelungen, die nicht im Schulgesetz eines Landes stehen, sondern als "Empfehlung" auf den Kultusministerkonferenzen oder Amtschefskonferenzen geregelt und verabschiedet werden. Oder wende dich ans Schulamt.

Das ist wohl das größte Problem bei Dyskalkulie, dass es eben keine klare Regeln gibt. Die eine Schule bietet Hilfestellungen und bewertet anders, so dass auch diese Kinder aufs Gym können. Die andere Schule "ruht" sich auf dem Schulgesetz aus, wo von sowas nicht die Rede ist und fertig.

In jedem Fall sollte man aber zuerst mit der Schulleitung reden oder ggf. eine Schule suchen, die Rahmenbedingungen stellt, mit denen auch ein Dyskalkulie-Kind über die Runden kommt.

Liebe Grüße
Gisela

 
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